Das Problem ist eher nicht das Bier (wobei vom eindruck her kann ich mir vorstellen, das man eine kontrolle anzieht wie ein Magnet), sondern der Vorgang des trinkens.
man hat ja auch früher das Handy telefonieren zT ohne explizite Regelung abgestraft, wenn nicht sicher gestellt war, dass die volle konzentration des Lenkers dem lenken des Fahrzeugs galt.
Grundsätzlich muss der lenker mindestens eine hand ständig am lenkrad haben. daher ist Essen und trinken sowieso nur eingeschränkt zulässig.
Sogar schneuzen kann mitunter Probleme bereiten (eine Lenkerin, die kurzfristig beide hände dafür benutzte wurde bestraft und die Strafe vom VwGH bestätigt)