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dr_derrick

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  1. Hi, danke für die weiteren - konstruktiven - Antworten/Fragen! Hier näheres zum Hintergrund meiner Frage und weitere Infos dazu. Wie schon erwähnt ist Österreich bei Ebikes innerhalb der EU eine Ausnahme: *Motor darf in Ö max. 600Watt haben, in fast allen anderen Ländern max. 250W *Daumengas bis zur Maximalgeschwindigkeit (=25km/h) ist in Ö erlaubt, (eventuell habt ihr schonmal diese E-Mopeds gesehen mit der Aufschrift "ich bin ein Fahrrad" - das darf man nur in Ö) in anderen Ländern "nur" Pedelecs. Hersteller von Ebikes bauen also klarer weise alle Ebikes für den EU Markt als Pedelec mit 250 WMotor, das ist das was man in Ö bekommt. Nun gibt es aber auch noch USA/Asien etc... dort sehen die Vorgaben anders, oft weniger streng aus. Aus diesem nicht EU Markt gibt es eine Menge interessante Ebikes die einen Motor Hoffe es ist jetzt verständlicher, der erwähnte Artikel zeigt das "Problem" anhand der Marke vanmoof. LG
  2. Vollkommen sinnloser Beitrag. Ich bin mir sicher, es gibt in diesem Forum genug Threads wo du dein Ebike mimimi loswerden kannst. Bitte nicht hier, danke.
  3. Danke für eure Antworten! Cool, der Artikel aus Deutschland deckt das wirklich genau ab, denke man wird das 1:1 auf Österreich umlegen können. Ich würde sagen, der springende Punkt ist, dass die Drossel nicht ohne Weiteres vom Endkunden verstellt werden kann. Ist nachvollziehbar, aber auch irgendwie schade, weil dadurch eine ganze Menge an Bikes, z.B. vom US Markt in der EU "unbrauchbar" sind.
  4. Hi, cooles Forum hier, ich habe eine Frage, die mich schon länger beschäftigt, habe dazu aber bisher keine aussagekräftige Antwort gefunden. Daher wende ich mich an Euch: Österreich ist ja, was die gesetzlichen Regeln zu Ebikes betrifft, in der EU eine Ausnahme. Anders als in den meisten EU-Ländern darf der Motor in Ö eine Maximalleistung von 600Watt haben und "Daumengas" (echtes Ebike keine Pedelec) ist erlaubt. Keine Ausnahme ist Ö jedoch hinsichtlich der "maximalen Bauartgeschwindigkeit" von 25 km/h. Und genau um diese Bauartgeschwindigkeit geht es mir: Diese ist ja im Normalfall durch eine Drosselung realisiert, die bei Erreichen der Geschwindigkeit entsprechend regelt. Wie genau muss diese Drossel beschaffen sein, um als "maximale Bauartgeschwindigkeit" zu gelten? Hintergrund der Frage: Durch die oben beschriebenen Tatsachen, sind in Ö auch Ebikes interessant, die nicht dem Standard EU Markt entsprechen. Nun gibt es z.B. Modelle die die Möglichkeit bieten, per Computer/App die maximale Geschwindigkeit zu Regeln. Bsp: Ebike hat 5 Stufen. Stufe 3 regelt bei 25km/h ab. Darf ich das Bike in dieser Stufe in Ö fahren? Danke & LG Stefan
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