Liebes Bikepark-Team
Aus gegebenen Anlaß (Unfall in Windischgarsten) wollte ich mal nachfragen wie das bei euch so ist.
Bin ja doch des öfteren am Semmering - deswegen wärs schon interessant.
Gibt es generell Haftungsausschlüsse für die Strecken ( Betreiber schließt jegliche Haftungsansprüche von verletzten Biker oder Drittpersonen aus?), oder wird hier Haftung von euch bei Unfällen wo Dritte (Wanderer) zu Schaden kommen, übernommen?
z.B. falls das bei einer Wegkreuzung mit Straße oder Wanderweg passiert, oder falls Wanderer auf der Dh spazieren gehen und man nicht rechtzeitig bremsen oder ausweichen kann? - (nat. bei keinem fahrlässigen Verhalten)
Ich weiß - ist wahrscheinlich schwer hier "allgemein" zu urteilen.
Will hier auch nicht den Teufel an die Wand malen - nur würds mich wirklich interessieren und auf der HP hab ich nix gefunden - falls da doch was steht - bitte zeigen!