Hi,
cooles Forum hier, ich habe eine Frage, die mich schon länger beschäftigt, habe dazu aber bisher keine aussagekräftige Antwort gefunden. Daher wende ich mich an Euch:
Österreich ist ja, was die gesetzlichen Regeln zu Ebikes betrifft, in der EU eine Ausnahme. Anders als in den meisten EU-Ländern darf der Motor in Ö eine Maximalleistung von 600Watt haben und "Daumengas" (echtes Ebike keine Pedelec) ist erlaubt.
Keine Ausnahme ist Ö jedoch hinsichtlich der "maximalen Bauartgeschwindigkeit" von 25 km/h. Und genau um diese Bauartgeschwindigkeit geht es mir:
Diese ist ja im Normalfall durch eine Drosselung realisiert, die bei Erreichen der Geschwindigkeit entsprechend regelt. Wie genau muss diese Drossel beschaffen sein, um als "maximale Bauartgeschwindigkeit" zu gelten?
Hintergrund der Frage: Durch die oben beschriebenen Tatsachen, sind in Ö auch Ebikes interessant, die nicht dem Standard EU Markt entsprechen. Nun gibt es z.B. Modelle die die Möglichkeit bieten, per Computer/App die maximale Geschwindigkeit zu Regeln.
Bsp: Ebike hat 5 Stufen. Stufe 3 regelt bei 25km/h ab. Darf ich das Bike in dieser Stufe in Ö fahren?
Danke & LG
Stefan