Das bezweifelst Du zurecht. Daran dass strafbare Handlungen angezeigt werden, besteht ein öffentliches Interesse und das ganze läuft unter "Wahrnehmumg berechtigter Interessen ". Ausnahme: mutwillige Anzeige wider besseres Wissen, die sind natürlich nicht gerechtfertigt. Es gibt einen Katalog von Straftaten, die muss man sogar anzeigen (Sprengstoffvergehen, Mord etc) sonst ist man selber dran.
Das Ängstlichkeitsniveau ist allgemein sehr hoch, scheint es.