SirDogder Geschrieben 10. März 2009 Teilen Geschrieben 10. März 2009 Man verlangt von mir Geld, weil ich mir ein Account geholt habe und die Benutzerberechtigung geholt habe. dann habe ich widersprochen und nun bekomme ich eine Mahnung folgenden Inhalts: Zu Ihrer Information: Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank http://www.Gifs-cliparts-welt.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. ________________________________________ Wer kann mir helfen? Was soll ich tun? P.s. ich weiß, dass das Gauner sind, aber wie komm ich wieder raus? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hermes Geschrieben 10. März 2009 Teilen Geschrieben 10. März 2009 Man verlangt von mir Geld, weil ich mir ein Account geholt habe und die Benutzerberechtigung geholt habe. dann habe ich widersprochen .... hast du oder hast du nicht? satz 2 widerspricht satz 1. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gast vika Geschrieben 10. März 2009 Teilen Geschrieben 10. März 2009 Man verlangt von mir Geld, weil ich mir ein Account geholt habe und die Benutzerberechtigung geholt habe. dann habe ich widersprochen und nun bekomme ich eine Mahnung folgenden Inhalts: Zu Ihrer Information: Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank http://www.Gifs-cliparts-welt.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. ________________________________________ Wer kann mir helfen? Was soll ich tun? P.s. ich weiß, dass das Gauner sind, aber wie komm ich wieder raus? geh zum rechtsanwalt mit diesem brief! ich hoffe du hast rechtschutz! die firma wird sich denken: wenn wir so was an 10000 leute schicken und 100 davon bezahlen das-ist auch super! (bei mir da auch so was ähnliches, versteckte wörter.....und noch dazu hast du ja keinen vertrag unterschrieben) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ElSpecko Geschrieben 10. März 2009 Teilen Geschrieben 10. März 2009 Man braucht einen Vertrag nicht zu unterschreiben, damit der gültig wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 10. März 2009 Teilen Geschrieben 10. März 2009 Man verlangt von mir Geld, weil ich mir ein Account geholt habe und die Benutzerberechtigung geholt habe. dann habe ich widersprochen und nun bekomme ich eine Mahnung folgenden Inhalts: Zu Ihrer Information: Die aufgeführte Entgeltforderung beruht auf einem mit uns abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung der Online-Datenbank http://www.Gifs-cliparts-welt.de. Sie haben sich für dieses Dienstleistungsangebot unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift und E-mail Adresse eingetragen. Ferner haben Sie uns gegenüber bestätigt, die diesem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben. Das Ihnen zustehende Widerrufsrecht haben Sie gar nicht, nicht fristgerecht oder unwirksam ausgeübt. ________________________________________ Wer kann mir helfen? Was soll ich tun? P.s. ich weiß, dass das Gauner sind, aber wie komm ich wieder raus? Ruf mich an (Tel. 01 522 89 89), ich will das nicht wieder hier diskutieren müssen.... In jedem Fall aber: NICHTS ZAHLEN, NICHTS DENEN SCHREIBEN!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
madmax78 Geschrieben 10. März 2009 Teilen Geschrieben 10. März 2009 das ganze ist ja höchst dubios, besonders geil ist die einschüchterungsgschicht mit der ip adresse, Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chricke Geschrieben 10. März 2009 Teilen Geschrieben 10. März 2009 geh zum rechtsanwalt mit diesem brief! ich hoffe du hast rechtschutz! die firma wird sich denken: wenn wir so was an 10000 leute schicken und 100 davon bezahlen das-ist auch super! (bei mir da auch so was ähnliches, versteckte wörter.....und noch dazu hast du ja keinen vertrag unterschrieben) War bei mir mit der angeblichen Buchung der Maturareise so. Hab nyx unterschrieben, nur meine Daten bekannt gegeben. Als ich dann nicht mitfahrn wollte, hab ich die Anzahlung einfach nicht bezahlt, in der Meinung dass es sowieso Stornovericherung gibt und das ich nicht angemeldet bin. Nach ein paar Monaten kam dann ein Brief mit 130 Eur Stornogebühre. Hab mich dann per E - Mail beschwert und nach einem äußersten bösen E - Mail mit rechtlichen Androhungen, haben sie mir die Stornogebühr aus "freundschaftlichen Gründen" hinterlassen. Lange Geschichte kurzer Sinn: Es gibt wirklich Firmen, die mit allen Tricks (auch foulen) versuchen zu Geld zu kommen... mfG Chricke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 10. März 2009 Teilen Geschrieben 10. März 2009 und noch dazu hast du ja keinen vertrag unterschrieben) Falsch! Ein Vertrag kommt durch Konsens beider Vertragspartner zustande. Die Willenserklärungen sind an keine Form gebunden und können somit über email/ online / über eine schrifltichen Vertrag oder auch zB. mündlich erfolgen. oder unterschreibst du einen Vertrag wenn du beim Billa a Wurstsemmerl kaufst? Das Problem ist immer die Beweisbarkeit; da diese in diesem Fall gegeben ist, weilß ich aufgrund der bisher sehr spärlich geschilderten Verhältnisse nicht, was gegen das Gültige zustandekommen eines Vertrages sprechen würde. Hat dere Widerruf die in den AGB festgelegten Formerfordernisse erfüllt? und der Zugang des Wiederrufs die Frist nicht überschritten? Hab mir das jetzt mal alles kurz durchgesehen, und weiß eigentlich nicht, was dabei nicht passen sollte, Das Produkt wird ausgepriesen und du hast offensichtlich auch die AGB akzeptiert Da es sich in diesem Fall aber evtl. um eine Dienstleistung handelt, kann es sein, dass das gesetzlich Wiederrufsrecht nicht gilt. Desweiteren gelten die AGB, sofern sie nicht aufgrund gröblich benachteiligender Nebenreden nicht gelten. Wichtig ist zu beachten, das laut AGB ausschließlich Deutsches Recht gilt. Am besten ist aber wirklich in diesem Fall, dass du die an einen Anwalt (NoDoc?) wendest, welcher mit sowas erfahrung hat. Solche Abzockseiten gibt es im Internet wie Sand am Meer, Manche sind dabei absolut legal unterwegs andere wiederrum nicht. Und wie nodoc sagt, nichts schreiben und kein geld überweisen. Weil wenn sie dein Geld erst einmal haben dann wird es schwierig es wieder zu bekommen, auch wenn du im Recht bist. Was ich hier schreibe sind lediglich meine Hirngespinste und ich übernehme keine gewähr für die Richtigkeit. ich will das nicht wieder hier diskutieren müssen.... Weil du anscheinend schon erfahrung damit hast kannst mir verraten, wiso der Vertrag ungültig ist bzw. ungültig zustande gekommen ist? gerne auch per PM... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 11. März 2009 Teilen Geschrieben 11. März 2009 1. Der Kostenhinweis ist versteckt (erst durch Scrollen unter den Anmeldebutton), AGBs - Vereinbarung ist zwar darüber, kann aber aktiviert werden, ohne die AGBs zu lesen. 2. Vereinbarung Dt. Recht unwirksam (KSchG) 3. Ein wirksamer Verzicht über das Widerrufsrecht gemäß KSchG liegt nicht vor, da dem Ausschluss des Widerrufsrechtes nicht ausdrücklich zugestimmt wurde und nur der Verweis auf die AGBs nicht ausreicht. 4. Es wurde weder per E-Mail oder per Post nach Vertragsabschluß über das Rücktrittsrecht gemäß § 5d KSchG informiert. Die Rücktrittsfrist ist daher nach wie vor offen (Als Ass für alle Fälle) usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 11. März 2009 Teilen Geschrieben 11. März 2009 Wo auf der Seite bzw. beim Anmeldevorgang steht, dass das ein kostenpflichtiges Angebot ist? Bitte fülle für deine Anmeldung* alle Felder vollständig aus:[...] [...]*Der einmalige Preis für einen Sechs - Monats - Zugang zu unserer Grafik-Datenbank beträgt 59,95 Euro inkl. gesetzlicher Mehrwertssteuer. Außerdem muss dem Kunden nur die Möglichkeit eingeräumt werden, die AGB`s zu lesen um sie zu akzeptieren und somit Vertragsbestandteil zu werden. Wenn der Kunde die AGB nicht liest, dann ist das sein Problem, die Möglichkeit dazu hätte er aber gehabt. Und die Möglichkeit reicht aus. Ist auch gängige Praxis, dass man Akzeptieren kann, ohne das die AGB angezeigt werden und gelesen werden. Wenn also die AGB gelten würden, dann nominieren diese, dass es sich bei diesem Angebot um eine Dienstleistung handelt, und dann gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht nach §5f Abs.1 KSchG nicht, wenn inerhalb von sieben Tagen mit der Leistung des Betreibers begonnen wurde Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 11. März 2009 Teilen Geschrieben 11. März 2009 Jessas, jetzt hab ichs auch gesehen.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fl0 Geschrieben 11. März 2009 Teilen Geschrieben 11. März 2009 Wenn ich aber schon hinter Anmeldung so ein "*" sehe dann kann ich ja unten beim "*" weiterlesen, wenn mich das Angebot intessiert, welches ich annehme bzw. abgebe ... aber vlt. bin nur ich so weil ich so ein misstrauischer Mensch bin Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sigal Geschrieben 11. März 2009 Teilen Geschrieben 11. März 2009 jop, und das berühmte kastl "Ich habe die AGBS gelesen und stimme denen zu" hast wahrscheinlich auch angehakt. Also für mich ist diese Situation eindeutig. Das wirst wohl oder übel zahlen müssen! Lg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 12. März 2009 Teilen Geschrieben 12. März 2009 jop, und das berühmte kastl "Ich habe die AGBS gelesen und stimme denen zu" hast wahrscheinlich auch angehakt. Also für mich ist diese Situation eindeutig. Das wirst wohl oder übel zahlen müssen! Lg @Sör: Siehst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoDoc Geschrieben 12. März 2009 Teilen Geschrieben 12. März 2009 jop, und das berühmte kastl "Ich habe die AGBS gelesen und stimme denen zu" hast wahrscheinlich auch angehakt. Also für mich ist diese Situation eindeutig. Das wirst wohl oder übel zahlen müssen! Lg @Sör: Siehst? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adorfer Geschrieben 12. März 2009 Teilen Geschrieben 12. März 2009 @Sör: Siehst? Hab ein paar Briefe von dierser netten Anwältin aus München bekommen. Is nix schlimmes und ausser ignorieren brauchst nur einen "Rücktritt lt Fernabsetzbestimmungen" schreiben. Seitdem (ca. 1/2 Jahr) nichts mehr gehört/gelesen/gesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Adorfer Geschrieben 12. März 2009 Teilen Geschrieben 12. März 2009 @Sör: Siehst? Hab ein paar Briefe von dierser netten Anwältin aus München bekommen. Is nix schlimmes und ausser ignorieren brauchst nur einen "Rücktritt lt Fernabsetzbestimmungen" schreiben. Seitdem (ca. 1/2 Jahr) nichts mehr gehört/gelesen/gesehen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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