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? Zahlungsfrist bei Organstrafverfügung ?


Isa_tu
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weiß wer wie lange man genau Zeit hat eine Organstrafverfügung einzuzahlen?

 

Wir waren am 25.06. in einem Bad und standen in einer Kurzparkzone (unbezahlt, in der Hoffnung übersehen zu werden :D)

Leider wurden wir entdeckt :D und mussten 20 € Strafe zahlen.

Der Erlagschein wurd per 17.07. eingezahlt.

 

Für uns somit erledigt - DACHTEN WIR :rolleyes:....jetzt am 08.09. (!) kommt eine Anonymverfügung über 10 € nachträglich für diesen Fall mit der Formulierung:

 

" § 3 Abs. 2 des NÖ Kurzparkzonenabgabegesetzes"

mit einem Vermerk:"sollten Sie die Organstrafverfügung verspätet eingezahlt haben, wird dieser Betrag auf die Geldstrafe angerechnet. Entnehmen Sie den zu zahlenden Strafbetrag daher dem Zahlschein (eben diese 10 € )

 

Haben wir zu spät eingezahlt oder wäre so und so dieser Betrag nachträglich eingetrudelt??? Und was besagt dieses Kurzparkabgabezonengesetz?????

 

:mad:

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Nö, ihr habt zu spät eingezahlt.

Der "Strafzettel" mit dem Erlagschein ist eine BOM, ein Bargeldloses Organmandat. Das muss binnen 14 Tagen eingezahlt werden. Verstreicht diese Zeit wird ein abgekürztes Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, welches mit einer Anonymverfügung beginnt => wieder 14 Tage, danach beginnt das Verwaltungsstrafverfahren voll zu laufen und es folgt eine Lenkererhebung.

 

Das Kurzparkzonenabgabegesetzt ist ein Landesgesetz (gilt nur in NÖ) und bestimmt kurz gsagt, wer wann wieviel wo bezahlen muss udn was passiert wenn nicht und wer es überwacht.

Hier der § 3 Abs. 2: (

2) Jeder Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges,

der ein solches Fahrzeug in einer abgabepflichtigen

Kurzparkzone abstellt, muß die Abgabe bei Beginn

des jeweiligen Zeitraumes, für den die Abgabe festgesetzt

wurde, entrichten.

Nachzulesen im RIS des Bundeskanzleramtes, Abscnnitt NÖ Landesrecht

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