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polizeidurchsuchung - dürfen die das?


bigair
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ich bin letztens auf einer deutschen autobahn von einer zivilstreife aufgehalten worden (ohne gesetzesverletzung), und es wurde einfach so eine "giftkontrolle" durchgeführt.

 

ist es rechtlich wirklich erlaubt das die polizei ohne beweisbaren verdacht auto + privatsachen (geldbörse, sämtliche taschen,...) durchsucht?

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Ja!:f:

 

ebenfalls eine eigene Erfahrung - wir sind sogar die ganze Nacht observiert worden, wegen Verdacht auf Drogenschmuggel....

 

ob das effizient ist frag ich mich halt....

 

besser wärs wohl bei einigen die Kühlschränke unter die Lupe zu nehmen

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ich bin letztens auf einer deutschen autobahn von einer zivilstreife aufgehalten worden (ohne gesetzesverletzung), und es wurde einfach so eine "giftkontrolle" durchgeführt.

 

ist es rechtlich wirklich erlaubt das die polizei ohne beweisbaren verdacht auto + privatsachen (geldbörse, sämtliche taschen,...) durchsucht?

 

Ist vermutlich in Grenznähe passiert, oder!?

Dann hat es sich nämlich vermutlich um eine AGM-Kontrolle gehandelt... siehe Link.

 

Achja... der Verdacht genügt... wäre er beweisbar, wäre er ja kein "Verdacht" mehr.

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Ist vermutlich in Grenznähe passiert, oder!?

Dann hat es sich nämlich vermutlich um eine AGM-Kontrolle gehandelt... siehe Link.

 

Achja... der Verdacht genügt... wäre er beweisbar, wäre er ja kein "Verdacht" mehr.

 

ja, war kurz nach der grenze bei salzburg. aber ich wusste nicht das ich wie ein drogenkurier ausseh :o:D

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mich habens letztes jahr auch zwischen regensburg und passau aufgehalten, war bike-teile shopen in regensburg, beim heimfahren hat mich ein "freundlicher" ran gewinkt - hat glaub ich fast 90 min gedauert, weil er es net verstehen wollt, warum ich von oö nach regensburg fahr, um mir radteile zu holen, was es e überall um die ecke gibt :rofl:
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In Österreich ist es nicht so einfach erlaubt; nur wenn aufrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, man habe zB Suchtgift bei sich - und bestimmte Tatsachen sind nicht solala, sondern muss es sich um konkrete Hinweise handeln. Ich würds nicht zulassen:

 

Mir fallen momentan 2 Möglichkeiten ein, diesbezüglich eine Persons- bzw Fahrzeugdurchsuchung durchzuführen. Lediglich bei einer normalen Verkehrskontrolle ist es sicher nicht erlaubt:

 

1. - nach dem Suchtmittelgesetz

§ 43. (1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind

ermächtigt, im Zuge der Durchführung einer Grenzkontrolle auch eine

Durchsuchung der Bekleidung von Personen und der Gegenstände, die

sie bei sich haben, vorzunehmen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen

anzunehmen ist, daß am Ort der Grenzkontrolle den §§ 28a oder 31a

zuwider Suchtmittel ein- oder ausgeführt werden.

 

2. - nach dem Sicherheitspolizeigesetz

 

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind ermächtigt, entlang der vom internationalen Durchzugsverkehr benützten Verkehrswege oder in unmittelbarer Umgebung eines Flughafens Transportmittel zu durchsuchen, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, daß mit derartigen Transportmitteln grenzüberschreitend gerichtlich strafbare Handlungen begangen werden.

 

- also wie ihr seht immer nur bei Vorliegen "bestimmter Tatsachen"

 

LG

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hast vll Dein Radl dabei ghabt?

 

nein

 

aber die "bestimmten Tatsachen" sind ja dann auslegungssache des jeweiligen polizisten, dh wenn er will, dann kann er alles durchsuchen. eigentlich ziemlich seltsam. eine hausdurchsuchung kann man ja auch nicht einfach so machen (ausser halt bei gefahr in verzug - und suchtmittel im auto ist wohl keine gefahr)

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nein

 

aber die "bestimmten Tatsachen" sind ja dann auslegungssache des jeweiligen polizisten, dh wenn er will, dann kann er alles durchsuchen. eigentlich ziemlich seltsam. eine hausdurchsuchung kann man ja auch nicht einfach so machen (ausser halt bei gefahr in verzug - und suchtmittel im auto ist wohl keine gefahr)

 

Ich würd sagen, die bestimmten Tatsachen sollten sich schon belegen/beweisen lassen und von einer dritten Person kommen. Aber es kann ja sein, dass es in Deutschland etwas andere Bestimmungen gibt (was ich aber nicht glaube).

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...einfach so...

 

harmlose Geschichte...

Ich wurde seinerzeit (anno 1976 oder so) beim Zigarettenschmuggel erwischt..

Danach noch jahrelang bei fast jedem Grenzübertritt mehr oder weniger höflich gebeten: "Da fuan is de garasch - foans amoi eine..." - und dann Minimum 2 Stunden Spaß, tw. mit Sitze ausbauen etc...

(owa aum lustigsten is aum flughofen, waunn sa se de gummihandschuach auziagn.. :o)

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