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HZB

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Persönliches

  • PLZ
    1040
  • Ort
    Wien
  • Bike(s)
    Canyon Ultimate AL 9.0
  • Land
    Austria
  1. Ich habe heute auf der ORF Homepage einen Artikel gelesen. Prinzipiell ging es hier um eine Strafzahlung von 20 Euro wenn das Frontlicht blinkt anstatt konstant zu leuchten. Dort wird dann erklärt wie ein "korrektes" Rad auszusehen hat. Rückstrahler, Beleuchtung, etc pp Da der Artikel und auch die Beschreibung RAD recht allgemein gehalten ist, habe ich ein Mail an die Mobilitätsagentur geschrieben und nachgefragt wie es sich bei einem Rennrad verhält. Die für mich doch überraschende Antwort: "Lieber Herr ...., Rennräder sind laut Fahrradverordnung von der Beleuchtungs- und reflektorenpflicht ausgenommen, wenn gute Sicht herrscht. Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit gibt es die Ausnahme nicht mehr. Liebe Grüße Christian Rupp" Jetzt stellt sich einem glernten Österreicher folgende Frage. Was passiert wenn ich jetzt mit meinem Rennrad in der Dämmerung eine Runde auf der Donauinsel drehe ( mit Beleuchtung ) aber keine Rückstrahler hab ? Zahl ich dann ? Wenn ja wieviel ? Wie machts Ihr das ? lG der Vollständigkeit hier der Link http://wien.orf.at/news/stories/2872724/
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