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joe-raptor

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  • Benutzer seit

Reputation in der Community

51 Excellent

Persönliches

  • PLZ
    2486
  • Ort
    Siegersdorf
  • Hobbies
    Fahrräder, Sport, Musik, Tauchen, Reisen,
  • Beruf
    Elektrotechniker, Tretwerk-Chef
  • Bike(s)
    Hai Sleek RX, Hai Affair RX, Cervelo P3, Hai End, Drössiger AM
  • Land
    Austria
  • Homepage
    http://www.tretwerk.at
  • Benutzertitel
    Tretwerk-Chef
  1. https://rc-awr.at/had-gravel
  2. Sorry es sind 9Euro / Person. Und ich gebe gerne wenn ich einen Aufwand dahinter sehe. Eine bestehende Forststrasse mit 9Euro Maut zu belegen ist frech!
  3. WEXL TRAILS - nicht mit mir! Mit dem Auto auf den Hochwechsel kostenlos, mit dem Rad auf den schon bestehenden Forststrassen kostenpflichtig! Was ist das für ein Schmarrn! In Bad Kleinkirchheim der längste Flowtrail Europas kostenlos wenn du selbst hinauftrittst - sehr geil! Mit dem Biobike eine Forststrasse kostenpflichtig ist zum Kotzen!
  4. Einspeisetarif WienEnergie Sonnenstrom 1:1 Modell 7,8Cent/KW/h Meine Erträge sind nicht 120% sondern mit Durchschnittlich 6700KW/h / Jahr zu Beginn und jetzt mit 6300KW/h zwar sehr gut (optimale Ausrichtung, keine Verschattung, Dachwinkel 43°), aber nicht utopisch! Da ich über 8000KW/h Jahresverbrauch habe, und man im Strompreis die Netzkosten, Ökostrom Anteil, Zählergebühr usw. mit einrechnen muss, ist es leider kein Nullsummen-Spiel! Die Amortisation sollte nächstes Jahr (12.Betriebsjahr) eintreten. Mit der Anschaffung eines kleinen E-Autos würde die Berechnung noch besser aussehen - dauert aber noch!
  5. Hallo Siegfried! Also deine Fachkenntnisse in Ehren, aber deine Einspeisevergütung mit 3Cent ist falsch! Bei den meisten Energieversorgern gibt es ein 1:1 Modell, also ca. 7,5Cent/KW/h für Lieferung und Bezug. Der Eigenverbrauch wird also ebenfalls mit 7,5Cent gerechnet ergibt: bei 4500KW/h 340.-€/Jahr! Besitze selbste eine PV, die bei 5KWpeak 6000KW/h pro Jahr liefert, also 450.-€/Jahr Ertrag. Abschreibung der Investition sollte ebenfalls eingerechnet werden!
  6. Hallo Zusammen! Richtigstellung: Das Kraftwerkscross am 10.11.2019 wird als nationales Rennen durchgeführt, und wurde irrtümlich als Trainingsrennen angekündigt! Bitte das in eurer Planung berücksichtigen! Lg
  7. Das Rennen am Sonntag wird nach den ÖRV Richtlinien durchgeführt und ist somit kein Trainingsrennen! Alle INFO's unter https://kraftwerkscross.at/
  8. Das Samstag Rennen ist als Trainingsrennen offen und du kannst mit deinen 40mm Reifen teilnehmen. Das Rennen am Sonntag ist ein offizielles ÖRV Rennen und somit dem Regelment der UCI unterworfen, somit muss dein Rad dem Regelwerk entsprechen! Für beide Bewerbe ist entweder eine Bikecard oder eine Lizenz notwendig! https://kraftwerkscross.at/
  9. Das Fuji SL Gr. M steht mit 6,8Kg inkl. Pedale in meiner Garage - Sram Red und die Oval Vollcarbon-Clincher machen es möglich! Und wem das Rad nicht gefällt - ich finde Canyon auch hässlich!
  10. Bin ganz deiner Meinung! Keine Startgenehmigung für Dopingsünder ( Betrüger ) - Dieses Zeichen sollten alle Veranstalter setzen! Über den Charakter eines Sportlers den man mehr als einmal des Dopings überführt soll jeder selbst urteilen!
  11. 55 Teilnehmer/innen beim ersten Bewerb zum Röhsler ZF Cup 2014, das sind bei diesen miesen Wetterverhältnissen wirklich erfreuliche Zahlen. Der ARBÖ Wienenergie Röhsler&Co bedankt sich bei allen Teilnehmern! Sensationelle Leistungen mancher Fahrer in der Rennradklasse, hoffentlich steigern sich die Teilnahmezahlen in dieser Klasse Ebenso ein großes Lob und Danke an alle Helfer, die diese Rennserie mögich machen! Also dann bis 24.Juni, wo die 22Km in Seibersdorf das erste mal unter die Räder genommen werden, hoffentlich bei 25° und Sonnenschein!
  12. Achtung NEU: "Rennrad-Wertung" Wer kein Zeitfahrrad sein Eigen nennt, und trotzdem gegen die Uhr antreten will, kann das dieses Jahr beim Röhsler Zeitfahr-Cup bei sechs Rennen machen. Erlaubt sind alle Fahrräder, ausgenommen E-Bikes, Pedelecs, Liegeräder oder ähnliches, Fahrräder mit Auflegern und Fahrräder mit Scheibenlaufräder. Die Wertung erfolgt ohne Berücksichtigung des Alters in einer Gruppe, Männer und Frauen getrennt! Also mitmachen, der ARBÖ Wienenergie Röhsler&Co freut sich auf deine Teilnahme! Die Ausschreibung beachten!
  13. Die Antwort vom Liftbetreiber: Sehr geehrter Herr Meyer!! Vielen Dank für ihr Mail und ihre Information!! Es tut mir leid wenn sie sich aus unserem Schigebiet „vertrieben“ fühlen. Es soll nicht passieren dass unsere Bediensteten ihnen „eine Klage anhängen“ möchten oder sich sonst irgendwie unhöflich ihnen gegenüber verhalten, das steht absolut nicht in unserer Absicht. Ebenso ist es nicht unsere Absicht finanziellen Gewinn über die Parkplätze zu erzielen. Der Tatsache entsprechen jedoch 2 zueinander unabhängige Umstände und in weiterer Folge Regelungen in Bezug auf die Benützung der Schipisten und der Parkplätze. Diese möchte ich ihnen hier gerne erklären: Zum einen ist die Benützung unserer Schipisten in der Zeit von 17h bis 8h verboten. Wir müssen diese Pistensperre vornehmen, da während dieser Zeit auf unseren Pisten durch die verschiedene erforderlichen Arbeiten im Pistenbereich keine oder nur eine teilweise Gefahrensicherung möglich ist und eine nicht vollständig vor Gefahren gesicherte Piste nicht geöffnet sein darf. Der Gesetzgeber hat uns diese Pflicht auferlegt und wir sind zur Umsetzung und Sicherstellung verpflichtet. Diese Sperre bezieht sich auf jeden Pistenbenützer, also sowohl auf den aufsteigenden Tourengeher, Schneeschuhwanderer, Spaziergänger oder verspätet abfahrenden Schigast oder Hüttengast. Diese Tatsache geben wir an allen Panoramatafeln, auf der Homepage und an jedem offiziellen Zugang durch Aufdrucke und Texte bekannt, sowie an den uns bekannten anderen beliebten Pistenzugängen durch angebrachte Transparente. Da sehr viele Personen jedoch unbelehrbar sind und zu wider handeln, wir aber nicht erst warten möchten bis ein Unglück passiert wie man es bei anderen Schigebieten den Medien leider schon entnehmen musste, vollziehen wir die Pistensperre auch über das Schließen unserer Parkplätze während dieser Zeit. An den Parkplätzen können wir gut präsent sein und den Parker erst informieren, dann warnen und unbelehrbare Lenker zur Deutlichmachung der gefährlichen Situation auch abstrafen (Besitzstörungsklage) Wir suchen jedoch den Kontakt zum Lenker! Wir strafen nicht, ohne mit dem Lenker in Kontakt treten zu können! Wir möchten in erster Linie informieren und die Gefahr veranschaulichen, erst wenn man sich nicht einsichtig zeigt wird die Besitzstörungsklage durch Übergabe eines Informationsschreibens angekündigt. Auch danach hat der Lenker noch die Möglichkeit die Klage abzuwenden, sofern er sich einsichtig zeigt und die im Informationsschreiben bekannt gegeben Anweisungen befolgt. Zum anderen, und das trifft in ihrem Fall wohl zu, behalten wir uns vor, die Parkplätze den zahlenden Schigästen zu überlassen. Unsere Parkplätze finanzieren sich ausschließlich aus den Einnahmen der Schikartenverkäufe. Unsere Parkflächen befinden sich alle in Pacht durch unser Unternehmen, das muss finanziert werden. Unsere Parkflächen müssen gebaut, erhalten, saniert, vom Schnee geräumt, gestreut und gereinigt werden und der anfallende Müll muss entsorgt werden. An starken Tagen werden unsere Parkplätze auch durch Personal bewirtschaftet um möglichst vielen Gästen ideale Plätze bieten zu können. Es ist weder für uns finanzierbar noch den zahlenden Schigästen zumutbar, dass dringend benötigte Parkflächen durch andere nicht zahlende Gäste derart intensiv benützt werden, dass für den zahlenden Gast zu wenig freie Stellflächen bleiben. An Tagen, an denen der zahlende Gast tatsächlich zu wenig freie Plätze vorfindet, behalten wir uns deshalb schon zu Recht vor, nicht zahlende Parkplatzbenützer zu informieren, zu belehren und nötigenfalls abzustrafen. Auf das Parkverbot während der Zeit vom 17h bis 8h sowie auf die Nutzung als Liftbenützer weisen wir am Beginn jeder Parkfläche (P1, P2, P3, P4, P5) hin. Dabei gehen wir gleich wie oben schon genannt vor, das Einleiten einer Besitzstörungsklage soll immer die letzte Maßnahme sein. Als Schigast gelten sie bereits als Käufer einer einzelnen Bergfahrt, was kostenmäßig der von ihnen genannten Loipengebühr schon sehr nahe kommt. Unser Ziel ist es jedoch nicht, sie als Parker gegen Gebühr, sondern als Schigast mit entsprechender Liftkarte zu gewinnen. Vielen Dank für ihr Verständnis!!
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