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RADLERIN

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    http://
  1. FLO: ganz deine Meinung und noch viel Spass beim Biken rund um Bad Leonfelden, Helfenberg, Freistadt, Nordwaldkammweg usw., weis dass dir das sicher genau soviel Spass macht wie mir. alle andere hier wissen ja eh alles besser, denen wünsche ich viel Spass, wenn´s sie auch mal über ungesicherten Weidezaun schalzt und sie sich dann noch blöd anschnauzen lassen müssen. Aber bis auf mich stehn die ja eh alle drüber !
  2. WIESO ?: es gibt ja laut den vertrottelten "Vor"schreibern nur EINE(N) der so deppert is und dort fährt ??? ich bleibe dabei: ist nur eine Frage der Zeit, bis es nächstes Jahr dort einen auf die Goschn haut
  3. unglaublich welches Niveau hier herrscht, da verschlägst dir echt die Sprache. Selten so viel Müll gelesen ! mir geht es und ging es immer nur um die Aussage, dass es der Grundstücksbesitzerin wurscht ist, wenn sich wer verletzt, weil er da ja nicht fahren darf ! es gibt dort KEIN EINZIGES Verbotsschild, kein Fahrverbot, nichts und Gruß an den geistigen Erguß von vorhin: ich bin auch nicht blind, (aber bevor ich deppert wäre, wäre ich lieber blind !) der Weidezaun war absolut nicht zu sehen, kein einziges Band das runter hing, nichts. Passiert auch anscheinend jede Woche mal, dass sich da wer "derstesst" Ich werde mich sicher durch die Androhung auf Besitzstörungsklage und von Euch schon gar nicht mundtot machen lassen. Im Gegensatz zu Euch find ich das NICHT ok, wenn mir mitgeteilt wird, dass wenn ich mich verletzen sollte KEINE Hilfe geleistet wird, weil Ihr das alles am Arsch vorbei geht. Und wenn dann ein Vollkoffer von ... schreibt welche Schilder da stehn und absolut kein einziges beschriebenes Schild wirklich dort steht werde ich das sicher nicht so hinnehmen und nein, ist nicht Pelmberg
  4. ...weil man praktisch nirgens legal fahren darf... Ihr superkorrekten Radfahrer, die ja NIE über Privatbesitz fahren wärt natürlich DIESEN Wanderweg auch nicht reingebogen, oder ? Ihr superkorrekten Radfahrer hättet natürlich sofort gewußt, dass das Privatbesitz ist ? Ihr superkorrekten Radfahrer hättet die Stelle sicherlich umfahren, obwohl Ihr nicht ortkundig seid? Ihr superkorrekten Radfahrer hättet Euch auch beschimpfen lassen und hättet Euch den Besitzer gesucht ? Ihr superkorrekten Radfahrer hättet auch den Zaun repariert ? Nicht bös sein, aber Eure Ergüsse sind teilweise peinlich !
  5. Hätte da eine Frage: Sind vor ein paar Tagen schöne Bikerunde gefahren und unter anderem rot-weiss-rot markierten Wanderweg gefahren der über Hofzufahrt geführt wurde. Wir haben dann Weidezaun übersehen und diesen beschädigt. Wir haben uns dann die Besitzer gesucht (war gar nicht so einfach) und der Dame das natürlich gesagt und nachdem sie widerwillig den Strom abgeschaltet hat haben wir den Zaun wieder repariert. Hatten aber nicht damit gerechnet dass wir beflegelt und beschimpft werden weil wir angeblich über Privatbesitz gefahren sind und Radfahren sowieso verboten sei. Ich habe dann die Dame auf den Weidezaun angesprochen, ob es nicht sinnvoll wäre, unabhängig davon ob man jetzt mit dem Rad da fahren darf oder nicht, den Weidezaun etwas zu kennzeichnen, damit man diesen besser sehen kann, ob man nicht besser so Streifen runterhängen lassen könnte zumindest dort wo der Wanderweg durch die Weide geführt wird. Sie hat dann gesagt, das interessiert sie nicht und wenn sich wer am Weidezaun verletzt interessiert sie das noch weniger, weil da darf man ja eh nicht fahren. Naja, ganz so wollte ich das dann doch nicht hinnehmen und habe nachfolgenden Brief an die Gemeine ... geschrieben. (siehe unten) Meine Frage: - Könnte mich der Besitzer anzeigen obwohl kein Fahrverbot, kein Privatbesitzschild und nichts dergleichen angebracht war ? - Könnte mich der Besitzer anzeigen obwohl uns ja niemand bei Befahren des Wanderweges gesehen hat, wir hätten das Rad ja auch schieben können? ganz lustig was der alles an Schildern beschreibt. Wir sind am Samstag dort gewesen, haben alles fotografiert und abgefilmt. Es gibt kein einziges Verbotsschild, kein einziges Privatbesitzschild oder ähnliches. Das geilste ist aber, das die Stelle, die er beschreibt wo ein Schild stehen soll 2200 m vom Hof entfernt steht, in die andere (!!) Richtung, dh dort wo wir natürlich nie hingekommen sind. Auch haben wir - an beschriebener Stelle angekommen - nicht schlecht gestaunt. Da steht auch wieder kein einziges Schild. Bin mir jetzt nicht sicher, ob mich der nicht einfach verarschen will oder einfach will, das ich Ruhe geb. Schriftverkehr: Schreiben an die Gemeine …. „……Selbstverständlich haben wir die Besitzerin des Bauernhofes aufgesucht und Ihr mitgeteilt, dass wir den ungesicherten Zaun beschädigt haben, sie hatte uns nach viel Zureden dann doch den Strom abgeschaltet, sodass WIR IHREN ungesicherten Weidezaun wieder reparieren konnten. Auf den ungenügend gesicherten Zaun aufmerksam gemacht meinte die Besitzerin nur: "Es ist ihr vollkommen wurscht ob - unsere Räder beschädigt sind U N D - ob wir verletzt sind (!!) da wir ja hier auf Ihr Privatgrundstück gefahren sind, geht sie das alles nichts an" Erbitte aus diesem Grund um Info wie folgt: - ist oben angeführter Wanderweg (führt vom Haus …… über Bauernhof und Wiese runter Richtung ….) Privatgrundstück ? - darf oben angeführter Wanderweg mit dem Rad befahren werden ? - wurde Besitzerin darauf aufmerksam gemacht, dass Sie wenn schon Weidezaun über Wanderweg gespannt wird diesen auch "sichtbar" kennzeichnen sollte? Da ich sicherlich nicht zur Kenntnis nehmen werde, dass eine Person eine Verletzung von Wanderer und Radfahrern in Kauf nimmt und sogar gutiert werde ich sicherlich weitere rechtliche Schritte prüfen, würde Sie aber wie gesagt kurz um Ihre Mithilfe bitten. Besten Dank im Voraus *** Sehr geehrter Herr …! Ihre E-Mail wurde vom Gemeindeamt an …, als Betreuer der Wanderwege weitergeleitet. Folgender Sachverhalt ist festzustellen: Der betreffende Wanderweg ist Privatgrund und besteht mit den Eigentümern ein Bittleihvertrag, der jederzeit kündbar ist. Besonders zur Herbstzeit betreiben die Eigentümer Weidehaltung und werden daher auch entsprechende Zäune aufgestellt. Da es leider schon öfter Probleme mit Radfahrern gab, wurden Tafeln aufgestellt auf denen, für alle die lesen können, klar sichtbar ist, dass das Radfahren nicht erlaubt ist. Da Sie einen Privatweg, der weder als Radweg ausgeschildert ist und der auch in keiner Radwegkarte aufscheint widerrechtlich zum Radfahren benutzt haben, ist ein … entstandener Schaden ausschließlich Ihre Schuld. Wie schon ausgeführt, gab es bereits öfters Probleme mit der widerrechtlichen Benützung des Wanderweges durch Radfahren. Dies hat die Eigentümer veranlasst, ernsthaft über die Kündigung des bestehenden Vertrages nachzudenken und … mit diesen Überlegungen zu konfrontieren. Bisher konnte dies jedoch, in sehr intensiven Gesprächen, verhindert werden. Es wäre … sehr geholfen und stünde Ihnen gut an, wenn Sie Sich bei den Eigentümern, der … für die widerrechtliche Benützung des Privatweges entschuldigen würden. Mit Grüßen *** Hallo Hr. …, zu Ihren unten angeführten Zeilen werde ich in separatem Schreiben Stellung nehmen. Eine Frage vorab hab ich noch: bitte kurz Info an WELCHEN aufgestellten Tafeln ersichtlich sein soll, dass es sich 1.) um Privatgrund (!) 2.) klar ersichtlich ist, dass das Radfahren (!) nicht erlaubt ist. Besten Dank im Voraus *** Eine Tafel steht in …, dort wo der Wanderweg vom der Straße abzweigt, die zweite Tafel steht nach der Brücke über die … am Ende der Siedlung. Außerdem steht eine Tafel "allgemeines Fahrverbot" mit der Aufschrift "Privatweg" bei der Abzweigung des Weges von der Bundesstraße. Sollte dies noch nicht ausreichen, müßten wir die Grundeigentümer dahingehend beraten, gegen Sie eine privatrechtliche Klage beim zuständigen Gericht einzubringen, bzw. müßten wir unseren Rechtsdienst beim … einschalten.
  6. super Veranstaltung und immer wieder nett sich 3 h und 103 km mit dem Stumpjumper hinten den Rennradlern anzuhängen (muss aber zu meiner Verteidigung sagen, bin vor allem die jetzten 20 km VORNE gefahren und hab die Rennradler mitgenommen) Danke nochmal an alle freundlichen Rennradler, ist immer wieder absolutes Jahres Highlight.
  7. So, jetzt sind 6 Monate vergangen und es ist vollbracht: Vorerst vielen, vielen Danke für Euro Info´s betreffend Adressen wegen der Reparatur dieser sündteuren Laufräder. Durch diese Hinweise bin ich schließlich zur einzig richtigen Adresse für Reparaturen von Ritchey Laufrädern gestoßen: Blackforest-Cycles Matthias Pfrommer Krokusstraße 5 75365 Calw Deutschland info@blackforest-cycles.de http://www.blackforest-cycles.de bin noch immer begeistert vom Service Hrn. Pfrommers: kompetent, freundlich, zuvorkommend, super Kommunikation! Alles Attribute, die bei Bike-Shops ja sehr sehr selten anzutreffend sind, zumindest in meiner Gegend im Linzer Raum. Wurde alles repariert bzw. ausgetauscht im Zuge des „Crash Replacement Programms“; alles in Kulanz und gegen geringen Aufpreis hab ich gleich die neuen Schlauchreifenfelgen bekommen ! Die von mir bestellten DUGAST Reifen hatten leider fast 7 Wochen Lieferzeit gehabt, drum gab´s hier auch eine kleine Verzögerung. So viel ich mitbekommen hab ist dieser Fall bei Ritchey noch nicht vorgekommen, dass Laufräder aufgrund der Hitze einfach geborsten sind. Aber wie gesagt, Ende gut - Alles Gut und dem mieselsichtigen, deutschen Onlinehändler (siehe oben) wünsche ich viele Wimmerl am .rsch und keine Hände zum „Kratzen“.
  8. ach ja, anbei die Rechnung des absolut kundenfreundlichkeitsressistenten Bike Onlineshops. Sollen ja andere auch was davon haben. hat sich bis dato nicht gemeldet und wird sich auch nicht mehr melden. Zumindest bei mir nicht ! Firmenanwalt meines Arbeitgebers prüft die Angelegenheit gerade.
  9. Hätte da mal ein Frage an die „Spezialisten“: Ich hab am 15. Jänner 2010 einen Laufradsatz Ritchey Carbon Superlogic bei Radsport XXX in Deutschland online gekauft. Listenpreis $ 2200. Gekauft um EUR 1250,00 online. Verwendung: montiert am Hardtail, fast ausschließlich auf der Straße zum Grundlagentraining, Luftdruck: ca. 2.2 bar, Laufleistung: ca. 1000 km Bin damit dann Ende Juli einen Radmarathon gefahren und hab VR im Kofferraum/Bike am Autodach verstaut. Nach 1 h in der Sonne hab ich dann das Unheil bemerkt: Schlauch VR war zerplatzt und Felge war vollkommen am Arxxx, siehe Fotos. (oder http://fotos.mtb-news.de/s/43343) Rechnungsdatum: 20. Jänner 2010 – Gewährleistung: 2 Jahre - schriftliche Reklamation: 20. Juli 2011 – keine Reaktion - telefonische Urgenz am 25. Juli 2011 – angeblich kein Mail bekommen ! - schriftliche Reklamation nochmals geschickt: Antwort am 27. Juli 2011 (lustigerweise wurde auf 1. Mail geantwortet und nicht auf die Mail die ich am 25. nochmals geschickt hab!) Anwort von Radsport XXX: „hallo herr Rehberger,wir haben noch keine antwort von ritchey, ich melde mich sofort wenn ich diese habe" - mehrere Urgenzanrufe im August 2011: ....blablabla, wir haben noch keine Antwort…. - Schreiben am 23.September 2011 mit Info und Fragen wie folgt: Vorgangsweise ist für mich fragwürdig! Wo liegt wirklich das Problem ? Verwunderung dass keine Aufforderung/Notwendigkeit besteht Laufräder zu Ritchey zu schicken! Bitte um schrifliche Stellungnahme bis 26. September 2011 Naja, 3 x dürft ihr raten – natürlich keine Stellungnahme Nachdem mir jetzt die Lust vergangen ist bin ich mir in Unklaren wie ich hier weitermachen soll: - Rechtsanwalt einschalten (bin nicht rechtschutzversichert) - Ritchey direkt kontaktieren (gibt´s Ritchey Vertretung auch in Österreich?)
  10. ist ganz interessante Geschichte mit obigem Schreiben: weder MEIN Rechtsanwalt noch der meines Arbeitgebers (der sich ja als Nebenkläger dem Verfahren angeschlossen hat) hat diese Information erhalten: folgendes Schreiben ist vom Rechtsanwalt meines Arbeitgebers gestern bei uns in der Firma eingetroffen: ...in obiger Angelegenheit hat die Bezirkshauptmannschaft das Verfahren gegen XXX nach Entrichtung einer Geldbuße endgültig eingestellt. Von dieser Einstellung wurden wir als Privatbeteiligtenvertreter jedoch erst nach Urgenz bei der Bezirkshauptmannschaft informiert. Die beschriebene Vorgehensweise der Bezirks- bzw. Staatsanwaltschaft stellt aus mehreren Gründen eine Rechtsverletzung dar: Zunächst ist eine wie in diesem Fall erfolgte sogenannte diversionelle Erledigung eines Verfahrens - soweit nicht aus besonderen Gründen darauf verzichtet werden kann - davon abhängig zu machen, dass der Beschuldigte binnen einer Frist von höchstens sechs Monaten den aus der Tat entstandenen Schaden gut macht und dies unverzüglich nachweist. Dies ist im gegenständlichen Fall jedoch nicht erfolgt. Ferner ist der Privatbeteiligte eines Strafverfahrens vom Fortgang des Verfahrens zu verständigen, was ebenfalls nicht erfolgt ist. Weiters wurde uns als Privatbeteiligtenvertreter das Recht auf Akteneinsicht nicht in vollem Unfang gewährt, was ebenfalls eine unzulässige Einschränkung der Opfer- bzw.Privatbeteiligungsrechte darstellt. Es besteht nunmehr die Möglichkeit gegen diese Rechtsverletzungen mit Einsprüchen, sowie einen Antrag auf Fortführung des Strafverfahrens vorzugehen, wobei die Erfolgsaussichten solcher Rechtsmittel infolge "opferfeindlicher" Rechtslage als eher mäßig zu beurteilen sind. Alternativ dazu kann der Anspruch auf Schadenersatz gegen XXX auch mittels Klage bei einem Zivilgericht geltend gemacht werden. Die weitere Verfolgung der Ansprüche als Privatbeteiligter hätte jedoch den Vorteil, dass der Fortgang des Strafverfahrens in diesem Fall an die Schadenswiedergutmachung geknüpft wäre, was sich naturgemäß positiv auf die Zahlungsbereitschaft des Beschuldigten auswirkt. Da ich als Anwalt auch ein Interesse daran habe, dass gegen die rechtswidrige Verkürzung von Opferrechten vorgegangen wird biete ich an die Rechtsmittel/Rechtsbehelfe des EInspruches bzw. Fortsetzungsantrages zu einem erheblich ermäßigten Pauschale von XXX zu erstellen...
  11. nein, fehlt selbstverständlich NICHT, diese Sachen sind im Kostenvoranschlag vom Händler inkludiert (Beträge hab ich rausgenommen: u.a. alles was kaputt gegangen ist wie Helme, Handschuhe, Brillen, Trikot, Hose, Unterhose, Räder etc.) Nutzungsausfall gibt´s nicht wirklich, da ich einerseits genug Bike´s hab und andererseits eh erst seit kurzem wieder biken kann. Verdienstentgang gibt es auch nicht, da ich ja Gehalt weiter bezahlt bekommen hab. "Verdienstentgang" hat nur mein Arbeitgeber, da er ja für die erste Zeit mein Gehalt weiter bezahlen musste. Und diese Kosten wurden ebenfalls am Rechtsweg an die Versicherung des Unfallgegner weitergeleitet und beansprucht. Auch hier bin ich gespannt wie´s ausgeht.
  12. so, bin jetzt mal alles durchgegangen, hab Namen, Orte, Höflichkeiten, Beträge auf xxx gestellt.
  13. so jetzt kommt endlich Bewegung in die Sache: hab gestern die Fotos vom Krankenhaus bekommen, die der Unfallchirurg VOR dem Zusammenflicken gemacht hat (auf meine Bitte hin). Naja, die schaun echt grob aus. Die hab ich dem Rechtsanwalt geschickt und die wurden dann auch u. a. Schreiben begelegt. ******************************************************************************************************************************** auszugsweise das Schreiben, das gestern an die Versicherung ging... In der oben bezeichneten Rechtssache erlaube ich mir unter Bezugnahme auf die bereits ergangene Korrespondenz, insbesondere auf Ihr Schreiben vom 30.06.2011 und übermittle Ihnen eine Kopie des Behördenaktes xxx der xxx. Des Weiteren übersende ich Ihnen den Erstbericht des LKH xxx betreffend xxx, die Behandlungsbestätigung der Dr. xxx vom 21.07.2011, den Ambulanzbefund des LKH xxx betreffend xxx sowie die Aufstellung meiner Mandanten über durchgeführte weitere Behandlungen. Ebenso den Kostenvoranschlag der Firma xxx vom 29.06.2011. Ich habe nunmehr die vorläufigen Ersatzansprüche meiner Mandanten wie Nachfolgt geltend zu machen: 1. meine Name xxx: Mein Mandant xxx erlitt bei dem gegenständlichen Unfallgeschehen ein Schädelhirntrauma, welches eine mehrere Wochen dauernde Störung der Merkfähigkeit verursacht hat, eine große klaffende Rissquetschwunde im Bereich des linken Ellenbogens sowie im Bereich der linken Hüfte eine etwa 20 cm große klaffende Rissquetschwunde mit Fascien- und Muskelbeteiligung. Auch musste ein 7 mm großer Glassplitter aus der Gelenkskapsel entfernt werden. Die Erstbehandlung der Verletzungsfolgen erfolgte stationär im Zeitraum vom 10.06.2011 bis 14.06.2011 und sodann ambulant bis 06.07.2011 durch das LKH xxx. Auch erfolgten Wundversorgungen und –kontrollen durch Dr. xxx, Arzt für Allgemeinmedizin in xxx. Auch nach Behandlungsabschluss am 06.07.2011 bestanden im Bereich des Ellenbogens noch Bewegungseinschränkungen sowie ein Streckdefizit. Ebenfalls ist die Flexion noch schmerzbedingt eingeschränkt. Auch ist die Pro- und Supination noch schmerzhaft. Im Bereich der Narben bestehen weiters anhaltend Gefühlstörungen, welche sich am linken Arm bis zum Handgelenk ausdehnen. Nach wie vor ist eine physiotherapeutische Behandlung zu absolvieren. Aufgrund dieser erlittenen Verletzungen sowie Verletzungsfolgen erscheint ein vorläufiges Schmerzengeld von € xxx jedenfalls angemessen. Ebenfalls erscheint es erforderlich, dass zur Festestellung der erlittenen Schmerzen und verbleibenden Dauer- oder Spätfolgen ein med. SV-Gutachten nach Wahl meines Mandanten auf Kosten Ihrer Versicherungsunternehmung eingeholt wird. 2. Name meiner Frau xxx Meine Mandantin xxx wurde bei dem gegenständlichen Unfallgeschehen in Form einer offenen Rückquetschwunde im Bereich des linken Arms sowie in Form von Abschürfungen und Prellungen insbesondere im Bereich des linken Oberschenkels und diverser weiterer Prellungen sowie einer Zerrung der Halswirbelsäule am Körper verletzt. Zudem erlitt meine Mandantin eine Gehirnerschütterung und bestanden im Bereich des linken Armes Kribbelparästhesien im Bereich der Fingerkuppen. Die Erstbehandlung der Verletzungsfolgen wurde durch das LKH xxx, die Folgebehandlung zur Wundenkontrolle durch xxx, Arzt für Allgemeinmedizin in xxx durchgeführt. Die Wund-naht wurde am 25.06.2011 entfernt. Im Nachfolgenden wurden zur Weiterbehandlung bis 13.07.2011 durch 6 Massagen verordnet, welche in xxx durchgeführt wurde. Restbeschwerden waren noch bis Ende Juli 2011 vorhanden. Aufgrund dieser erlittenen Verletzungen sowie Verletzungsfolgen scheint ein vorläufiges Schmerzengeld von € xxx jedenfalls angemessen. An weiteren Ersatzansprüchen werden derzeit wie folgt geltend gemacht: Das Fahrrad meines Mandanten xxx wurde bei dem gegenständlichen Unfallgeschehen schwer beschädigt. Die Kosten für die Fahrradreparatur belaufen sich entsprechend dem Kostenvoranschlag der Firma xxx auf einen Betrag von € xxx Desweiteren sind meinen Mandanten Gebühren an das LKH xxx von € xxx Gebühren für Medikamente € xxx Kosten für Massagen € xxx Kopien Unfallanzeige Polizei € xxx frustrierte Startgebühr MTB-EM Kleinzell € xxx und Krankenstandgebühr Firma xxx GmbH € xxx entstanden. Desweiteren sind Taxikosten für xxx nach / LKH xxx vom 22.06.2011 € xxx sowie weitere Fahrtspesen zu Kontrolluntersuchungen laut beiliegender Aufstellung von insgesamt 454 km á € 0,xx sohin gesamt € xxx entstanden. Zum Zwecke der Ingangsetzung des Zinsenlaufes habe ich nunmehr Ihre Versicherungsunternehmung namens meiner Mandanten aufzufordern, den Gesamtbetrag von € xxx auf mein Kanzleikonto bei xxx, zur Überweisung zu bringen. Die Konkretisierung der endgültigen Ersatzansprüche meiner Mandanten werde ich Ihnen nach Beischaffung sämtlicher schadensbegründender Unterlagen sowie die Kosten und Spesen meines rechtsfreundlichen Einschreitens gesondert bekannt geben. Mit der Bitte um Kenntnisnahme sowie Entsprechung zeichne ich mit vorzüglicher Hochachtung xxx Beilagen: wie erwähnt ************************************************************************************************************************************************* den letzten Satz.... die Kosten meines rechtsfreundlichen Einschreitens.......... find ich echt super ! und "frustrierte Startgebühr" hab ich auch noch nie gehört (Unfall war ja 2 Tage vor der EM in Kleinzell, wo ich starten wollte) bin schon gespannt wie lange es jetzt dauert bis die xx-Versicherung einen Sachverständigen schickt, der das Rad begutachtet. (Da geht´s vor allem um den Rahmen Giant Anthem Advanced 2010 der am Oberrohr abgesplittert ist)
  14. bin jetzt alle 11 Granitlandstrecken abgefahren und möchte kurz meine Eindrücke kundtun: Strecken: Beschilderung: - nach einer „Eingewöhnungsphase“ mit wenigen Ausnahmen absolut sensationelle Beschilderung, Eingewöhnungsphase dahingehend, dass die Schilder teilweise halt oft nicht dort angebracht sind, wo diese „vermutet“ werden sondern eben teilweise schon nach einer Gabelung links oder rechts, an Brücken oben seitlich usw. „Gleiten statt Hetzen“ ist hier das Motto um nicht im Nirvana zu landen. Es kommt auch schon mal vor, dass bei einer Gabelung kein Schild ist, dann gilt es eben dem Straßenverlauf zu folgen. Im Laufe der Touren ist uns ein einziges falsch gestelltes Schild bei Tour 3a Grenzlandrunde im Bereich „Oberpeilstein 11- Kühsteiner“ von Fahrtrichtung „Stratberg“ kommend untergekommen. Entgegen der Beschilderung (siehe Foto) ist hier „geradeaus“ am „Bauernhof“ vorbeizufahren,. Aber wie gesagt: 1 falsches Schild auf über 800 km Granitlandstrecke: „Meine Hochachtung !“ Insgesamt haben wir uns 3 x verfahren, aber wie gesagt bis auf 1 x waren wir immer selber schuld. Streckenverlauf: Folgendes gilt es zu bedenken: - jeder „nicht öffentliche“ Weg, jedes „nicht öffentliche“ Waldstück, jedes noch so kurze Wiesenstück (!!) muss von allen Gründstückseigentümer zur Befahrung freigegeben werden (somit ist der Besitzer natürlich in der Haftung, wenn was passiert UND sich der Biker schadlos halten will. - gleiches gilt für die Anbringung der Beschilderung, auch hier muss natürlich jedes Schild die Zustimmung derer haben, auf deren Grundstück es angebracht wird. Wenn man dies bedenkt finde ich den „Wald- und Wegeanteil“ doch recht groß und gelungen. Leider finden sich schwierige Trails eher selten oder in nur ganz kurzen Abschnitten. Wäre aber sicherlich auch nicht Sinn der Sache, denn dann würden einige (die halt technisch nicht so beschlagen sind) nur wieder nörgeln und sich beschweren, wenn das Bike mal zu Schieben ist. Ich bin mir sogar sicher, dass es einige Biker gibt, die bei der Abfahrt nach Obermühl schon ihre Problemchen haben und vor allem für die ist die Streckenführung schon ok so. Streckenprofil: KM und Höhenmeterangaben Sind die Touren durchwegs mit allen namhaften Bikecomputer abgefahren (Sigma ROX 9.0, Garmin Edge 800, Sigma BC 2006, Polar S 725, Ciclo HAC 5, VDO MC 1.0) und hatten im Grund alle immer die gleichen Ergebnisse: Abweichung zu den angegeben HM Angaben: Abweichungen von + 20 % bis 35 % !!! Abweichung zu den angegeben KM Angaben: Abweichungen von + 10 % bis 15 % !!! Dies ist bei der Tourenplanung unbedingt zu berücksichtigen, es ist halt schon schade, wenn man 1600 HM fahren will und dann am Ende 2006 HM am Tacho sind. Obwohl behauptet wird, dass die Strecke mit GPS vermessen wurde (diese Daten sind auch von der Homepage http://www.granitland.at runterzuladen) sind wir mit unserer breiten Tachostreuung zu einem anderen Ergebnis gekommen. Meiner Meinung nach wäre bei manchen Strecken WENIGER oft MEHR. Die meisten Strecken kratzen schon an der 2000 HM Grenze, und etwas weniger HM und KM wären hier sicherlich für den ambitionierten Durchschnittsbiker dienlicher. Besonders hervorheben möchte ich folgende Runden: Grenzlandrunde Nr. 3 bzw. unbedingt auch Variante 3 a wegen Panorama, echt nette Runde Hansbergland-Südrunde: Panorama super und nette Strecke Mühltalrunde: schöne Abfahrt nach Obermühl, schöne Auffahrten nach Partenstein, Ramersberg, und Altenfelden, besonders auch das letzte Stück rauf auf den Ameisberg. Für diese Runde sollte man aber schon eine Portion Kondition mitbringen, sind schon weit über 2000 HM. Fazit:  durchwegs schöne, konditionell anspruchsvolle Runden die ich bis auf die 1 Ausnahme wirklich weiterempfehlen kann Ausnahme: Donau-Ameisbergrunde 1.Teil von Lembach - Niederranna nach Hofkirchen, (ca. 50 % der gesamten Runde) ausgenommen vom letzten KM runter nach Niederranna und schönem Panoramablick auf die Donauschlinge ist hier der Asphaltanteil viel zu hoch und völlig öde.  Beschilderung sollte an einzelnen Stellen unbedingt noch erweitert / ergänzt werden  Runden werden derzeit (laut Auskunft von Anrainern) eher sehr spärlich in Anspruch genommen. Verbesserungspotentiale sollten aufgezeigt und von den Verantwortlichen umgesetzt werden. (Beschilderung, KM/HM Angaben zumindest auf der Homepage aktualisieren, Anlaufstelle für Tipps/Verbesserungsvorschläge, Shuttledienste etc.)  Gratulation den Verantwortlichen, die dies auf die Beine gestellt haben.  Nochmals Danke allen Verantwortlichen für Euer Engagement. War sicher Mörderarbeit das so hinzukriegen !
  15. haben von Staatsanwaltschaft Linz folgendes Schreiben bekommen: ...VERSTÄNDIGUNG des Opfers vom Rücktritt der Verfolgung nach Zahlung eines Geldbetrages... es wird Ihnen mitgeteilt, dass von der Verfolgung der genannten Person gemäß §200(5) StPO zurückgetreten wurde, weil die Voraussetzungen des § 198 StPO vorliegen und die Genannten einen Geldbetrag zugunsten des Bundes geleistet haben....
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