Imothep Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 Hey Leute! Am Wochenende feiern wir den 50. Geburtstag meiner zukünftigen Schwiegermama und überlegen ob wir nicht ein kleines Feuerwerk veranstalten (Klasse 2). Wir feiern in einem Restaurant und möchten im öffentlich zugänglichen Park vor der Tür die Raketen starten. Jetzt die Frage: Ist sowas außerhalb Silvester erlaubt oder kommt dann gleich die Cobra? Wie gesagt, die Raketen sind nichts Großes, 50 Stück hat man zu zweit auch rasch abgefeuert, hat hier jemand fundierte Kenntnis wie es da ausschaut? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast NoPulse Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 ... hat hier jemand fundierte Kenntnis wie es da ausschaut? je 25 Raketen links und rechts an der Schwiegermama befestigen und dem Spaß steht nichts mehr im Wege.Das dürfte auch den Cobra Beamten gefallen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikerswife Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 nachdem du es auf öffentlichen grund machen willst, denke ich brauchst eine genehmigung. frag einfach einmal bei der zuständigen feuerwache nach. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ully-Bär Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 Das Pyrotechnikgesetz sagt dazu im § 4 Absatz 4 folgendes: (4) Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II im Ortsgebiet ist verboten. Der Bürgermeister kann jedoch mit Verordnung bestimmte Teile des Ortsgebietes von diesem Verbot ausnehmen, sofern nach Maßgabe der örtlichen Gegebenheiten durch die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen nicht zu besorgen sind. habe die Ehre Ully-Bär Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Imothep Geschrieben 8. September 2008 Autor Teilen Geschrieben 8. September 2008 Ich habe hier noch etwas gefunden: http://www.help.gv.at/Content.Node/55/Seite.550000.html in Wien: zusätzlich "Freie" Veranstaltungen Diese Veranstaltungsarten sind zwar von einer Anmelde- und Konzessionspflicht ausgenommen, fallen jedoch unter die Bestimmungen des Wiener Veranstaltungsgesetzes. Das bedeutet, dass bei Auftreten von Missständen Aufträge erteilt und als letzte Konsequenz auch Untersagungen erfolgen können. Dazu zählen beispielsweise: Empfang von Hörfunk- und Fernsehübertragungen Betrieb von Musikautomaten Schallplatten- und Tonbandaufführungen musikalische Darbietungen, Vorträge und Vorlesungen in Gastgewerbebetrieben, Buschenschenken oder unentgeltlich auf bestimmten öffentlichen Musizierplätzen sportliche Veranstaltungen und Berufssportveranstaltungen von Kampfsportlern und Kampfsportlerinnen Feuerwerke unter bestimmten Voraussetzungen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bikerswife Geschrieben 8. September 2008 Teilen Geschrieben 8. September 2008 wennst es unbedingt machen willst, kanns ja die fragen wies geht: http://www.monsterfire.at/leistungen.htm Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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