soulman Geschrieben 20. November 2008 Teilen Geschrieben 20. November 2008 ...advokaten, winkelschreiber, rechtsgelehrten und der juristerei verbundenen: es geht um eine schenkung. geschenkt werden soll ein grundstück mit einem wohnhaus darauf. was ich bisher über die notariatskosten erfahren konnte ist, dass dabei der 3-fache verkehrswert an den, die sache behandelnden notar zu bezahlen ist. so, wie lässt sich der verkehrswert feststellen? wie geht es danach weiter? ich weiss von einem fall wo auch ein RA involviert war. gehört das nur zum üblichen procedere und bleibt der klient davon unberührt oder können ihm dadurch noch zusätzliche kosten erwachsen? [oaschkräulermodus on] danke schon mal im voraus an all jene, die mich an ihrem wertvollen wissen teilhaben lassen. möge ihnen das paradies auf erden beschieden sein. [oaschkräulermodus off] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 20. November 2008 Teilen Geschrieben 20. November 2008 ...advokaten, winkelschreiber, rechtsgelehrten und der juristerei verbundenen: es geht um eine schenkung. geschenkt werden soll ein grundstück mit einem wohnhaus darauf. was ich bisher über die notariatskosten erfahren konnte ist, dass dabei der 3-fache verkehrswert an den, die sache behandelnden notar zu bezahlen ist. so, wie lässt sich der verkehrswert feststellen? wie geht es danach weiter? ich weiss von einem fall wo auch ein RA involviert war. gehört das nur zum üblichen procedere und bleibt der klient davon unberührt oder können ihm dadurch noch zusätzliche kosten erwachsen? [oaschkräulermodus on] danke schon mal im voraus an all jene, die mich an ihrem wertvollen wissen teilhaben lassen. möge ihnen das paradies auf erden beschieden sein. [oaschkräulermodus off] 1. Brauchst keinen Notar, ICH (zum Beispiel....nur zum Beispiel;)) kann dir das auch erledigen. 2. Grunderwerbsteuer + Eintragungungsgebühr = 4,5% werden vom dreifacheen EINHEITSwert berechnet. (Kann über FinanzOnline von dazu Berechtigten abgefragt werden). 3. Honorar ist Verhandlungssache, aber der dreifache Verkehrswert, das wäre ein astronomisches Honorar. Wennst mehr wissen willst, ich pm Dir meine TelNr. lG Michi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
harZen Geschrieben 20. November 2008 Teilen Geschrieben 20. November 2008 wie sich der Verkehrswert einer Liegenschaft ermitteln läßt, kannst du dir zb in den Gutachten auf http://www.edikte.justiz.gv.at/ nachlesen. einfach ausgedrückt, werden dabei Verkäufe ähnlicher Liegenschaften in der Umgebung verglichen. Die dazugehörigen Kaufverträge sind in den Grundbüchern (Bezirksgerichte) öffentlich abrufbar. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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