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Öffnung der Forststraßen, Antworten der Parteien:


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Die ersten Antworten trudeln ein und ich stelle diese ungekürzt in den thread und zwar ind er Reihenfolge ihres Einlangens:

 

Werter Herr G.....

 

Die KPÖ kommt nicht in den Medien vor, so wird uns erklärt, weil die KPÖ

eine kleine Partei ist. Andererseits: was nicht in den Medien vorkommt,

von diesen nicht erwähnt wird, ist ja in den Augen all zu vieler gar

nicht existent - womit auch unsere Chance eine große Partei zu werden

gering ist. Ein Teufelskreis - oder?

 

Die KPÖ ist aber unabhängig von Medienpräsenz oder nicht keine Partei

wie die anderen Parteien - jetzt von unseren inhaltlichen Positionen mal

abgesehen. In der KPÖ passiert fast die gesamte Tätigkeit auf

Ehrenamtlichkeit - wir können nicht so wie die Parlamentsparteien über

Millionen aus Steuergeldern verfügen. Und dort wo die KPÖ Mandatare hat,

begnügen sich die KPÖ-Mandatare mit 1.900 Euro netto und spenden die

restlichen Bezüge in Fonds, die für soziale Zwecke verwendet werden.

 

Damit nun zu Ihrer Frage - mir ist nicht bewußt, dass in irgendeinem

Gremium der KPÖ über die von Ihnen aufgeworfene Frage diskutiert worden

wäre, geschweige, dass eine Positionierung getroffen worden wäre.

 

Ich hoffe, dass Sie mit dieser ehrlichen Antwort leben können

 

didi zach

landessprecher der kpö-wien

 

Ps.: Wenn Sie es unerträglich finden, dass 1 % der Bevölkerung über 1/3

des gesamten Vermögens in Österreich besitzt, dann ziehen Sie die Wahl

der KPÖ in betracht

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LIF:

 

 

Sehr geehrter Herr Mag. G...!

 

Vielen Dank für Ihr Mail und Ihr Interesse am Liberalen Forum!

 

Bitte um etwas Geduld, wir sind bemüht Ihre Anfrage so rasch wie möglich

zu bearbeiten!

 

Mit liberalen Grüßen, LIF08. Liberale Wahlkampfzentrale

 

_________________________

 

Liberales Forum

 

Franz-Josefs-Kai 31/1/Top 3

1010 Wien

T: 01/503 06 67

F: 01/503 06 67-20

 

E: office@lif.at

http://www.liberale.at

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Was sind denn das für Antworten... :eek:

 

Die KP kommt endlich auf den Punkt: Damit nun zu Ihrer Frage - , man wartet und verhungert, weil dann ist plötzlich der Brief aus!

 

Und sogar das LiF, das angeblich einen Themenwahlkampf führt, hat sich nichts überlegt zum Thema!

 

 

Von der ÖVP ist es bekannt, dass sie dagegen ist.

 

Und dass die SPÖ dafür ist, ist wiederum bekannt, da hat es einmal zur Zeit der ÖVP/BZÖ/FPÖ-Regierung einen Initiativantrag gegeben zur Öffnung der Forststraßen, der natürlich abgeschmettert wurde.

 

Bin gespannt, was die Grünen sagen.

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von der SPÖ erwarte ich mir € 10 pro Forststraßenbefahrung und ein Krone Jahresabo.

 

Und ich die Halbierung der MwSt auf Fahrräder und ein lebenslanges Krone-Abo das man nicht abbestellen kann.

 

Tolle Antwort von der KPÖ, ich würde dem Herrn mal einen Gang zum Psychologen empfehlen :)

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wenn ein wald in privatbesitz ist, kann der eigentümer ganz selbst und alleine entscheiden ob er öffnet oder nicht.

dazu müsste er aber die wege dann immer so toll in schuß halten, dass ein biker nicht über ein wurzelchen stolpert und dann womöglich, vielleicht nicht er selbst sondern seine hinterbliebenen oder seine dann ihn pflegenden, den waldbesitzer auf schadenersatz und oder pflegeunterstützung klagen.

hätte ich einen wald würde ichs net machen. das risiko, dass eben solche unterwegs sind und dann vor den kadi ziehen ist viel zu groß.

denn der satz befehren auf eigenes risiko hält eben vor gericht NICHT stand. letzendlich hat der besitzer den scherm auf.

 

 

ich würde eher plädieren endlich die helmpflicht für radfahrer einzuführen!!:klatsch:

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wenn ein wald in privatbesitz ist, kann der eigentümer ganz selbst und alleine entscheiden ob er öffnet oder nicht.

dazu müsste er aber die wege dann immer so toll in schuß halten, dass ein biker nicht über ein wurzelchen stolpert und dann womöglich, vielleicht nicht er selbst sondern seine hinterbliebenen oder seine dann ihn pflegenden, den waldbesitzer auf schadenersatz und oder pflegeunterstützung klagen.

hätte ich einen wald würde ichs net machen. das risiko, dass eben solche unterwegs sind und dann vor den kadi ziehen ist viel zu groß.

denn der satz befehren auf eigenes risiko hält eben vor gericht NICHT stand. letzendlich hat der besitzer den scherm auf.

 

 

ich würde eher plädieren endlich die helmpflicht für radfahrer einzuführen!!:klatsch:

 

 

In aller Kürze, weil mas eh schon so oft durchgekaut ham:

 

Schau Dir die rechtliche Situation in BAYERN an, genau BAYERN. Man glaubt es kaum, aber ist so. Dort sind alle Deine Bedenken geregelt. Also, warum solls bei uns nicht gehen?

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ANTWORT DER GRÜNEN:

 

Sehr geehrter Herr Mag. G.....,

 

vielen Dank für Ihr Mail an die Grünen!

 

Die Grünen sind dafür, dass die Nutzung der Forststraßen mit einer Mindestbreite von 1,5 Metern für Mountainbiking schrittweise ausgeweitet wird. Jedoch müssen die Fragen der Sicherheit, der Haftung, der Vermeidung ökologisch sensibler Gebiete (Besucherlenkung) und der Benützungsabgeltung im Sinne einer Ausgewogenheit der unterschiedlichen Interessenslagen (MountainbikerInnen, WaldeigentümerInnen, FußgängerInnen) geklärt werden. Dabei sollten folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Betonung der Eigenverantwortlichkeit der RadfahrerInnen, Vorrecht für FußgängerInnen und Vorrecht für die Waldbewirtschaftung. Da in unseren Nachbarländern Schweiz, Südtirol und Bayern das Fahrradfahren im Wald grundsätzlich erlaubt ist, sollte schon aus Gründen des Wettbewerbs auch im Fremdenverkehrsland Österreich eine Lösung gefunden werden.

 

 

 

Eine Lösung scheiterte vor allem daran, dass die Bundesregierung es bisher verabsäumt hat, ein Gesamtkonzept vorzulegen, das sämtliche Interessenslagen und Fragestellungen berücksichtigt (Naturschutz, Haftung, Wegeerhaltung).

 

 

Mit besten Grüßen

Ihr Dialogbüro der Grünen

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ich finde, dass das ein klares bekenntnis im sinne der mountainbiker ist.

 

man kann natuerlich alles ins negative ziehen, aber ich wuerde einmal die antworten von rot und schwarz abwarten. ihr werdet euch wundern (oder auch nicht).

 

@bikerswife:

wir haben das hier schon x-mal durchgekaut. nur so viel: fuer wald und berg und welt in privatbesitz muessen andere massstaebe gelten als fuer das gemuesegaertchen vor dem haus, falls wir nicht eines tages von wald und berg und welt ausgeschlossen sein wollen.

es geht eben darum fuer eine AENDERUNG der geltenden rechtslage zu kaempfen.:devil:

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Ich finde die Antwort der Grünen eigentlich enttäuschend - das klingt für mich wie ein Statement der ÖVP in 10 Jahren, wenn das Verbot auf Druck der Fremdenverkehrsindustrie nicht mehr zu halten ist (hoffentlich...).

 

Das mit den Interessensabwägung und 1,5 Meter Regel und Haftung etc. ist doch alles Weitergemurkse - einfach einen weiteren § ins Forstgesetz - sinngemäß "das Radfahren auf eigene Gefahr ist gestattet, wobei den Grundeigentümer keinerlei Haftung für Zustand und Befahrbarkeit der Wege trifft und der Radfahrer gegenüber anderen Personen (Jäger, Förster, Wanderer, Hirsche etc.) Nachrang hat" - Juristen können es sicher noch besser formulieren.

 

Mit so einem Zusatz§ ist alles - vor allem die leidige Haftungsfrage (und das ist der einzige Punkt, wo ich die Grundeigentümer wirklich verstehe) - gelöst. Es wurden schon kompliziertere Materien in Gesetzesform gegossen...

 

Wenn es jetzt hoffentlich endlich einmal eine Regierung ohne ÖVP gibt, bestünde erstmals eine realistische Chance auf Änderung - hoffentlich nehmen die zukünftigen Regierungsparteien diese auch wahr...

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Ich finde die Antwort der Grünen eigentlich enttäuschend - das klingt für mich wie ein Statement der ÖVP in 10 Jahren, wenn das Verbot auf Druck der Fremdenverkehrsindustrie nicht mehr zu halten ist (hoffentlich...).

 

Das mit den Interessensabwägung und 1,5 Meter Regel und Haftung etc. ist doch alles Weitergemurkse - einfach einen weiteren § ins Forstgesetz - sinngemäß "das Radfahren auf eigene Gefahr ist gestattet, wobei den Grundeigentümer keinerlei Haftung für Zustand und Befahrbarkeit der Wege trifft und der Radfahrer gegenüber anderen Personen (Jäger, Förster, Wanderer, Hirsche etc.) Nachrang hat" - Juristen können es sicher noch besser formulieren.

 

Mit so einem Zusatz§ ist alles - vor allem die leidige Haftungsfrage (und das ist der einzige Punkt, wo ich die Grundeigentümer wirklich verstehe) - gelöst. Es wurden schon kompliziertere Materien in Gesetzesform gegossen...

ja?

Vor allem würde der Verfasssungsgerichtshof dieses Gesetz in Bausch und Bogen als verfassungswidrig an den Absender zurücksenden weil es gegen die Grundgesetze (die ja im Verfassungsrang stehen) verstösst - aber man möge mich gerne korrigieren...

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stimmt golo. das problem ist nicht ein entsprechendes gesetz zu formulieren, sondern ein entsprechendes gesetz formulieren zu wollen.

 

aber, warum sollte man wollen, wo er doch so schoen war, der letzte jagdausflug, zu dem man geladen war.

und warum sollte man als politiker das leben nicht ab und zu auch ein bissl geniessen, ist meistens ohnedies ein harter job.

ausserdem, wirklichwirklich nette menschen, diese vonundzus. und wenns was brauchen, rufens nur jederzeit im parteisekretariat an, nur keine scheu, herr fuerst. herr graf, auf wiederschaun, es hat mich sehr gefräut.:bounce:

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ja?

Vor allem würde der Verfasssungsgerichtshof dieses Gesetz in Bausch und Bogen als verfassungswidrig an den Absender zurücksenden weil es gegen die Grundgesetze (die ja im Verfassungsrang stehen) verstösst - aber man möge mich gerne korrigieren...

 

Und gegen welches Grundgesetz soll Radeln in Wald verstoßen ? Wenn du Eigentumsrechte meinst - dann dürfte man auch nicht zu Fuß gehen...

 

Und wie stehts mit den Grundgesetzen in D, I (und allen anderen Ländern der EU - ausgenommen die SK, die sich im Vorjahr eine ähnlich schwachsinnige Regelung verpasst hat) ?

 

Nochmals zur Erinnerung : wir haben diese Diskussion nur deshalb, weil es bei der Formulierung des Forstgesetzes Anfang der 70er (übrigens auch da gegen massiven Widerstand der ÖVP, nur hatten die damals glücklicherweise nichts zu reden) keine MTBs gab - wenn stehen würde "Begehen und Befahren mit nichtmotorisierten Fahrzeugen zwecks Erholungszwecken erlaubt" hätte wir - wie in alle anderen Ländern - diese Problems nie gehabt...

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ja?

Vor allem würde der Verfasssungsgerichtshof dieses Gesetz in Bausch und Bogen als verfassungswidrig an den Absender zurücksenden weil es gegen die Grundgesetze (die ja im Verfassungsrang stehen) verstösst - aber man möge mich gerne korrigieren...

 

nyx korrigieren, was steht da genau??

und warum darf ich seit 1975 (paragraf 33, forstgesetz) den wald zu erholungszwecken betreten??

(bzw warum gibt es landesgesetze, welche die wegefreiheit im bergland regeln??)

und warum sollte 2008 ein entsprechendes gesetz fuer mountainbiker zu erholungszwecken nicht moeglich sein??

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@bikerwife

 

na, im kleinen rechtsratgeber für agrarstammtischargumentierer gustiert?

 

es ist einfach falsch, dass waldbesitzer für bikerunfälle ungerechtfertigt herangezogen werden. vielmehr gilt bei unfällen im wald wie überall: derjenige, der einen schaden hat, hat ihn selbst zu tragen. ausnahmen (und damit schadenersatz) gibt es nur, wenn den schaden jemand anderer als der geschädigte schuldhaft verursacht hat. haftungsbegründendes verschulden beginnt üblicherweise bei leichter fahrlässigkeit (wenn also jemandem in einer situation ein versehen passiert, das einem sorgfältigen menschen in der gleichen situation nicht passieren würde).

 

wegehalter (und damit im bezug auf bikeunfälle auch alle waldbesitzer) haften daher nur, wenn sie am unfall ein verschulden tragen. im gegensatz zur allgemeinheit (die ja bereits bei leichter fahrlässigkeit haftet) haften wegehalter nach § 1319a ABGB übrigens nur, wenn sie schweres verschulden (also schwere fahrlässigkeit oder vorsatz) am schaden trifft.

 

entgegen dem dämlichen und unredlichen geseiere einzelner forst- und agrardumpfbacken sind wegehalter (und damit waldbesitzer) haftungsmäßig sogar besonders gut gestellt und haften für bikeunfälle nur, wenn sie besonders grob geschlampt haben. dazu gibts übrigens ausreichend höchstgerichtliche judikatur, die von den stammtischpolemikern natürlich nicht erwähnt wird (sie würdens aber ohnehin nicht verstehen).

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