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Betriebsgenehmigung oder nicht?


bikerswife
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nachdem einem ja hier immer geholfen wird.

ist zustand:

baulandkerngebiet, lagerplatz von einer baufirma. auf dem gelände wird gelagert...baustahlgitter, diverse transporter,lkw stappler.und ander sachen die zum häuslbauen dazugehören.

 

frage: brauchs dazu eine betriebgenehmigung, gilddet das als zu einem bertriebdazugehörig, darf man das in einem baulandkerngebiet machen?

:confused:

das betriebsgenehmigungen auf die adresse und nicht auf eine person laufen ist bekannt.

herzlichsten

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Ich vermute Du meinst eine Betriebsanlagengenehmigung.

 

Sind dort permanent Personen beschäftigt, oder steht dort nur Zeugs herum und hin und wieder bringt bzw. holt einer was ?

 

Im 1. Fall bin ich mir fast sicher, daß Du eine brauchst, im 2. könnte es auch ohne gehen.

 

Laß Dich einmal mit der für den Platz zuständigen BH verbinden und bringe Deine Frage einfach vor, die kennen sich aus.

 

Eine Betriebsanlagengenehmigung zu bekommen geht mittlerweile eigentlich sehr schnell und unbürokratisch.

 

lg, Supermerlin

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Ich bin zwar jetzt nicht direkt im Gewerberecht selbst beheimatet, aber als Sachverständiger immer mal wieder indirekt damit konfrontiert.

 

Ein Lagerplatz, egal, ob permanent besetzt oder "nur" Abstellplatz muss mal (sofern nicht Altbestand) eine entsprechende Widmung haben.

 

Wenn er die Widmung hat, dann muss er auf jeden Fall einem gewerblichen Bewilligungsverfahren unterzogen werden, da ja gewisse Sachverhalte erfüllt werden müssen. Ich denke da z.B. daran, dass Fahrzeuge wegen Tropfverlusten auf befestigten Flächen abgestellt werden müsse, Oberflächenwasserableitung, Lärmbelästigung, Staub,...

 

Tät mich wundern, wenn das ohne Bewilligung ablaufen täte.

 

Wenn sich der Lagerplatz unmittelbar im Anschluss an die lagernde Firma befindet, kanns sein, dass er mit dem Betrieb selber mitbewilligt ist.

 

Ansonsten, sollte eine aufrechte Bewilligung bestehen, ist die Firma logischer Rechtsnachfolger und kann unter Umständen eine alte, zahnlose Bewilligung weiter verwenden.

 

Es gibt allerdings behördenseitig die Möglichkeit ein Verfahren zur Anpassung "an den Stand der Technik" vor zu nehmen, wenn aus der derzeitigen Situation eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben ausgeht.

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hmmmm...

es ist so, dass das alles einmal zu einer baufirma gehört hat. dann ist der baumeister in pension gegangen. nach gut 8 jahren, wurde dann ein teil vom grundstück abgezeigt, eigene parzellennummer bekommen.

das große grundstück mit zwei wohneinheiten gehört dem alten pensionierten bauing.

das kleiner mit einer mauer abgetrennt, und im zuge der baurechtsänderungen bei der ortschaftsteile in bauland-kerngebiet umgewidmet wurden, wurde das auch zu baulandkerngebiet.

das kleine grundstück ist jetzt an eine andere baufirma im ort verpachtet.der firmensitz ist gaanz woanders im ort.

angeblich erlischt die genehmigung nach 5 jahren ruhen.

wir habens net gewusst, bis der baufirmeninhaber ein loch vorne in die mauer, die zur straße geht gemacht hat und eine einfahrt aufgeschüttet.

am anfang wars auch net so arg. aber jetzt wird die lärmbelästigung immer ärger. auch in der nach am sonntag kommen angestellte der firma und rumoren am platz herum. abgesehen davon, dass sie, wenn sie dringend müssen unsere hecke als pissstelle verwenden. die autos der angestellten, werden kanpp an unsere hecke gestellt, marcel kann sie nichteinmal schneiden.

alles in alllen unerfreulich für uns, und laut gemeinde ist das ein bauplatz.

im pc findet der bh-mensch keine bewilligung, er hat mir aber versprochen, in den kartein nachzusehen, denn alte bewilligungen sind nicht im pc drinnen.

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Wenn eine Genehmigung 5 Jahre geruht hat (also in der Zeit die Betriebsanlage nicht genutzt wurde), dann erlischt sie und es muß ganz von vorne um eine Betriebsanlagengenehmigung angesucht werden.

 

Besteht eine Betriebsanlagengenehmigung und ändert sich die Art der Nutzung der Betriebsanlage, so ist auch die Betriebsanlagengenehmigung zu Ändern - das ist ein abgekürztes Verfahren der Betriebsanlagengenehmigung (Ansuchen auf Änderung der Betriebsanlagengenehmigung).

 

Ich vermute aber, daß Ihr nur sehr kurze Hebel habt um gegen die von Dir aufgezeigten "Mißstände - also die Euch ärgernden Ereignisse" Einfluß zu nehmen. Aber versuchen würde ich es trozdem.

 

Im Falle so eines Genehmigungsverfahrens müßtet Ihr eigentlich als unmittelbare Anrainer eingeladen werden.

 

lg, Supermerlin

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