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Korneuburg - Serienunfall - Nebelwand


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jetzt mal abgesehen von der lächerlichen Abstandsdiskussion (Mindestabstand 300 meter, gezündet "aber viel näher" - nämlich 260 m) :rolleyes:

und auch (leider) abgesehen vom den schrecklichen Ausgang des Serienunfalls ...

... sind die nicht alle einfach nur zu schnell gefahren?

 

Ich mein, klar ist der Kunstnebel recht dicht, aber natürlichen, extrem dichten Nebel, der höchstens Schritttempo zugelassen hat, hab ich gelegentlich auch schon mal erlebt.

Wenn ich da mit Autobahntempo reinnagel, wär ich einfach nur zu schnell, sonst nix

 

oder muss immer jemand anderer schuld sein?

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Die Frage muss eher heißen: Muss ein Fahrzeuglenker mit einer derartigen Sichtbehinderung aufgrund der vorherrschenden Witterung rechnen.

Wohl Eher nicht.

Er muss auch nicht damit rechnen, dass das Bundesheer illegalerweise eine Übung zu nahe an der AB macht.

 

Wenn man aber wirklich überall mit einer derartigen überaschenden sichtbehinderung rechen müsste, egal bei welcher witterung, dürfte ich auf keiner Autobahn schneller als 30 fahren

 

Wenn nachkommende Fahrzeuge aufgefahren wären, für die die Nebelbank ersichtlich gewesen wäre, bei denen wäre die frage des überhöhten Tempos gerechtfertigt.

 

aber in dem fall, eher nicht.

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Die Frage muss eher heißen: Muss ein Fahrzeuglenker mit einer derartigen Sichtbehinderung aufgrund der vorherrschenden Witterung rechnen.

Wohl Eher nicht.

Er muss auch nicht damit rechnen, dass das Bundesheer illegalerweise eine Übung zu nahe an der AB macht.

 

Wenn man aber wirklich überall mit einer derartigen überaschenden sichtbehinderung rechen müsste, egal bei welcher witterung, dürfte ich auf keiner Autobahn schneller als 30 fahren

 

Wenn nachkommende Fahrzeuge aufgefahren wären, für die die Nebelbank ersichtlich gewesen wäre, bei denen wäre die frage des überhöhten Tempos gerechtfertigt.

 

aber in dem fall, eher nicht.

:toll::toll:

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heftig ist auch, dass den soldaten angeblich das helfen verboten wurde. gehorsamkeit hin oder her immerhin gings da um menschenleben und mich wunderts, dass sich keiner widersetzt hat. glaub kaum, dass in dem fall befehlsverweigerung durch geht. reine menschlichkeit

 

und was glaubst bringts wenn ca. 150 17-25J die von erste hilfe kaum ahnung haben auf einer autobahn umlaufen???

 

 

abgesehn davon ist der san-lkw der bei der übung vor ort war eh hingefahren!

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Du kannst mal davon ausgehen dass so ziemlich jeder von den 150 die Du da erwähnst einen Führerschein besitzt und deshalb auch einen Erste Hilfe-Kurs gemacht hat, die Chancen stehen sogar ganz gut dass der Kurs noch gar nicht soooo lange her ist (in diesem Altersbereich). Besser ist der durchschnittliche Autofahrer der zu einem Unfall dazukommt sicher nicht ausgebildet...

 

Außerdem glaub ich nicht dass die 2-4 Hanserl in Olivgrün die im SanKW sitzen bei einer Massenkarambolage ausreichen...

 

Bin schon gespannt was da am Ende wirklich rauskommt...

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heftig ist auch, dass den soldaten angeblich das helfen verboten wurde. gehorsamkeit hin oder her immerhin gings da um menschenleben und mich wunderts, dass sich keiner widersetzt hat. glaub kaum, dass in dem fall befehlsverweigerung durch geht. reine menschlichkeit

Wenns beim Helfen einen erwischt hätte, weil noch ein Irrer in den Nebel rast, dann hätte jeder gefragt:"Was machen die da auf der Autobahn?". Vollkommen richtig, wenn die Offiziere die Kinder nicht auf die Autobahn geschickt haben.

Ich fahr das Jahr über 60000 km und im Inntal gibts auch manchmal recht plötzlich Nebel, aber eine Nebelwand sieht man kommen, egal ob es Tag oder Nacht ist. Man fährt einfach nicht mit über 100 km/h in eine Nebelbank hinein.

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und was glaubst bringts wenn ca. 150 17-25J die von erste hilfe kaum ahnung haben auf einer autobahn umlaufen???

 

 

abgesehn davon ist der san-lkw der bei der übung vor ort war eh hingefahren!

 

besser ein paar leute zu viel die vielleicht bissl helfen können als gar keine. muss ja keine medizinische hilfe sein aber die leute aus den autos helfen, eventuelle unfallortabsicherung etc.

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Ich kenn die Autobahn da ganz gut, es geht durch eine Au und es hat dort oft einen dichten Nebel - trotzdem wird auf Teufel komm raus gebolzt:rolleyes:, naja, knallt ja eh dauernd...

 

 

Traurig genug, dass es wieder Tote gab!

 

 

@BH: ich weiss es nicht, aber ich glaube nicht, dass die Rekruten für einen Einsatz dieser Art ausgerüstet waren, oder soll man eine Kompanie im grünen Tarnanzug Nachts auf die Autobahn schicken??

 

Besser das den professionellen Einsatzkräften überlassen!

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Wenns beim Helfen einen erwischt hätte, weil noch ein Irrer in den Nebel rast, dann hätte jeder gefragt:"Was machen die da auf der Autobahn?".

 

Ist natürlich auch wieder wahr, andererseits könnte man bei einer so lokalen Nebelbank und ausreichend Helfern weit genug vor der Unfallstelle die nachfolgenden Fahrer warnen, ganz ungefährlich ists aber sicher trotzdem nicht.

 

Wenn ich mir das so überlege bist da als Verantwortlicher beim BH in einer potentiellen lose/lose-Situation. Hilfst nicht->unterlassene Hilfe. Hilfst und es passiert tatsächlich was->bist wieder drann...

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Unterlassene Hilfeleistung ist eine strafbare Handlung. Es muss auch ich oder Ihr helfen, egal wie gut ihr Euch auskennt.

 

Wurscht wie alt die Sanitäter waren, sie waren ausgerüstet und hätten helfen können. Wenn sich herausstellt, dass sie helfen hätten müssen und dadurch jemand zu Schaden gekommen ist, dann will ich nicht in deren Haut stecken, die durch den Gagau der Medien gezogen wird.

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Bist vom Bundesheer oder Verteidigungsministerium?
bin ich nicht, :rolleyes:

ich bin aber auch keiner, der den Waldbesitzer wegen dem Zustand seiner Wege verklagt, wenns mich bei ihm auf die Pfeifn haut ...

... so wie anscheinend Du, denn Deine Meinung scheint ja wohl zu sein, dass immer jemand anderer an den eingenen Fehlern schuld sein muss und daher zu suchen und bestrafen ist

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schönes Beispiel :toll:

und auch da wird geklagt

 

Wenn ich was am Eintritt hätte ändern können, denke ich: ja, abfinden

(bzw. fehlte mir die Kaltschnäuzigkeit, aber dafür gibts ja glücklicherweise Anwälte, wir wern halt auch bald amerikanische Verhältnisse haben.

 

Dazu ein Zitat aus den Simpsons: stellen Sie sich vor - eine Welt ohne Anwälte, Aaaaaaahhh ...)

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Lars, natürlich hast grundsätzlich recht,

aber die Stvo grob übertreten und dann is wer anderer schuld?

Presst Du mit normalem Tempo in a Nebelwand, die den vorherfahrenden urplötzlich verschluckt?

 

Dummerweise wird das 1. Fahrzeug korrekt unterwegs gewesen sein, die nachfolgenden habens dann weggeräumt.

Das erlebst ja auch bei jeder Autobahn-nebelfahrt, dass die Leute links neben Dir mit doppeltem Tempo vorbeirauschen

(genau so hab ich mal nen Auffahrunfall erlebt. Ich mit 50er auf 1. gerade noch im Sicherheitsbereich und links rauschens mit doppeltem Tempo. Selbst auf 100-200 Meter Entfernung ist so ein Unfallgeräusch hübsch laut, wenn so einer in die stehende Kolonne einschlägt, da glaubst es hat Dich selbst erwischt.

Warn dann damals sicher auch die Leute schuld, die vorne im Stau gestanden sind, oder?)

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ische nixe mehr sehen, aber trotzdem mit Karre weiterglühst, weil isse Autobahnse für machen Tempo?

Kausal?

Sichtbehinderung auf Null Sicht = Stillstand

Aber wir wir alle (ich nehm mich net aus) bei miesen Bedingungen agieren, siehst eh jeden Tag, bzw. hörst das gerade im Radio ... :rolleyes:

 

(wird im Nachhinein eh keiner mehr nachvollziehen können, es wird wahrscheinlich irgendwer bestraft werden müssen, eben wegen der Unfallfolgen. Wahrscheinlich intern einer der Ausbilder, weil er um 1/6 den Sicherheitsabstand in einem Waldgebiet unterschritten hat...

(wer wird eigentlich für die 10 Toten/WE ohne Fremverschulden bestraft? Da muss ja auch wer schuld sein?)

In anderen Teilen der Welt würdens sich schnell wen suchen und den/die abkrageln, aber wir sind ja soooo entwickelt.

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bin ich nicht, :rolleyes:

ich bin aber auch keiner, der den Waldbesitzer wegen dem Zustand seiner Wege verklagt, wenns mich bei ihm auf die Pfeifn haut ...

... so wie anscheinend Du, denn Deine Meinung scheint ja wohl zu sein, dass immer jemand anderer an den eingenen Fehlern schuld sein muss und daher zu suchen und bestrafen ist

 

Bist Du immer so untergriffig, oder hast nur schlecht geschlafen? Ich ersuche Dich fürderhin, solche Unterstellungen mir gegenüber zu unterlassen.

:f:

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ische nixe mehr sehen, aber trotzdem mit Karre weiterglühst, weil isse Autobahnse für machen Tempo?

Kausal?

Sichtbehinderung auf Null Sicht = Stillstand

Aber wir wir alle (ich nehm mich net aus) bei miesen Bedingungen agieren, siehst eh jeden Tag, bzw. hörst das gerade im Radio ... :rolleyes:

 

(wird im Nachhinein eh keiner mehr nachvollziehen können, es wird wahrscheinlich irgendwer bestraft werden müssen, eben wegen der Unfallfolgen. Wahrscheinlich intern einer der Ausbilder, weil er um 1/6 den Sicherheitsabstand in einem Waldgebiet unterschritten hat...

(wer wird eigentlich für die 10 Toten/WE ohne Fremverschulden bestraft? Da muss ja auch wer schuld sein?)

In anderen Teilen der Welt würdens sich schnell wen suchen und den/die abkrageln, aber wir sind ja soooo entwickelt.

würdest dich auch so aufregen wenn eine deiner angehörigen da reingeknallt wäre??

 

Versteh dein problem ned ganz!

Wenn ich auf der Bahn mit 140 mit "plötzlich" nicht zu erwartenen Verhältnissen konfrontiert werde (da schließ ich das Wetter aus weils ned so unerwartet kommen kann) is es deiner Meinung das selbe als wenn mir mit 30 ein Kleinkind ins Auto rennt.(Vertrauensgrundsatz). Des war ein Unfall den das Heer zu verantworten hat. mMn klarer Fall

:spinnst?:

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Die Frage muss eher heißen: Muss ein Fahrzeuglenker mit einer derartigen Sichtbehinderung aufgrund der vorherrschenden Witterung rechnen.

Wohl Eher nicht.

Er muss auch nicht damit rechnen, dass das Bundesheer illegalerweise eine Übung zu nahe an der AB macht.

 

Wenn man aber wirklich überall mit einer derartigen überaschenden sichtbehinderung rechen müsste, egal bei welcher witterung, dürfte ich auf keiner Autobahn schneller als 30 fahren

 

Wenn nachkommende Fahrzeuge aufgefahren wären, für die die Nebelbank ersichtlich gewesen wäre, bei denen wäre die frage des überhöhten Tempos gerechtfertigt.

 

aber in dem fall, eher nicht.

 

Was heisst denn bitte "auf Sicht fahren"?

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also prinzipiell - wenn ich mich recht erinnere - sieht die stvo "fahren auf sicht" vor, auch auf autobahnen. das heisst man muss jederzeit vor einem hindernis auf der fahrbahn anhalten koennen, man muss den erforderlichen bremsweg einsehen koennen. (oder?)

es muss ja nicht immer eine bundesheernebelwand hinter der naechsten kurve lauern, es kann ein stau, ein defekts fahrzeug, ein toter hirsch oder sonstwas sein.

wie weit man auf grund der kausalitaet das bundesheer belangen kann, das werden gerichte klaeren.

vielleicht koennen ja die juristen hier im board uns in der sache weiterhelfen und die rechtslage und moeglichkeiten erklaeren.

 

die idee neben der autobahn kunstnebel zu veranstalten braucht man ohnedies nicht zu kommentieren. :f:

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