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Haftpflichtversicherung für Vielfahrer


pete35
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Hallo,

 

nachdem ich täglich mitm Radl im Stadtgebiet in die Arbeit und retour fahre (ca.30 km) und ich praktisch täglich 2-3 Fussgänger umfahren könnte und schon einen Frontalzusammenstoss mit einem jugendlichen Radler hatte, stellt sich die Frage nach einer Haftpflichtversicherung für von mir verursachte Personen und Sachschäden. Immer wird man die Verkehrregln nicht einhalten, (... können, da müsste man mit Anwalt im Ohr fahren) daher werden bei allfälliger Schadensverursachung unter Umständen grosse Beträge fällig. (z.B. Renten für Unfallopfer). Solange man privat in der Freizeit unterwegs ist und an keinen Rennen mit Preisgeld teilnimmt, ist die Freizeithaftpflicht der HHVersicherung ausreichend (hoffentlich ...) .

 

Für die tägliche Arbeitsfahrt ist die Haushalts- Haftpflichtversicherung allerdings leistungsfrei, weil die meinen das ist beruflich bedingt.

 

Ich hab nun versucht eine allgemeine Haftpflicht für diesen Fall ausfindig zu machen. Da bieten sich an:

 

Arbö : Rad-Moped-Freizeit ca. 15 EUR /Jahr

Argus (Allianz) : Mitgliedbeitrag bei Argus

Wiener Städtische: ca. 60 EUR pro Jahr.

 

Leider sind die allgemeinen Versicherungsbedingungen bei allen drei Möglichkeiten meiner Meinung nach nicht für "berufliche" , in der Nicht-Freizeit stattfindenden Fahrten zuständig.

 

Argus hat Versicherungsbedingungen auf der Webseite, welche nicht aktuell sind und die aktuellen bei Allianz nehmen Arbeitsfahrten aus, Arbö und Wiener Städtische geben selbst auf telefonische Anfrage keine Versicherungsbedingungen bekannt.

 

Hat jemand eine Haftpflichtversicherung für nicht Freizeit Fälle?

Kennt jemand aktuelle Versicherungsbedingungen die zutreffend wären?

Wenn schon Haftpflicht für Radfahrer gefordert wird (was ich für angebracht halte, um grössere Kosten zu vermeiden), welche Versicherung hat dann eine solche Haftpflicht im Angebot ?

 

Vielen Dank für Hinweise.

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Hallo,

 

ich hab jetzt mal in den Bedingungen meiner Haushaltsversicherung nachgelesen (HDI):

 

------------------------

Die Versicherung erstreckt sich auf

Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungsnehmers

als Privatperson aus den Gefahren des täglichen Lebens mit

Ausnahme der Gefahr einer betrieblichen, beruflichen oder

gewerbsmäßigen Tätigkeit, insbesondere

 

[...]

 

4. aus der Haltung und Verwendung von nicht motorisch

angetriebenen Landfahrzeugen (z. B. Fahrräder);

 

[...]

 

------------------------

 

In den Ausschlussbedingungen steht nichts vom Arbeitsweg.

 

Jetzt sind die Juristen unter euch gefragt, gilt die Fahrt von der bzw. zur Arbeit als berufliche Tätigkeit?

Ich hätte gemeint nein. Die Sonderbehandlung des Arbeitswegs bezieht sich hoffentlich nur auf die Unfallversicherung (Stichwort Arbeitsunfall, Wegunfall).

 

Die Geschichte ist jedenfalls interessant, war ich doch bis jetzt im Glauben unterwegs, eh versichert zu sein, falls mal was passiert.

 

lg Norbert

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In den Ausschlussbedingungen steht nichts vom Arbeitsweg.

 

Jetzt sind die Juristen unter euch gefragt, gilt die Fahrt von der bzw. zur Arbeit als berufliche Tätigkeit?

Ich hätte gemeint nein. Die Sonderbehandlung des Arbeitswegs bezieht sich hoffentlich nur auf die Unfallversicherung (Stichwort Arbeitsunfall, Wegunfall).

 

Die Geschichte ist jedenfalls interessant, war ich doch bis jetzt im Glauben unterwegs, eh versichert zu sein, falls mal was passiert.

 

lg Norbert

 

Ist eindeutig mitversichert, da, wie schon festgestellt, der Arbeitsweg nicht als berufliche Tätigkeit gilt und der Arbeitsweg nur für die AUVA Relevanz hat.

In der Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung ist es also mitversichert.

Also am besten ganz entspannt weiter in die Arbeit radeln. :toll:

 

 

Nähere Fragen am besten per PM.

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Hallo,

 

tja das dachte ich auch. Auf telefonische Nachfrage hat meine HHVersicherung mit denselben Bestimmungen allerdings die Haftung bei Weg in die Arbeit verneint. Ebenso kann man das bei http://www.argus.or.at nachlesen. Da liegt der Pfeffer im Detail.

 

VCÖ : die bieten keine Haftpflichtversicherung an.

 

MfG

 

Das ist wohl der größte Blödsinn den ich seit langem gelesen habe.

Woher wollen die wissen, was in meinen Bedingungen steht.

 

Denke mal die wollen mit der Aussage nur die Berechtigung dieses Angebotes vorgaukeln, da diese Versicherungen eben nur subsidiär gelten, also so gut wie nie einen Schadensfall übernehmen müssen und sonst keine Daseinsberechtigung hätten.

 

Aber Du hast in Deinem ersten Posting schon recht, berufliche Fahrten sind ausgeschlossen, aber nicht die Fahrt von- und zur Arbeit.

 

Wenn Du willst melde Dich mal bei mir.

 

lg AL

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Aber Du hast in Deinem ersten Posting schon recht, berufliche Fahrten sind ausgeschlossen, aber nicht die Fahrt von- und zur Arbeit.

 

alles andere hätte mich auch sehr verwundert...:rolleyes:

 

und die fragwürdige telefonische auskunft hat vermutlich eher der regionale (leicht überforderte) vers.vertreter gegeben und nicht der sachbearbeiter in der zentrale...

 

die info hätte dann in etwa die gleiche qualität, wie wenn du deinen hausarzt etwas spezielles über tropische krankheiten fragen würdest...;)

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Tja, das Statement bei Argus hat mich auf die Idee gebracht. Falls sich das als nicht haltbar und falsch erweist, dann könnte man ja mit der HH - Haftpflicht das Auslangen finden. Allerdings hatte ich in der Zentrale angerufen, wobei die Kontakte zweifelhaft waren und ein angefordertes Angebot nicht eingetroffen ist.

 

meine Anfrage an ARGUS (EMAIL):

Ich interessiere mich für die Argus Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Mitgliedschaft.

 

Nachdem ich täglich mit dem Rad zur Arbeit fahre, dürften eventuelle durch mich verursachte Schäden,

nicht durch meine HH Versicherung gedeckt sein. Sie versprechen in Ihrem Infoblatt Versicherungen eine Deckung durch die Allianz.

Weiters wäre ich an Unfall/Haftpflicht im Rahmen einer privaten Sportausübung mit der Teilnahme

an Veranstaltungen (MTB/RTF im Ausland mit Preisgeldern) interessiert.

 

Nach genauer Durchsicht des Infoblattes (welches auf nichtexistente AGB bei Allianz.at hinweist) und

den tatsächlichen aktuellen Haftpflicht Agbs bei Allianz, muss ich jedoch feststellen, dass genau diese Punkte (Fahrt zur Arbeit, Teilnahme an RTF mit Preisgeld) ausgeschlossen werden.

Mich würden die aktuellen detaillierten Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungen interessieren, insbesondere Berufsfahrten (Fahrt zur/von Arbeit) und Haftpflicht bei Veranstaltungen.

Gibt es dazu Unterlagen? Eventuell eine aktualisierte und vollständige Version Ihres Infoblattes?

 

Und die Antwort:

 

"Es ist folgendermaßen:

 

Solange Sie als Privatperson Rennen fahren (ohne Rennlizenz) und als Privatperson zur Arbeit fahren gilt die Haftpflichtversicherung!

Sind Sie mit einer Rennlizenz bei einem Radrennen dabei ist das professionell und gilt nicht genausowenig wie wir z.B. Fahrradboten versichern."

 

Irgendwie ist da noch der Wurm drinnen.

 

MfG

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Tja, das Statement bei Argus hat mich auf die Idee gebracht. Falls sich das als nicht haltbar und falsch erweist, dann könnte man ja mit der HH - Haftpflicht das Auslangen finden. Allerdings hatte ich in der Zentrale angerufen, wobei die Kontakte zweifelhaft waren und ein angefordertes Angebot nicht eingetroffen ist.

 

meine Anfrage an ARGUS (EMAIL):

Ich interessiere mich für die Argus Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Mitgliedschaft.

 

Nachdem ich täglich mit dem Rad zur Arbeit fahre, dürften eventuelle durch mich verursachte Schäden,

nicht durch meine HH Versicherung gedeckt sein. Sie versprechen in Ihrem Infoblatt Versicherungen eine Deckung durch die Allianz.

Weiters wäre ich an Unfall/Haftpflicht im Rahmen einer privaten Sportausübung mit der Teilnahme

an Veranstaltungen (MTB/RTF im Ausland mit Preisgeldern) interessiert.

 

Nach genauer Durchsicht des Infoblattes (welches auf nichtexistente AGB bei Allianz.at hinweist) und

den tatsächlichen aktuellen Haftpflicht Agbs bei Allianz, muss ich jedoch feststellen, dass genau diese Punkte (Fahrt zur Arbeit, Teilnahme an RTF mit Preisgeld) ausgeschlossen werden.

Mich würden die aktuellen detaillierten Versicherungsbedingungen Ihrer Versicherungen interessieren, insbesondere Berufsfahrten (Fahrt zur/von Arbeit) und Haftpflicht bei Veranstaltungen.

Gibt es dazu Unterlagen? Eventuell eine aktualisierte und vollständige Version Ihres Infoblattes?

 

Und die Antwort:

 

"Es ist folgendermaßen:

 

Solange Sie als Privatperson Rennen fahren (ohne Rennlizenz) und als Privatperson zur Arbeit fahren gilt die Haftpflichtversicherung!

Sind Sie mit einer Rennlizenz bei einem Radrennen dabei ist das professionell und gilt nicht genausowenig wie wir z.B. Fahrradboten versichern."

 

Irgendwie ist da noch der Wurm drinnen.

 

MfG

wieso? ist doch alles klar (und dürfte ja eh für dich passen, oder?)

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Irgendwie ist da noch der Wurm drinnen.

 

naja, die fahrten von/zur arbeit sind nun also auch "offiziell bestätigt" bei der HH dabei...ist klar, oder?

 

was teilnahme an rennen betrifft....ich habs so gelöst:

 

ich hatte eine bestehende privat-unfallvers. und hab dort nachgefragt wie der vers.schutz bei rennen ausschaut.

 

antwort:

rennen ohne preisgeld (und teilnahme ohne lizenz) sind abgedeckt.

 

ich hab ihnen dann klar gemacht, dass ich als hobbysportler an den rennen teilnehme und ich schon aufgrund meines niedrigen trainingspensums (im vergleich zu den pros) nie in die verlegenheit kommen könnte, ein preisgeld zu kassieren... (also keine rede von gewerbsmässiger tätigkeit)

 

daraufhin haben wir uns geeinigt, dass ich die vers. über rennen mit preisgeld im vorfeld kurz informiere, dann sind auch diese abgedeckt.:)

 

und falls du mit lizenz unterwegs bist, bzw. die preisgelder eine tatsächliche einnahmequelle sind, brauchst du sowieso eine andere versicherung (weil dann ist es quasi eine berufliche ausübung)

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Die Antwort von Argus ist zweideutig, welche Haftpflicht ist gemeint? Die von Argus oder die von Haushalt?

 

Eindeutig wären wohl nur die Versicherungsbedingungen, im Falle von Ausnahmen (wie bei dir) gelten Absprachen wohl kaum, das müsste man schriftlich als Klausel oder so fixieren. Leider hab ich ausser meiner HH Versicherung keine Bedingungen gesehen und bekommen. Die Formulierung in der Haftpflicht der HH lässt die Interpretation von Ausstieg bei nicht Freizeitfahrten sehr wohl zu, zudem haben ARBÖ und Städtische telefonisch die Nichtdeckung nicht abgestritten.

 

Immer wieder ist von "privaten Risikobereich" die Rede, "...mit Ausnahme einer ...beruflichen... Tätigkeit" "..ausgeschlossen sind Arbeitsunfälle ... im Sinne des Sozialversicherungsgesetzes" ...

 

Also die AUVA sieht den Unfall am Arbeitsweg als Arbeitsunfall ....

 

So abwegig ist es nicht, dass die Haushaltshaftpflicht aussteigt. Haftpflichtschäden am Arbeitsweg sind wohl weit verbreitet, dass die Versicherung da austeigt, ist zumindest vorstellbar.

 

Ich werde im Jänner mal bei den Versicherungen schriftlich um Klarstellung bitten, zur Zeit sind die eher mit Weihnachtsfeiern beschäftigt. :U:

 

MfG

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  • 1 Monat später...

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