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16S rDNA

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Persönliches

  • PLZ
    1220
  • Ort
    Wien
  • Hobbies
    Triathlon, Windsurfen
  • Beruf
    Verkauf Medizintechnik
  • Bike(s)
    Scott CR1 Pro, Argon 18 E112
  • Land
    Austria
  1. Nö, das sieht nur so aus. Sattel ist für sie maximal draußen, weiter draußen würde sie beim Treten die Beine überstrecken bzw. Müsste mit der Hüfte mitgehen und erreich den Boden am Sattel sitzend gar nicht mehr.
  2. Meine Freundin überlegt ein neues MTB. Das Cube Reaction GTC Pro, Rahmengröße 15" wäre ein sehr gutes Angebot. Nun ist es so, dass sie knapp 162cm groß ist und wir sind nicht sicher ob das Rad passt. Der Rahmen sieht sehr klein aus, dennoch bekommt sie keinerlei Überhöhung zusammen, der Lenker ist trotz negativem Vorbau und keinem Spacer ca. 10 cm über der Sattelhöhe - siehe Foto. Wäre ein 27,5er oder gar 26er besser für kleine Leute? Ist es ihr wirklich zu groß oder fährt man die 29er so? Danke im Voraus!
  3. Ja, das überlege ich auch. Dennoch wäre die Super-9 die aerodynamischste Variante... Wenns passen tät...
  4. Ja, war tubular. Gemessen an knappster Stelle, zwischen Scheibe und Kettenstrebe. Hin und her gezogen hab ich nicht, gute tipp, danke. Bezüglich Schlag: naja, die Corima ist auch geschäumt und hat (nach 5 Jahren) einen leichten Schlag bekommen, wäre die nur annähernd so knapp im Rahmen, täts schleifen. Was mich beunruhigt hat ist, dass Airstreeem den Abstand auch für zu knapp hält und eher davon abrät. Irgendwie komisch, weil der Rahmen ist ein 2014er und Zipp ist ja kein Exot...
  5. Hab heute die Super-9 im Airstreeem TT Plus Rahmen probiert. Links und rechts zur Kettenstrebe sind knapp 1 mm Platz. Reicht das eurer Meinung nach oder ist da das Risiko dass es bei harten Antritten und/oder bergauf am Rahmen schleift zu hoch? Kann eine Scheibe im Laufe der Zeit einen leichten 8er bekommen? Danke u. lg
  6. Dank für die ausführliche Antwort! Was hältst du von der Lightweight Scheibe? Ihr Geld wert? Danke u. Lg
  7. Ich fahre derzeit eine Corima Scheibe und 808er Firecrist Vorderad auf meinem Airstreeem TT und spiele mich mit dem Gedanke eine neue Scheibe zuzulegen. Wettkampfstrecken Sprint (20km) bis Halbdistanz (90km), eher flach bis wellig. Neue Scheibe sollte ebenfalls für Schlauchreifen sein. Fahrergewicht unter 70kg. Die HED soll angeblich die aerodynamischste sein, jedoch sauschwer. Die Lightweight wäre ein Traum, aber mein finanzieller Ruin. Wie sieht es mit Zipp aus? Wo liegt der Unterschied zwischen der Sub-9 und Supper-9? Was könnt ihr sonst empfehlen? Danke für eure Tips!
  8. Bis dato bin ich im Triathlon- Wettkampf immer mit Tufo S3 light auf meiner Corima-Scheibe und dem 808er gefahren. Prinzipiell bin ich ja zufrieden, v.a. Was die Pannensicherheit betrifft. Bei Regen sind sie jedoch recht rutschig und es soll ja Schlauchreifen mit besseren Rolleigenschaften geben. Hat jemand eine Empfehlung für Schlauchreifen mit sehr guten Rolleigenschaften und guter Pannensicherheit? Danke u. Lg
  9. Niederösterreich - Burgenland - Steiermark
  10. Du kannst nicht einfach das Wort "legal" weglassen, denn derzeit ist nur das "betreten" des Waldes gestattet, das befahren ausdrücklich verboten.
  11. Was sind denn die Alternativen um endlich legal in Österreichs Wäldern (unter Einhaltung gewisser Regeln und gegenseitiger Rücksichtnahme) biken zu dürfen? Es gab mal eine Zeit, da durfte man nicht mal zu Fuß den Wald betreten, das wurde Gott sei Dank geändert - und wahrscheinlich sind auch am Muckenkogel die Fußgänger nicht DIE großen Geldbringer. Also, die Waldbesitzer wollen keine Biker und verbieten das biken, die Jäger unterstützen das, dem Tourismusverband ists wurscht, das "Recht" ist auf Seiten der Waldbesitzer, der Politik ists wurscht,... Wenn sich niemand wehrt, darf in 200 Jahren noch immer keiner im österreichischem Wald biken (wahrscheinlich als einziges Land). Upmove nimmt sich dem wenigstens an, auch wenn nicht alle hier mit der Art einverstanden sind.
  12. Man muss das differenzierter übers ganze Jahr sehen. In der "schönen" Jahreszeit bringen die Wanderer welche Busweise angekarrt werden vermutlich mehr Geschäft, aber auch mehr Abgase etc. An nicht so schönen Tagen und Jahreszeiten bringen die MTBler wenigstens a bissl was. Genauso verhält es sich mit Schitourengehern oder Windsurfern am Neusiedlersee. Juli-August kommen zwar die Pensionisten und deutschen Touristen und konsumieren kräftigst, im Oktober bringen aber NUR die Surfer und Kiter sen Umsatz.
  13. Dann ists eigentlich kein "Schadensersatz", sondern ein Vertragsbruch. Armstrong wurde so gesehen nicht auf Schadenersatz geklagt, sondern wegen Veragsbruch.
  14. Also laut DSchG ist eine routinemäßige Zweckentfremdung illegal. D.h. ich darf zwar eine Wildkamera zum Zwecke der Wildbeobachtung verwenden (sofern von der DSchBehörde genehmigt) werden, jedoch nicht zum Zwecke von Anzeigen gegen Wanderer, Hundehalter oder MTBler. Ein gutes Beispiel ist etwa folgendes: ich darf zwar Fotos von meiner Wohnstraße machen, auch wenn Personen und KFZ Kennzeichen darauf erkennbar sind, jedoch nur zu privaten Zwecken (z.B. weil das Wetter grad so schön ist oder so). Ich kann diese Fotos auch zur Untermauerung/Beweisführung gegen ein (zufällig aufgenommenes) falsch parkendes Auto verwenden. Was ich nicht darf, ist regelmäßig buw. Rein zum Zweck der Anzeige ein falsch parkendes Auto zu fotografieren. Genau das passiert aber bei den Wildkameras, zumindest legt es den Verdacht sehr nahe. Ich bin auch überzeugt davon, dass wenn mehrere Leute dies zur Anzeige bringen und auf die nachweisliche Löschung dieser zu bestehen. Weiters wäre ev. auch eine Unterlassungsklage gegen diese Kameras möglich und zielführend.
  15. Abgesehen davon, dass Lance Armstrong seine Fans und Konkurrenten durch systematisches Doping beschissen hat, welcher (finanzieller) Schaden ist dem Sponsor entstanden? Wenn ich als Sportler für z.B. ein Waschmittel werbe und nach 10 Jahren des Dopings überführt werde, welcher Schaden entsteht dann retrospektiv dem Waschmittelhersteller? Versteht mich nicht falsch, ich möchte Arbstrong weder reinwaschen, noch unterstützen, mich interessiert nur der rechtliche Hintergrund.
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