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dernesto

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    Merida Big Nine
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    Austria
  1. Wonach fragt die österreichische Polizei bei so einer Kontrolle? Schauen die auf die Geschwindigkeit oder fragen sie auch gezielt nach der Leistung des Bikes? Gut, in deinem Fall hatte das Fahrrad gar keinen Motor. Aber meine Frage gilt denen, die schon einschlägige Erfahrungen machen durften.
  2. Wie jetzt. Also du bist mit einem ganz normalen Rad "zu schnell" gefahren und der Polizist hat ein getuntes E-Bike vermutet aber keinen Motor gefunden? Seit wann gilt für normale Räder ein Geschwindigkeitslimit?
  3. Danke für die Antwort. Interessant, dass auch in diesem Textauszug die in der EU geltende Nennleistung von 250W keine Erwähnung findet. Ich gehe einfach einmal davon aus, dass das Hauptaugenmerk bei uns in Österreich auf Geschwindigkeit und Maximalleistung liegt. Diese beiden Parameter lassen sich auch recht einfach messen, im Gegensatz zur Nenndauerleistung.
  4. Aber das Drehmoment ergibt sich nach meinem Verständnis wiederum aus der Maximalleistung, nicht der Nenndauerleistung. Von daher sehe ich die Begrenzung der Maximalleistung und natürlich auch der maximalen Unterstützungsgeschwindigkeit total ein, auch im Sinne der Sicherheit. Was bleibt ist die Frage nach der Relevanz der Nenndauerleistung in der Praxis. Ich sehe hier keinen Zusammenhang mit irgendwelchen Sicherheitsaspekten. Klar, theoretisch erreicht ein Bike mit hoher Nenndauerleistung eine höhere motorunterstützte Endgeschwindigkeit, aber die ist ja ohnehin gesetzlich mit 25kmh begrenzt. Und jeder moderne 250W Motor kann mehr als 25kmh. Ein Kumpel fährt seinen 250W Bosch Motor mit 45kmh Unterstützung. Also von wegen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit... Mir scheinen diese Pedelec Regelungen veraltet bzw. gar nicht für elektrische Fahrräder geschaffen zu sein. Wer prüft also die Nenndauerleistung? Wird die überhaupt geprüft und wenn ja, wie? Legt die Exekutive bei einer Kontrolle Wert auf die Nenndauerleistung?
  5. Bei E-Scootern, die ja teilweise auch auf Radwegen fahren dürfen, lese ich auch nirgends was von Nenndauerleistung. Die werden in österreichischen Shops mit 600W Höchstleistung als "Fahrradweg tauglich" verkauft. Mein Pedelec, welches mein Auto ersetzt, hat 600W Höchstleistung, aber 500W Nenndauerleistung. Die brauche ich hier in der Berglandschaft und durch die tiefe Sitzposition kann ich keine 180W mit Muskelkraft dazutreten. Ich habe aber dauernd Schiss, dass mir ein Gutachter im Falle eines Missgeschickes das Bike als unangemeldetes Moped einstuft, nur weil die Nenndauerleistung überschritten wird, während aber die Maximalleistung und auch die 25kmh Motorunterstützung im grünen Bereich sind. Witzig, dass hierzulande tonnenweise E-Mountainbikes mit 250W Bosch Motor auf den Radwegen unterwegs sind, wo fett die Nenndauerleistung draufsteht, der Motor aber 650W bis teilweise 800W Spitzenleistung hat. Diese Bikes werden für den EU Markt gebaut und verstoßen aber gegen das österreichische Gesetz, weil die 600W überschritten werden. Das scheint aber keinen zu stören. Da soll sich noch einer auskennen. Vielleicht sollte ich es bei 600W und 25kmh gut sein lassen und hoffen, dass ich wegen der 500W Nenndauerleistung, deren Relevanz in der Praxis sich mir völlig entzieht, nie Probleme bekomme.
  6. Ok, über die Nennleistung finde ich auf der Herstellerseite nichts. Da steht nur "Motorleistung". Welche Rolle spielt bei uns in Österreich eigentlich diese Nenndauerleistung? Die wird nämlich nicht einmal auf der Website des Bundesministeriums erwähnt, Stand 11. Februar 2021. Überall lese ich nur Höchstleistung, hier und da wird auch die Nennleistung erwähnt, die aber dann wieder in den Gesetzestexten (§1 KFG) fehlt. Wie soll man sich da als Endverbraucher noch auskennen? Dann radelt man womöglich mit seinem Bike mit 600W Maximalleistung unbekümmert über den Radweg und wähnt sich auf der legalen Seite, nur um irgendwann von einem Gutachter zu erfahren, dass die Nenndauerleistung überschritten wird und das Rad demnach kein Fahrrad mehr ist. Beim ÖAMTC hat man mir gesagt, dass alles gut ist, so lange die Maximalleistung stimmt. Aber ob das die ganze Wahrheit ist....
  7. Das Glocknerbike hat 600W Nennleistung oder Höchstleistung? Wenn es die Höchstleistung ist, wie hoch ist dann die Nennleistung?
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