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Problem mit Liegenschafts- und Immobilienrecht


sts9
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Ich habe Anfang November eine Genossenschaftswohnung (Erstbezug) bezogen. Die Wohnung liegt im Dachgeschoss des Hauses.

Jedes Mal wenn’s etwas windiger ist fangt das Blechdach an zu vibrieren und „burrt“ dann recht laut. An schlafen ist da nächtens nicht zu denken.

 

Ich habe der Baugenossenschaft dieses Problem (meines Erachtens ein Baumangel) schon mitgeteilt. (Ich war nicht der einzige Mieter.) Zuletzt heute um 02.00 Uhr per Mail.

 

Als Antwort habe ich folgendes bekommen:

„…Bezugnehmend auf Ihr email möchten wir Ihnen mitteilen, dass nach Rückmeldung und Besichtigung unseres Generalunternehmers Fa. XXX die Ausführung der Dacheindeckung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Aufgrund der derzeitigen stürmischen Wetterverhältnisse kann eine Geräuschentwicklung leider nicht ausgeschlossen werden. Wir werden jedoch die Situation nocheinmal mit einer externen Fachfirma vor Ort in KW 03/2009 besichtigen….“

 

Ich denk mir halt mal, dass die „externe“ Firma dann zum selbigen Ergebnis kommen wird.

 

 

Welche Möglichkeiten habe ich euerer Ansicht nach?

 

Ich ersuche um ernsthafte/zielführende Tipps/Infos...

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Mein Tip: gewöhn Dich dran. Bei mir scheppern bei dem Sturm auch 100 verschiedene Dinge am Dach, und wennst ein Fenster zum Lüften öffnen willst, kriegst eine 110km/h-Watschen. Dafür hab ich unverbauten Blick über Wien, keine Nachbarn die mir auf die Terrasse glotzen, und bei Windstille viel Ruhe. :)

Man kann halt nicht alles haben, und bei Sturm wird's unterm Dach laut.

PS: viel schlimmer als die Windgeräusche sind die Heizkosten im Dachgeschoß ;)

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Mein Tip: gewöhn Dich dran. Bei mir scheppern bei dem Sturm auch 100 verschiedene Dinge am Dach, und wennst ein Fenster zum Lüften öffnen willst, kriegst eine 110km/h-Watschen. Dafür hab ich unverbauten Blick über Wien, keine Nachbarn die mir auf die Terrasse glotzen, und bei Windstille viel Ruhe. :)

Man kann halt nicht alles haben, und bei Sturm wird's unterm Dach laut.

PS: viel schlimmer als die Windgeräusche sind die Heizkosten im Dachgeschoß ;)

 

Mir war von Anfang an klar, dass eine DG-Wohnung andere Gegebenheiten wie eine EG-Wohnung aufweisen wird. Mein "Problem" ist aber jenes: Wenn ich beim Fenster raussehe, sehe ich wie das Blech flattert. D.h. mit ein paar zusätzlichen Schrauben wäre das Problem wahrscheinlich schon gelöst - und das sehen sie nicht ein - denn "das kostest ja auch was".

 

Wenn ich nicht dadurch die Bausubstanz "beschädigen" würde, würde ich selbts aufs Dach rausklettern und die paar Schrauberl reindrehen.

 

Achja... die Heizkosten werden sich im rahmen bewegen und mir dahr nicht den Schlaf rauben - im Gegensatz zu dem Flattern!

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dass...

...ein Blechdach (vor allem an der Windabrisskante) "flattert" ist normal und physikalisch begründbar.

...dieses Flattern Geräusche entwickelt war normal, ist aber längst nicht mehr muss!

Daher werden in windanfälligen Gebieten (und das sollte der Bauträger schon wissen, wo er baut) entsprechende Aufbauten verwendet. Beispielhaft darf ich an dieser Stelle die BauderTop VENT Bahn anführen, die bis zu 8dB (und das ist eine beachtliche Reduktion) bringt (siehe http://www.bauder.de/ximages/481091_12250907pr.pdf)

 

Über dein Problem im speziellen möchte ich nichts Konkretes sagen, da ich die Lage des Objektes und auch die Ausführungsdetails nicht kenne und auch das Geräusch hier nur subjektiv wiedergegeben wurde.

 

Grundsätzlich meine ich jedoch, dass sich ein Mieter eine entsprechend ruhige Wohnung erwarten darf --> eine Erkundigung beim Mieterschutzverband kann da sicher weiterhelfen (obwohl ich da etwas gegen meine Zunft spreche).

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dass...

...ein Blechdach (vor allem an der Windabrisskante) "flattert" ist normal und physikalisch begründbar.

...dieses Flattern Geräusche entwickelt war normal, ist aber längst nicht mehr muss!

Daher werden in windanfälligen Gebieten (und das sollte der Bauträger schon wissen, wo er baut) entsprechende Aufbauten verwendet. Beispielhaft darf ich an dieser Stelle die BauderTop VENT Bahn anführen, die bis zu 8dB (und das ist eine beachtliche Reduktion) bringt (siehe http://www.bauder.de/ximages/481091_12250907pr.pdf)

 

Über dein Problem im speziellen möchte ich nichts Konkretes sagen, da ich die Lage des Objektes und auch die Ausführungsdetails nicht kenne und auch das Geräusch hier nur subjektiv wiedergegeben wurde.

 

Grundsätzlich meine ich jedoch, dass sich ein Mieter eine entsprechend ruhige Wohnung erwarten darf --> eine Erkundigung beim Mieterschutzverband kann da sicher weiterhelfen (obwohl ich da etwas gegen meine Zunft spreche).

 

Ich danke... das nenne ich mal eine Antwort...

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  • 10 Monate später...

Mittlerweile ist nun knapp ein Jahr vergangen… getan hat sich so gut wie nichts. Angeblich wurde in den Sommermonaten am Dach nachgebessert (für mich der Beweis, dass da was nicht stimmt) – das Dach „burrt“ aber nach wie vor.

 

Lt. dem Dachspengler, welcher mit seiner Firma damals die Dacheindeckung vornahm ist das Ganze klar – für solche Fälle gibt es sogenannte „Omega-Bügel“. Die könnte man anbringen und diese würden das „Burren“ zur Gänze vermeiden können. Jedoch waren sie nicht Teil der Ausschreibung und wurden somit natürlich auch nicht angebracht.

 

Dieser Hinweis wird – wahrscheinlich aufgrund der Kosten – seitens des Bauträgers dezent ignoriert.

 

Kann man die Anbringung der Bügel und somit ‚ordnungsgemäße’ Verlegung des Blechdaches in irgendeiner Art gerichtlich erwirken ?

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Ich würd der Genossenschaft permanent auf die Nerven gehen, das scheint bei solchen leicht zu behebenden Mängeln noch am Aussichtsreichsten. Wenn du Glück hast machen sie das irgendwann alleine damit du ihnen nicht mehr länger auf die Nerven fällst. Also schreib ihnen sachlich über die Rückfrage, über die Omega Bügel usw. Wenn nichts kommt nächster Brief usw. dezente Drohungen mit irgendwelchen Organisationen wie Miterschutzbund könnten u.U. auch helfen.

 

Grundsätzlich sind Investitionen dieser Art bei Genossenschaften oft ein Problem weil die Hausversammlung zustimmen muss usw.

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???

 

Ja wenn es ein Problem gibt, welches nur einen oder zwei Bewohner betrifft kann man sich oft ziemlich brausen gehen. Da gibts Hausversammlung und den Rest interessiert das null weil die nichts davon haben. Sowas muss aber oft durch Mehrheitsbeschluss finanziert werden.

Kann aber sicher auch anders geregelt sein bei dir. Gerade bei so einer kleinen Sache gibts die Hoffnung, dass die Hausverwaltung das irgendwie über Rücklagen o.ä. durchdrückt.

 

Sonst halt mal bei einer Mieterschutzvereinigung beraten lassen.

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...Kann man die Anbringung der Bügel und somit ‚ordnungsgemäße’ Verlegung des Blechdaches in irgendeiner Art gerichtlich erwirken ?

vergiss das Gericht, da kannst ordentlich einfahren - denn Gerechtigkeit brauchst Dir dort nicht erwarten. :k:

geh der Genossenschaft wie vorn Intrudor vorgeschlagen konsequent auf die Nerven :s: , genauso wie Dich das scheppern des Daches...

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Ich würde beginnen, die gestörten Nachtruhen (nur um die kanns ja wohl gehen) zu protokollieren und vielleicht auch einmal das Geräusch zu dokumentieren (z.B. mit Filmkamera inkl. Datumstempel) zu "filmen".

 

Parallel würde ich die Vermieterin letztmalig auffordern, für die mögliche und zumutbare Abhilfe durch Montage dieser "Omega-Bügel" oä. zu sorgen und ihr ankündigen, dass du, wenn dies nicht geschieht, für jede durch das Dach gestörte Nachtruhe eine Mietzinsminderung in Höhe von 50%/Anzahl der Tage des Monats*gestörte Tage geltend machst.

 

Wenn es zu gestörten Nachtruhen kommt, schickst du ihnen am Ende des Monats ein Mail: "Konnte am ##.##. und ##.##. nicht schlafen, mach daher € #### Mietzinsminderung geltend und behalte den Betrag € ####### ein". Leg dir die Beträge zur Seite, damit du sie im Fall der Fälle bereit hast.

 

Wenns der Vermieterin zu viel wird, kanns sein, dass sie dich klagen. Dort stellt sich dann heraus, ob die Störung tatsächlich so arg ist, dass du das Recht hast, einzubehalten (Sorry, aber das kann ich nicht beurteilen...).

 

Auch keine Angst, wenn sie dich wegen Nichtzahlung kündigen. Da wird im verfahren zuerst geklärt, ob überhaupt ein Rückstand besteht, oder ob du das Recht hattest zu mindern. Solltest du nicht recht gehabt haben, dann musst du rasch nachzahlen (daher der Tipp mit dem beisseite legen) und du wirst nicht gekündigt, (musst aber die Kosten des Verfahrens zahlen).

 

Du könntes beim ersten bösen Brief auch z.B. reinschreiben, dass du bereit bist die Minderungsbeträge nachzuzaheln, wenn der Mangel des Daches behoben wird.

 

Alles Gute

Michael

 

 

P.S. Wohne auch im letzten (9.) Stock mit Flachdächern, habe auch Lärm durch irgendwelche Blechtrümmer, aber es hält sich in Grenzen...

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  • 2 Jahre später...
Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen.

Konnte noch immer keine Ruhe erreichen...

 

Gibt es Empfehlunge in Sachen RA?

 

Der letzte RA war eine herbe Enttäuschung... die haben wohl nur die € vor Augen!

 

vielleicht machts sinn, gleich bei gericht durchführung nötiger erhaltungsarbeiten zu beantragen...

 

frag mal den nodoc. der is anwalt und im immobilienrecht versiert soviel ich weiß.

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