Schon klar, mit dem Forstgesetz, finde es nur wichtig, ob dort direkt zur zivilrechtlichen Argumentation zugegriffen wurde, wie es auch beim JagdG gemacht wurde.
Um es mal höflich auszudrücken: Die Argumentation in dieser OGH-Entscheidung ist auch nicht gerade eine Sternstunde der österr. Justiz. Die stellen da massenweise Tatsachen fest, die aus fachlicher Sicht unhaltbar sind. Nach dieser Entscheidung kannst auch Spaziergänger, Wanderer, Schwammerlsucher und Tourengeher aus dem Jagdgebiet sperren.