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Verwendung Bundeswappen?!


Samy
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Wollte man die Bundeslandwappen zur Illustration einer Map verwenden und habe bei den einzelnen Ländern angefragt. Die haben was weiß ich was für Schutzbestimmung zur Benutzung ihrer Wappan, das ist echt arg. Dachte immer, daß es sich dabei quasi um "Allgemeingut" handeln würde. Well, well...
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Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) ist im Art. 8a Abs. 2 der österreichischen Bundesverfassung bestimmt. Darüber hinaus gibt es auch einfachgesetzliche Bestimmungen, welche das Verwenden und Führen des Bundeswappens regeln, namentlich das österreichische Wappengesetz[4]. Weiters werden durch strafrechtliche Bestimmungen die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole nach § 248 StGB, zu denen ja auch das Bundeswappen zählt, unter besondere Strafdrohung gestellt.

 

Neben staatlichen Behörden sind auch einzelne weitere Organisationen und Unternehmen zum Führen des Staatswappens berechtigt. Gemäß dem § 68 Gewerbeordnung verleiht das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Erlaubnis zum Führen des Wappens an Unternehmen, die sich durch besondere Verdienste um die österreichische Wirtschaft oder eine herausragende Stellung in ihrem Wirtschaftszweig hervorheben. Weiter hat jede österreichische (staatliche) Schule zwar nicht die Erlaubnis das Wappen im Schullogo zu führen, aber in jeder Klasse statt dem Bild des Bundespräsidenten (oder Landeshauptmanns) das Wappen aufzuhängen.

 

Weiters ist gemäß §§ 53 und 54 Kraftfahrgesetz geregelt, dass nur bei Kraftwagen, die zur Verwendung für Fahrten bei offiziellen und feierlichen Anlässen bestimmt sind, und nur für Führungsorgane der Bundesebene (Bundespräsident, Bundesrats- und Nationalratsmitglieder, usw.) das Wappen geführt werden darf.

 

Die Gestaltung des Bundeswappens ist in den entsprechenden Gesetzestexten exakt festgelegt und ist als solches unveränderbar. Verschiedene Behörden und Organisationen, die zum Führen des Wappens berechtigt sind, verwenden dennoch abgewandelte Formen davon; meist als „Behördenzeichen“ (Piktogramm) bezeichnet.

 

http://www.ris.bka.gv.at/taweb-cgi/taweb?x=d&o=d&v=bnd&d=BND&i=43050

 

Wappengesetz:

http://www.ris2.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?QueryID=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000782

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scheiß drauf, ich verwends einfach...

 

ich hab ja nicht vor damit irgendwas vorzutäuschen, will mit den trikots nur zum ausdruck bringen das der träger a österreicher is...

 

wieso schreibst nicht einfahc "österreich" rauf? vielleicht noch auf slowakisch und dann hast null probleme. mit dem wappen könne viele sowieso nix anfangen

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@jogul: jo eh, singlespeed/fixedgear halt, wir san halt tiaf :D

 

@nestor: weil? geb mich ja weder als staatsmeister noch sonst was aus...

 

§ 7. Die Verwendung von Abbildungen des Bundeswappens, von Abbildungen der Flagge der Republik Österreich sowie der Flagge selbst ist zulässig, soweit sie nicht geeignet ist, eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen oder das Ansehen der Republik Österreich zu beeinträchtigen.

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