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Fahrradverordnung per 1 . Juli 03


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So, nun ist es also soweit und diese absolut hirnlose Fahrradverordnung tritt in Kraft. Da muß mir doch jemand wirklich plausibel erklären, warum ich mit einem Rennrad (nur mit Rennlenker!) ohne Rückstrahler und den ganzen andern Schwachsinn bei Tageslicht und guter Sicht fahren darf, nicht aber mit einem Mountainbike, mit dem ich aber genauso eine Trainingseinheit fahren kann. Wie ist das dann, wenn ich im Zuge einer Mountainbike-Tour eine Straße einige hundert Meter benutzen muß? Gleich Strafe? Darf ein Mountainbikerennen überhaupt noch stattfinden, wenn man des öfteren Straßen quert? Glaubt wirklich irgend jemand, daß sich ein wirklicher Mountainbiker einen derartigen "Christbaum" antut? Und jetzt wird hier rigoros kontrolliert, weil da kann man jetzt richtig abkassieren und alles andere ist Schnee von gestern. Angeheiterte Autofahrer (0,5) dürfen weiter auf den Straßen herumgondeln, denn was ist das schon im Gegensatz zu einem Bike ohne geforderte Ausstattung, da gabs ja soviele Tote und Schwerverletzte in den letzten Jahren. Man kann über soviel Schwachsinn nur den Kopf schütteln. Würde gerne wissen, bzw. diesen , ich sags frei heraus, IDIOTEN kennenlernen, der das verbockt hat. Aber anscheinend ist das typisch Österreich und es wäre für mich kein Wunder, wenn da nicht auch die Jäggerlobby dahintersteckt. Sollte es mich einmal erwischen, ich trainiere mit einem Mountainbike mit Slicks auf der Straße, so werde ich auf jeden Fall keine Strafe zahlen, sondern mit einer Begründung so oft als möglich dagegen berufen.

Wundert mich eigentlich, daß in diesem Fall der ÖRV nichts dagegen unternimmt. Der machts sich ja sonst überall wichtig.

 

Du glückliches Österreich. Gut, daß man keine anderen Sorgen hat.

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Also ich warte einmal ab, ob mich einer bestraft, dann lass ich mich auf ein Verwaltungsstrafverfahren ein und dann schau ma mal, was der Gleichheitsgrundsatz so hergibt.

 

WIe lernt man es: Gleiches muss gleich und ungleiches ungleich behandelt werden, Unterscheidungen müssen sachlich gerechtfertigt sein....

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Original geschrieben von MAG B

Also ich warte einmal ab, ob mich einer bestraft, dann lass ich mich auf ein Verwaltungsstrafverfahren ein und dann schau ma mal, was der Gleichheitsgrundsatz so hergibt.

 

WIe lernt man es: Gleiches muss gleich und ungleiches ungleich behandelt werden, Unterscheidungen müssen sachlich gerechtfertigt sein....

 

 

So isses. Verbot der unsachlichen Differenzierung und Sachlichkeitsgebot. Ich bin gespannt, wie die mir im Verwaltungsstrafverfahren erklären wollen, wo der Unterschied im Tatsächlichen zwischen CC-Bike und Rennrad liegt. :D

Naja, wennst Pech hast, mußt du bis zum VfGH. Und das ist nicht ganz billig...

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Tatsache ist als ich gestern um

1930 noch eine kurze Anninger Ttrainingseinheit-einschieben wollte.

(fahre 75m von mienr Wohnung zur bachpromenade) just biegt ein Gendarmerie-streife im Wagerl ab, ordnet sich hinter mir und hupt bzw. Blaulichterlt

mich an, hab eh shcon gwußt warum, aber am Hot chili mit die 535 Shimano felgen ist so a christbaum halt echt unhübsch, war ma aber wurscht, a kurzer

30m sprint, und ab rechts auf die Promenade, und schon war der Spuk vorbei :D ;

 

zuerst sollen sie uns aufhalten, und dann könn ma no immer diskutieren, :D

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@ "Naja, wennst Pech hast, mußt du bis zum VfGH. Und das ist nicht ganz billig..."

 

und (fast) immer vergebens, ganz sicher aber in diesem Fall

 

aber wer sich viele Arbeitsstunden aufhalsen möchte um letztlich mindestens das Doppelte zu zahlen, dem empfehle ich diesen Weg

 

absitzen geht natürlich auch

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Original geschrieben von Tyrolens

So isses. Verbot der unsachlichen Differenzierung und Sachlichkeitsgebot. Ich bin gespannt, wie die mir im Verwaltungsstrafverfahren erklären wollen, wo der Unterschied im Tatsächlichen zwischen CC-Bike und Rennrad liegt. :D

Naja, wennst Pech hast, mußt du bis zum VfGH. Und das ist nicht ganz billig...

 

Hinweis für die letzten, die meinen, wir würden in einem Rechtsstaat leben:

 

1. In Verwaltungsstrafverfahren einschl. UVS werden mitunter die seltsamsten, von aktueller Judikatur völlig unberührten Rechtsauffassungen vertreten. :f: Ob du mit deinen Einsprüchen Erfolg hast, hängt lediglich von der Laune der betroffenen Bearbeiter, bzw. von eventuellen formalen Fehlern oder Fristüberschreitungen ab. :p

 

2. Wenn du dann gegen den Entscheid des UVS beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhebst, wird diese dann gemäß §33a VwGG einfach nicht behandelt (Sie müssen deine Beschwerde erst dann behandeln, wenn die verhängte Geldstrafe höher als 726€ beträgt). :k:

 

Meine Empfehlung: die Behörden quälen, aber das mit dem Verwaltungsgerichtshof vergiß besser.

 

(außer man gewährt dir Verfahrenshilfe)

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Original geschrieben von Speicherl

Hinweis für die letzten, die meinen, wir würden in einem Rechtsstaat leben:

 

1. In Verwaltungsstrafverfahren einschl. UVS werden mitunter die seltsamsten, von aktueller Judikatur völlig unberührten Rechtsauffassungen vertreten. :f: Ob du mit deinen Einsprüchen Erfolg hast, hängt lediglich von der Laune der betroffenen Bearbeiter, bzw. von eventuellen formalen Fehlern oder Fristüberschreitungen ab. :p

 

2. Wenn du dann gegen den Entscheid des UVS beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerde erhebst, wird diese dann gemäß §33a VwGG einfach nicht behandelt (Sie müssen deine Beschwerde erst dann behandeln, wenn die verhängte Geldstrafe höher als 726€ beträgt). :k:

 

Meine Empfehlung: die Behörden quälen, aber das mit dem Verwaltungsgerichtshof vergiß besser.

 

(außer man gewährt dir Verfahrenshilfe)

 

 

Jaja, ich bin halt noch ein Idealist und habe Hoffnung für den Rechtsstaat.

 

Dass der UVS zum Teil sehr merkwürdig urteilt, habe ich schon des öfteren miterlebt. Aber probieren kann man es ja.

 

Wie kommst du eigentllich auf den VwGH? Meiner Meinung nach würde es sich um eine Verletzung der Grundrechte handeln, ergo VfGH.

 

Entweder Verfahrenshilfe, oder man kennt einen RA, der einem die Unterschrift macht. Die Gebühren selbst sind ja nicht so hoch...

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