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Fluchtwegkennzeichnungsverordnung


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Heute die abschließende Überprüfung für die Betriebsanlagengenehmigung quasi bestanden. Einziger noch offener Punkt - da und dort sind in Innenräumen noch Fluchtwege besser zu kennzeichnen - aber wie ???

 

Hat jemand von Euch die oben genannte Verordnung herumliegen und kann mir die paar Blattln einscannen und schicken - wenn ja PN

 

Der Gack hat mich jetzt 1 Jahr lang immer wieder beschäftigt :f:

 

Im Netz bin ich bis jetzt nicht fündig geworden.

 

lg, Supermerlin

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hab heuer mal a festl gmacht und da gibts ja auch dieses thema, was i nu weiß (hab des mit paar leuten gmacht, fluchtwege war gott sei dank net so mein thema)

du brauchst gut lesbar angebrachte schilder (net versteckt), notbeleuchtung welche sich einschaltet wenn da strom weg ist (geht dann über akku) und teilweise brauchst a beleuchtete schilder, weiß aber grad nimma für was de gut waren :confused:

 

müsst i sonst meinen bruder fragen, der hat uns des alles gemacht (ist elektriker)

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Ich hätte gerne die Verordnung in Papier, weil ich hab bei einigen Auflagen mit dem zuständigen Menschen bei der BH gestritten und Recht bekommen, weil ich mich auf die Verordnung berufen hab (und sie offensichtlich besser kannte als die BH´ler)

 

Ich schlag die Leut gern mit ihren eigenen Waffen. :D

 

Was ich jetzt im konkreten Fall genau zu machen habe weiß ich eh, aber ist immer fein alle Unterlagen zu haben.

 

Danke dennoch, lg, Supermerlin

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In Luftschutzkellern nimmt man fluoreszierende Farbe dafür, zusätzlich zu den Akku-Lampen, schaut echt gespenstisch aus, weil die Betonpfeiler wern auch an den Kanten damit bestrichen, echt geile Optik.

 

darf man de farb heutzutag überhaupt noch verwenden? :confused:

war/ist ja verboten worden, weils richtig "gestrahlt" hat (atomar halt)...

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reflektierende schilder nimmer zulässig?

 

http://nyx.at/bikeboard/Board/attachment.php?attachmentid=90660&d=1219352900

 

Ist bei geschlossener Klotüre eh eine selbstleuchtende Folie um die Türklinke angebracht, daß man im Falle eines Stromausfalles sich rechtzeitig retten kann ? :D

 

lg, Supermerlin

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Nachdem das Thema einen wichtigen Eckpfeiler in meinem Berufsleben darstellt:

 

Vorgangsweise nach ASchG (eh kloa), genauer das da:http://www.brandschutzjahrbuch.at/2003/Neu/Fluchtwegkennzeichnung_122.pdf

 

O.k. das hab ich bereits, dachte es gibt da was detaillierteres - so wie z.B. eine TRVB O 121 (Brandschutzpläne) oder so. Aber wenn das alles ist soll es auch gut sein.

 

lg, Supermerlin

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geht´s um Beleuchtung?

wenn ja, hilft einmal das wirklich weiter:

http://www.schrack.at/fileadmin/f/OESTERREICH/DOWNLOADS/ANLAGENTECHNIK/K-SIBE-D7.pdf

 

Die darin zitierte TRVB 102 ist grundsätzlich wichtig;

Wenn´s nur um Kennzeichnug geht, sollte die ÖNORM Z1000 und die

"Kennzeichnungsverordnung BGBL II, 101/1997" nicht unbeachtet bleiben.

 

ÖNORM EN1838 für Beleuchtung und natürlich die EN8002 / EN2

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wende dich bitte an die AUVA.

die geben dir gerne auskunft und schicken dir ggf. die schriftstücke, die du brauchst.

irgendwer in deinem betrieb muss ja der sicherheitsbeauftragte sein.

der bekommt sowieso regelmäßig einmal im jahr besuch von einem AUVA-mann mit dem der betrieb besichtigt wird und evtl. vorhandene mängel beseitigt werden.

eine firma die auf arbeitsstättensicherheit spezialisiert ist und auch von der AUVA empfohlen wird ist die fa. kroschke in stockerau.

http://shop.kroschke.at/sap/bc/gui/sap/its/zww20/!?~theme=77&ostore=ZACPD&~OkCode=START

 

ps: jemand mit ersthelfer-ausbildung wirst auch brauchen.

beides verlangt der arbeitsinspektor.

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