hale_bob Geschrieben 9. Juli 2003 Teilen Geschrieben 9. Juli 2003 hallo! habe mir gerade überlegt, falls ich die fahrradverordnung einhalten möchte, wo ich den weissen vorderen rückstrahler befestigen sollte? hinten gehts an der sattelstütze, aber wo bitte vorne. die einzige möglichkeit scheint mir noch der lenker, aber was machen leute mit tacho, pulsmesser und vielleicht noch licht? da ich mein stadtrad legalisieren werde, bitte ich um lösungsvorschläge. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
axel Geschrieben 9. Juli 2003 Teilen Geschrieben 9. Juli 2003 ich hab schon welche gesehen, die man am gabelholm befestigen kann. weiss nicht mehr genau, ob die geklebt waren oder mit kabelbinder befestigt wurden. sah recht brauchbar aus, nur die 20cm² hatte der sicher nicht ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chilli Geschrieben 9. Juli 2003 Teilen Geschrieben 9. Juli 2003 2 weitere Möglichkeiten: Reflektorfolie aufs Steuerrohr kleben Aheadkralle von unten ins Steuerrohr schlagen und Reflektor dort anschrauben lG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
papachicco Geschrieben 9. Juli 2003 Teilen Geschrieben 9. Juli 2003 einhalten da ich mein stadtrad legalisieren werde, bitte ich um lösungsvorschläge. [/b] ich hab zbs ein loch in der mitterder gabelbrücke haben die meisten was ich kenne Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fivel Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 naja 20cm² klingen zwar nach viel, sinds aber nicht. sind nur 4*5cm und das hast schnell.... -> Ich frag mich nur wozu man Licht UND Rückstrahler braucht... ??? Fivel Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mikel Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 du brauchst NICHT beides (rückstrahler und licht) wenn das licht einen integrierten rückstrahler hat! die meisten LED-leuchten haben das meines wissens nach... also: keep cool! mike ps: hier der entsprechende gesetzestext: "5. mit einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2; der Rückstrahler darf mit dem Scheinwerfer verbunden sein; " Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ahab Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Ich hab vor kurzem die bikes mener Eltern nach der neuen Verordnung ausgerüstet. Ich hab beim Eybl die 3M Folien besorgt und diese an die Gabelholme geklebt. Die haben genau die 20cm² Fläche und sind leicht zu montieren. ahab Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mex Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 rückstrahler vorne und das bei tageslicht - also wenn sich ein beamter wegen dem fehlenden teil aufregt, hat er absolut keinen hausverstand. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chilli Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Original geschrieben von mex rückstrahler vorne und das bei tageslicht - also wenn sich ein beamter wegen dem fehlenden teil aufregt, hat er absolut keinen hausverstand. ... aber gesetzliche Rückendeckung wö Vurschrift is Vurschrift Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Joker Geschrieben 10. Juli 2003 Teilen Geschrieben 10. Juli 2003 Also auf meine Gabel pick' ich sicha nix!! Aber wegen Rücklicht, meine Freundin hat des hinten am Werkzeugtascherl ein geklemmt, ist sogar extra vorgesehn dafür. Des Licht ist ganz leicht und ausgeschaltet sieht mans kaum (Rückstrahler ist schon auch dabei) Licht vorne will ich keines, bzw. wozu? Ich weiss, des Gsetz..... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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