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Wiederkehrende Prüfung nach §82b GewO 1994


Supermerlin
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Das ist eine wiederkehrende Überprüfung der Betriebsanlage (in der Regel alle 5 Jahre vom Betreiber der Betriebsanlage zu veranlassen), wo festgestellt werden soll ob die Betriebsanlage den geltenden gewerberechtlichen Vorschriften sowie den Genehmigungsbescheiden entspricht.

 

Ist so spannend wie es klingt :f:

 

lg, Supermerlin

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... wenn auch nicht direkt in dem Metier. Wir als Theater müssen periodisch unsere gesamte Betriebsanlage (Maschinentechnik, E-Anlage etc.) prüfen. Das machen wir arbeitsteilig je nach Auflage entweder selber (Sachkundigenprüfung) oder mit einem externen Sachverständigen (in unserem Fall je nach "Gerätschaft" ein Mitarbeiter des TÜV).

Was dir leider nicht erspart bleibt, ist dich selber schlau zu machen, nach welchen anzuwendenden Normen du deine Beriebsanlage prüfen musst. (Wenn du verrätst, in was für einem Berieb du arbeitest, dann wär das zumindest schon etwas hilfreicher). Ich habe regelmäßig, d.h. im Abstand von ca. 2 Jahren eine Betriebsbegehung von Arbeitsinspektorat und Bau- und Anlagenbehörde, die unseren Betrieb auf die einschlägigen Vorschriften überprüfen, und, so man einen guten Draht zu ihnen hat, mich auch daruf hinweisen, was sich im Bereich der Normen so Neues tut. Nicht das ich ein großes Behördenfan wäre, aber ein möglichst offenes und vorbehaltloses Nachfragen/Informieren hilft mir da oft weiter.

Und als Theater sind wir ein Betrieb, der endlos viele Auflagen zu erfüllen hat...

 

Hilft das schon etwas weiter?

 

lg Micha

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