vor vielen vielen Wochen haben wir ja kurz über die Vorsorgevollmacht für die Eltern gesprochen (war hoffentlich in diesem Thread :-))
Ich habe jetzt eine Zusatzfrage. Wisst ihr zufällig, wie sich die Notarkosten dazu berechnen? Bei Grundstückskosten gehts ja nach dem Wert des Grundstücks, aber bei Vollmachten auch? Ich selber würde jetzt auf Zeitaufwand hoffen...
Zusatzinfo: Über diese Vereine ist der Abschluss nicht möglich weil in die Vollmacht eben auch das Haus der Mutter rein soll und dort sind Abschlüsse nur dann möglich, wenn kein "Vermögen" vorhanden ist.