Hat leider mit MTB sehr viel zu tun!
Da kommt ein Rennradfahrer mit Stirnlampe bei Finsternis (laut Beitrag 12.Sept. 5 Uhr, Sonnenaufgang 6:30) durch ein kleines Loch im Strassenbankett zu Sturz.
Der Mann fährt den Weg regelmäßig und sollte daher den Zustand kennen.
Ähnliche Stellen findet man sicher auf fast jedem Radweg. Also ab jetzt sind die Hälfte aller Rad- und Wanderwege zu sperren, weil zu gefährlich.
Amerikanische Rechtssprechung...
Die Bürgeranwältin spricht von grobe Fahrlässigkeit durch den Wegerhalter.
Bisher dachte ich immer grober Fahrlässigkeit ist wenn man, zB bei Holzbringungsarbeiten, ein unmarkiertes Stahlseil über den Weg spannt oder dergleichen...
Bei so einer Rechtsmeinung kann ich schlussendlich jeden Wegerhalter verstehen, wenn er sich gegen Radfahrer wehrt!
Eine elegante Methode, die Wegerhalter für jeden Scheiss verantwortlich zu machen, so bekommt man die Leute auch aus dem Wald (Achtung Verschwörungstheorie :devil:)
Ich frage mich warum dieser sehr laaange Beitrag gebracht wurde, obwohl die Versicherung bereits gezahlt hat...