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was tun bei verkehrsunfall?


Lacky
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also, ich fahr viel mit dem auto und da ich bei der post immer hurtig unterwegs bin, wollte ich mal fragen was ich dannach mache?

 

es geht jetzt nicht alleine um einen unfall in der dienstzeit sondern auch bei einem unfall im privatbereich.

 

angenommen ich bin schuld, was muss ich machen? was mache ich wenn ich unschuldig bin?

 

ich frag deswegen... bisher muss ich auf holz klopfen, bin noch nie irgendwie in einen verkehrsunfall verwickelt gewesen. doch in letzter zeit häufen sich die knappen angelegenheiten... nicht das ich rücksichtsloser fahre oder so, ganz im gegenteil. aber wenn du post zustellst mit dem auto dann kann manchmal leicht was mehr als "knapp" sein...

 

also wie gehe ich vor bei einem verkehrsunfall? das ich den unfallschauplatz absichere, erste hilfe leiste und pannenkreuz aufstelle ist mir schon klar, aber die ganze scheisse wegen versicherung oder so?

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Unfall mit Sachschaden ohne (offensichtliche) Personenschäden kann ohne Polizei ablaufen.

 

1) Unfallstelle absichern (Pannendreieck)

2) Identität der Unfallbeteiligten feststellen (Adresse austauschen, Visitenkarten, Tel-Nummern)

3) Europäischen Unfallbericht ausfüllen (hat in jedem Fahrzeug zu sein)

4) bei Unsicherheit: Polizei dazu

5) Wenn möglich: Fotos machen (auch Handy-Fotos gelten als Beweismaterial)

5) Schadensmeldung an die Versicherung

 

Die Schuldfrage wird dann anhand des Unfallberichtes und der Hergangsbeschreibung (sowie evtl. Fotos) geklärt. Ich geh lieber den Weg, die Polizei dazu zu holen. Da gibts dann a Unfallprotokoll, Fotos usw.

 

Wie´s bei Unfällen während der Dienstzeit bzw. bei Dienstausübung ist, weiß ich nicht genau. Da musst beim Dienstnehmer anfragen (oder schauen, obs a Regelwerk gibt). Kann sein, dass´d da Polizei haben musst.

 

Unfälle mit Personenschaden:

 

Selbes vorgehen wie oben nur bei Punkt

4) Rettung und Polizei verständigen. Das muss sein.

 

Soweit mein Wissensstand.

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....den unfallbericht deiner versicherung zukommen lassen. Auto in die Werkstatt. dort wird der schaden dann von einem Sachverstädigem begutachtet und dieser gibt dann meist die Schadenssumme an die Versicherung weiter. Die beiden Versicherungen (Opfer, verursacher) ´machen sich das dann aus.

 

korregiert mich wenn ich falsch liege.....

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1) ....den unfallbericht deiner versicherung zukommen lassen.

 

2) Auto in die Werkstatt. dort wird der schaden dann von einem Sachverstädigem begutachtet

 

3) und dieser gibt dann meist die Schadenssumme an die Versicherung weiter.

 

4) Die beiden Versicherungen (Opfer, verursacher) ´machen sich das dann aus.

 

korregiert mich wenn ich falsch liege.....

 

Ganz falsch liegst ned, allerdings:

 

ad1) Stimmt

ad2) Der Sachverständige muss von der gegnerischen Versicherung beauftragt werden, und das dauert mitunter WOCHEN! Werkstätten dürfen bis zu einem gewissen Betrag selbst befunden, aber das muss ma im Vorfeld auf jeden Fall klären!

ad3) Genau. Außerdem werden manchmal Empfehlungen abgegeben, wie sich die Versicherung dem "Gegner" gegenüber verhalten soll (Totalschaden-Angebot abgeben, Vergleich vorschlagen,...)

ad4) Die Unfallopfer machen sich garnix aus. Das ist ein reines Verfahren zwischen den Versicherungen, wo man als Opfer nur gefragt wird, ob man dem Vergleich zustimmt oder nicht.

 

Kann evtl. also sein, dass man auch mit einem Rechtsschutz gut beraten ist, wenns zum Streiten wird.

 

Dies ist meist der Fall, wenn der Unfallhergang nicht 100%ig klar ist, niemand ein Schuldeingeständnis macht oder irgendwelcher Quatsch zum Drehen versucht wird.

 

Üblicherweise ist es bei Unfällen mit unklarem Hergang so, dass jeder auf SEINEM Sachschaden sitzen bleibt (Teilschuld wg. ungeklärter Ursache). In dem Fall braucht man dann eine gute Unfalldokumentation und einen unabhängigen Sachverständigen, der den Unfall rekonstruieren kann. Sofern ma ned 100%ig sicher is, dass man UNSCHULDIG ist (z.B. wenn dir wer ins stehende Auto rein kracht)

 

Diese G´schichten sind dann entweder im laufenden Verfahren noch ein zu bringen, oder dann - bin ka Rechtskundiger, ist also nur hörensagen - im privatrechtlichen Verfahren ein zu klagen.

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Tja das meiste wurde schon gesagt. Nur wegen der Versicherung und den Werkstätten ist das meistens nicht so schlimm. Es kann schon 1 Woche dauern, nur meistens geht sich das auch in 3-4 Tagen aus. Je nachdem was gerade los ist.

 

Wichtig ist vor allem der Unfallbericht. Nach dem Unfall -> Unfallstelle absichern, Polizei rufen, versuchen die Ruhe zu bewahren (danach kann man mit den meisten Leuten reden), Erste Hilfe leisten (wenn es notwendig is, ansonsten Rettung rufen); das meiste macht dann sowieso die Polizei.

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Aus eigener Erfahrung (unschuldig zum Frontalunfall und damit zum Totalschaden gekommen):

 

- Polizei rufen (solang es nicht wer anderer schon gemacht hat)

- Wenn jemand verletzt/oder angibt verletzt zu sein ruft Polizei die

Rettung

- Polizei nimmt Daten vom Unfall auf

- Unfallhergang der Versicherung melden

- in meinem Fall 3 Tage danach Zeugenaussage bei Polizei

- Sachverständiger der gegnerischen Versicherung schaut sich

Schaden am Auto an und ermittelt Sachschaden

- Krankenhaus gibt/muss geben Grad der Verletzung an Polizei weiter

- Nach einigen Wochen kommt Geld von Versicherung des anderen

- Autowrack unbedingt privat an Schrotthändler verkaufen (kriegt

man in etwa das doppelte, als die versicherung für das Wrack

bezahlt)

-Hoffe, das sowas nie wieder passiert.... :f:

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Wobei meiner Ansicht nach die 36 Euro "Blaulichtsteuer" für eine behördliche Beweissicherung und Sachverhaltsaufnahme im Fall eines Streitfalles a echte Occassion ist.

 

Behördliche Beweissicherung bei Unfall mit "nur" Sachschaden gibts aber net. Die Polizei nimmt nur die Daten auf (meistens mit Kreuzerlformular = das gleiche wie int. Unfallbericht), macht aber keine Fotos!! Die gibts nur bei Personenschaden, incl. Vermessung der Unfallstelle. Die Polizei klärt bei Sachschadenunfälle auch nicht die Schuldfrage, das machen die Sachverständigen.

€ 36 kostets nur, wenn Lenker und Fahrzeughalter nicht ident sind, wird also meistens bei Firmenfahrzeugen der Fall sein.

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