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An die Steuerexperten


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Folgende Fragen an Steuerberater und Experten:

 

Kann ich die für Ausbildung notwendigen Fahrten (Kilometergeld) steuerlich geltend machen auch wenn ich ein Firmenwagen habe der nur mir zur Verfügung gestellt wird. Ich habe 100% Privatnutzung und daher vollen Sachbezug. Mit diesem Fahrzeug werden dementsprechned auch die Fahrten zum Kursort getätigt. Mir fallen keine Kosten an - auch kein Tanken. Geht alles auf die Firma.

 

Danke für jede fachlich fundierte Antwort.

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Schade das das wissen über islamische religionslehrer grösser ist als...:mad:

damit du nicht so böse bist, sag halt ich was... ;) - auch wenn ich alles andere als

ein experte bin. ich war aber auch in ähnlichen situationen.

 

auch wenn du das firmenauto mit 100% privatnutzung hast (sowas hatte ich auch mal),

kannst du meines wissens nach nix mehr geltend machen. ich hatte damals einen steuerfuzzi,

der mir meine erklärung gemacht hat. nachdem der jeden groschen/cent aus dem finanzministerium

herausgekitzelt hat, der möglich war, hätte er das sicher auch gemacht, wenn es gegangen wäre.

 

das ist aber schon ein paar jährchen her, ich weiß erhlicherweise nicht, ob sich an dieser

situation inzwischen etwas geändert hat.

 

CU,

HAL9000

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wir haben auch firmenautos...möglich auch die privatnutzung.

wenn die fortbildung dir bezahlt wird und du sie machen musst, also von der firma angeschafft, sind das firmenkilometer.

ists dein privatvergnügen sinds privatkilometer.

kannst nix steuerlich geltend machen.

 

meine Laienmeinung dazu...

 

Der Weg von und zur Arbeit gilt doch auch als Privatfahrt. Wieso sollte also der Weg zu einer Schulung nicht privat sein? (sofern die Schulung "am" Dienstort stattfindet)

 

Apropos Privatfahrt: Im Gegensatz

zum Unternehmer gilt bei Arbeitnehmern

die Strecke zwischen Wohnung

und Arbeit als Privatfahrt, dafür

steht ja der Verkehrsabsetzbetrag bzw.

das Pendlerpauschale zu.

 

http://www.koenigsmayr.at/File/Gewinn%20%20Steueroptimal%20Autofahren.pdf

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meine Laienmeinung dazu...

 

Der Weg von und zur Arbeit gilt doch auch als Privatfahrt. Wieso sollte also der Weg zu einer Schulung nicht privat sein? (sofern die Schulung "am" Dienstort stattfindet)

 

 

 

http://www.koenigsmayr.at/File/Gewinn%20%20Steueroptimal%20Autofahren.pdf

 

Der Weg von und zur Arbeitstätte ist keine Privatfahrt. Unfall am direkt Weg --> Arbeitsunfall --> Betr. Versicherung..

 

Danke für den LINK. Löst nicht meine Frage.

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wobei:

mir entstehen aus den gefahrenen kilometer ja keine kosten?

was soll ich dann also geltend machen können?

sachbezug hat keine relevanz zu den betriebskosten des fahrzeuges. :confused:

 

Nun zu meinen Gedanken:

 

Auch wenn ich einen Firmenauto habe, für welches ich 100% Privatnutzung habe. Diese Zahle ich ja in Form eines Sachbezuges von fast 500 EUR im Monat. Mindert mein Netto.

 

Wenn ich nun eine private (nicht von der Firma) Ausbildung machen und für die Anreise das "Firmenauto" verwende. Fallen die Kosten der Fahrt ja in die Ausbildungskosten.

 

Der Gedanke ist: Ich zahle auf der Gehaltseite für die Nutzung aber auf der anderen Seite kann ich die Gefahren Kilometer --> sprich einen Teil des Sachbezuges zurückholen da nicht Privat sonder Weiterbildung.

 

Hab mittlerweile drei Experten gefragt und keine eindeutige Meinung:f:

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Folgende Fragen an Steuerberater und Experten:

 

Kann ich die für Ausbildung notwendigen Fahrten (Kilometergeld) steuerlich geltend machen auch wenn ich ein Firmenwagen habe der nur mir zur Verfügung gestellt wird. Ich habe 100% Privatnutzung und daher vollen Sachbezug. Mit diesem Fahrzeug werden dementsprechned auch die Fahrten zum Kursort getätigt. Mir fallen keine Kosten an - auch kein Tanken. Geht alles auf die Firma.

 

Danke für jede fachlich fundierte Antwort.

Wie soll denn das gehen? 100% Privatnutzung eines Firmen-PKWs? :confused:

Aber die Firma zahlt dir den Treibstoff zur Gänze? Das kann schon net ganz stimmen, weil 100% Sachbezug, wie du schreibst, zahlst du diese Kosten bzw. bekommst sie als SB aufgebrummt und erhöhen deine Bemessungsgrundlage für die ESt.

sachbezug hat keine relevanz zu den betriebskosten des fahrzeuges. :confused:
Die Höhe des Sachbezugs ergibt sich ja aus den Betriebskosten. Hausnummer 30% Privatnutzung, Kosten des Autos im jahr 10.000€ > 3000€ Sachbezug. Kostet das Auto 20.000€, hast 6000€ Sachbezug.
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Wie soll denn das gehen? 100% Privatnutzung eines Firmen-PKWs? :confused:

Aber die Firma zahlt dir den Treibstoff zur Gänze? Das kann schon net ganz stimmen, weil 100% Sachbezug, wie du schreibst, zahlst du diese Kosten bzw. bekommst sie als SB aufgebrummt und erhöhen deine Bemessungsgrundlage für die ESt.

Die Höhe des Sachbezugs ergibt sich ja aus den Betriebskosten. Hausnummer 30% Privatnutzung, Kosten des Autos im jahr 10.000€ > 3000€ Sachbezug. Kostet das Auto 20.000€, hast 6000€ Sachbezug.

 

Nenn es halt uneingeschränkte Privatnutzung. Richtig erhöht BMGL und somit reduziert sich mein Netto. Dh. ich hab Kosten zu tragen.

 

Und nachdem man Ausgaben die mit Weiterbildung zusammenhängen absetzten kann. Geh ich davon aus das man auch hier über das KM-Geld trotz des Umstandes sich etwas holen kann vom Fiskus.

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Wenn ich nun eine private (nicht von der Firma) Ausbildung machen und für die Anreise das "Firmenauto" verwende. Fallen die Kosten der Fahrt ja in die Ausbildungskosten.

 

Der Gedanke ist: Ich zahle auf der Gehaltseite für die Nutzung aber auf der anderen Seite kann ich die Gefahren Kilometer --> sprich einen Teil des Sachbezuges zurückholen da nicht Privat sonder Weiterbildung.

 

Hab mittlerweile drei Experten gefragt und keine eindeutige Meinung:f:

Du mußt die gefahrenen Kilometer nachweisen (Fahrtenbuch) und kannst diese dann als Reisekosten (Werbungskosten; in der ESt-Erklärung Pkt. 4.1. - Einkünfte aus nSA unter c) eintragen) geltend machen. die Frage ist, inwiefern diese Ausbildung in Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit steht.

Nur, wie das mit dem Firmenauto, das 100%ig privat genutzt wird (wofür ist es dann ein Firmenwagen??) im Detail aussieht, weiß ich nciht. Würde beim zuständigen Finanzamt nachfragen.

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Wie soll denn das gehen? 100% Privatnutzung eines Firmen-PKWs? :confused:

Aber die Firma zahlt dir den Treibstoff zur Gänze? Das kann schon net ganz stimmen, weil 100% Sachbezug, wie du schreibst, zahlst du diese Kosten bzw. bekommst sie als SB aufgebrummt und erhöhen deine Bemessungsgrundlage für die ESt.

Die Höhe des Sachbezugs ergibt sich ja aus den Betriebskosten. Hausnummer 30% Privatnutzung, Kosten des Autos im jahr 10.000€ > 3000€ Sachbezug. Kostet das Auto 20.000€, hast 6000€ Sachbezug.

 

Die Höhe des Sachbezugswertes ergibt sich aus den Anschaffungskosten (Kauf, Anmeldung etc.) des Fahrzeuges und davon 1,5% ist der Sachbezug.

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Du mußt die gefahrenen Kilometer nachweisen (Fahrtenbuch) und kannst diese dann als Reisekosten (Werbungskosten; in der ESt-Erklärung Pkt. 4.1. - Einkünfte aus nSA unter c) eintragen) geltend machen. die Frage ist, inwiefern diese Ausbildung in Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit steht.

 

Die Ausbildung ist Privat finanziert hat aber berufliche motivation. Wenn es beruflich wäre würd ich Taggeld kassieren und der Thread wäre nie eröffnet worden.

 

Fahrtenbuch ist mir klar --> genügt angeb. auch Routenplanerausdruck mal Tage mal Strecke.

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ja eh.

ähnliches meinte ich ja.

bin ja auch kein experte.

 

die berechnung des sachbezuges hat ja eben mit den bk des fahrzeuges nix zu tun.

und aus diesem grunde kann ich mir nur vorstellen, dass es ein bisserl schwierig sein könnte die gefahrenen kilometer irgendwie mit diesem gehaltsbestandteil sachbezug in verbindung zu bringen.

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Die Höhe des Sachbezugs ergibt sich ja aus den Betriebskosten. Hausnummer 30% Privatnutzung, Kosten des Autos im jahr 10.000€ > 3000€ Sachbezug. Kostet das Auto 20.000€, hast 6000€ Sachbezug.

nein. bei firmenkfz mit privatnutzung sind es monatlich 1,5% des anschaffungswertes bzw listenpreises bei gebrauchten.

details etc siehe google.

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Die Ausbildung ist Privat finanziert hat aber berufliche motivation. Wenn es beruflich wäre würd ich Taggeld kassieren und der Thread wäre nie eröffnet worden.

 

Fahrtenbuch ist mir klar --> genügt angeb. auch Routenplanerausdruck mal Tage mal Strecke.

Wie soll ein Routenplaneraudruck gelten.:f: Also dass schaue ich mir an, wenn die Finanz das akzeptiert. Die lassen schon übersichtliche xls-Listen als FB nicht gelten, wo genau Datum/Uhrzeit, Kilometer, Grund der Fahrt usw. enthält.

Dann sind es Werbungskosten/Reisekosten, wie ich oben geschrieben habe. Ob die jedoch einer Deckelung unterliegen, weiß ich auf die Schnelle nicht.

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:rofl:

jo mei. wenns so überhaupt nicht stimmt was matthias :wink: geschrieben hat.

 

dann mach ichs halt so :D

 

ok, na dann:

Privatnutzung des arbeitgebereigenen KFZ (Rz 168)

- Als Sachbezug sind 1,5 % der Anschaffungskosten des KFZ inklusive Umsatzsteuer und Nova anzusetzen, maximal ? 510,- pro Monat.

- Beträgt die monatliche Fahrtstrecke nicht mehr als 500 km, sind 0,75 % der Anschaffungskosten als Sachbezug zu versteuern, maximal ? 255,- pro Monat.

- Wenn bei einem Ansatz von ? 0,50 (ohne Chauffeur) bzw. ? 0,72 (mit Chauffeur) pro Kilometer sich ein um 50 % geringerer Sachbezugswert ergibt, ist dieser anzusetzen.

- Bei Gebrauchtfahrzeugen ist der Listenpreis bei der erstmaligen Zulassung maßgebend, wobei Sonderausstattungen unberücksichtigt bleiben oder es sind die nachgewiesenen tatsächlichen Anschaffungskosten des Ersterwerbes einschließlich der Sonderausstattung abzüglich Rabatte anzusetzen.

- Bei geleasten KFZ ist von den Anschaffungskosten, die der Berechnung der Leasingrate zugrunde liegen, auszugehen. - Vorführ-KFZ sind mit um 20 % erhöhten Anschaffungskosten anzusetzen.

- Kostenbeiträge des Arbeitnehmers für die Anschaffung mindern den Sachbezugswert. Der Kostenbeitrag kann entweder auf 8 Jahre verteilt vom Sachbezugswert abgezogen werden oder der Sachbezugswert ist von dem um den Kostenbeitrag geminderten Anschaffungskosten zu berechnen.

- Kostenbeiträge des Arbeitnehmers für Treibstoff mindern nicht den Sachbezugswert.

- Laut VwGH E. 18. Dezember 2001, 2001/15/0191 erfordert der Ansatz eines verminderten Sachbezuges einen konkreten Nachweis betreffend die Anzahl der gefahrenen Kilometer, sowie die zusätzliche Erbringung eines geeigneten Beweismittels, welches aber nicht nur das Fahrtenbuch alleine ist, da das Gesetz keine Einschränkung der Beweismittel kennt. Das Fahrtenbuch ist bekanntlich ?geduldig?.

- Bei Privatnutzung durch mehrere Personen kommt es nicht zur Vervielfachung des Sachbezuges. Der einmal ermittelte Sachbezug ist entsprechend der Zahl der Nutzungsberechtigten anteilig zu verteilen (BFH 15. Mai 2002). Damit wird eine Übersteuerung vermieden.

Quelle

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