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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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Bitte aufpassen:

Herr Pierer Stefan ist von KTM Motorräder. Das hat mit KTM Fahrräder KEINEN Zusammenhang.

Aus diesem Grunde lässt sich also keinerlei Interesse an einer Freigabe der Forststraßen herleiten.

 

meinst die motocrosser wolln net forststrassenpledern??? wie sollns n sonst in wald kommen? ;-)

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  • 2 Wochen später...

#legalbiken aus der Sicht von Bosch eBike Systems

 

Aus dem Artikel:

"....

Um den ungetrübten Fahrspaß für Radfahrer und eBiker in Natur, Wald und Bergen zu ermöglichen, ist vielerorts eine Novellierung bestehender Regelungen erforderlich. Fahrradverbände, Tourismusregionen, Fachhandel und Industrie setzen sich für ein freies Wegerecht und für Respekt und Toleranz zwischen allen Erholungsuchenden ein."

 

Für den Geschäftsleiter von Bosch eBike Systems steht fest: „Pauschalverbote führen zu einem negativen Image für eine ganze Region und behindern Attraktivität, Tourismus und die lokale Bevölkerung. Zentral sind der Appell an Toleranz, Rücksichtnahme, flankiert durch attraktive Angebote.“ Auf dem Mountainbike-Kongress 2017 wurden beispielhafte Projekte aus der Region Trentino und dem Engadin vorgestellt.

 

..."

 

Wir sind gespannt, ob das nur schöne Worte für die Sonntagspredigt waren, oder ob Taten folgen.

Wir werden mit dem Geschäftsführer von Bosch eBike Systems, Claus Fleischer, Kontakt aufnehmen.

 

​​​​​​​https://pedelec-elektro-fahrrad.de/news/bosch-ebike-systems-beim-zweiten-mountainbike-kongress-2017-in-saalbach/136889/

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Zum Thema Fahrradsturz wegen eines Schlagloches - Wasser auf die Mühlen "unserer" Verhandlungspartner.

 

Heute im Bürgeranwalt http://tv.orf.at/program/orf2/20171021/798268601/story

 

klingt nach einer normalen befestigten Straße, hat mit MTB nichts zu tun. Von jemandem weiß ich dass er in dem Fall Recht bekam.

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Zum Thema Fahrradsturz wegen eines Schlagloches - Wasser auf die Mühlen "unserer" Verhandlungspartner.

 

Heute im Bürgeranwalt http://tv.orf.at/program/orf2/20171021/798268601/story

 

 

klingt nach einer normalen befestigten Straße, hat mit MTB nichts zu tun. Von jemandem weiß ich dass er in dem Fall Recht bekam.

 

Hat leider mit MTB sehr viel zu tun!

 

Da kommt ein Rennradfahrer mit Stirnlampe bei Finsternis (laut Beitrag 12.Sept. 5 Uhr, Sonnenaufgang 6:30) durch ein kleines Loch im Strassenbankett zu Sturz.

Der Mann fährt den Weg regelmäßig und sollte daher den Zustand kennen.

 

Ähnliche Stellen findet man sicher auf fast jedem Radweg. Also ab jetzt sind die Hälfte aller Rad- und Wanderwege zu sperren, weil zu gefährlich.

Amerikanische Rechtssprechung...

 

Die Bürgeranwältin spricht von grobe Fahrlässigkeit durch den Wegerhalter.

 

Bisher dachte ich immer grober Fahrlässigkeit ist wenn man, zB bei Holzbringungsarbeiten, ein unmarkiertes Stahlseil über den Weg spannt oder dergleichen...

 

Bei so einer Rechtsmeinung kann ich schlussendlich jeden Wegerhalter verstehen, wenn er sich gegen Radfahrer wehrt! :toll:

 

Eine elegante Methode, die Wegerhalter für jeden Scheiss verantwortlich zu machen, so bekommt man die Leute auch aus dem Wald (Achtung Verschwörungstheorie :devil:)

 

Ich frage mich warum dieser sehr laaange Beitrag gebracht wurde, obwohl die Versicherung bereits gezahlt hat...

Bearbeitet von KonrBert
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Ich frage mich warum dieser sehr laaange Beitrag gebracht wurde, obwohl die Versicherung bereits gezahlt hat...

 

"holen sie sich was ihnen zusteht"

 

Wie du beschrieben hast ist das genau die (zurecht) Befürchtung der Wegehalter.

Vor noch gar nicht so langer Zeit hat ein "Mountainbiker" den es auf einem Schotterwanderweg im Nationalpark Kalkalpen geschmissen hat Schadenersatz bekommen. Auf einem Mountainbike auf einer sehr leichten Schotterstraße ein Loch erwischt - ein Drama sondergleichen wenn du einen guten Anwalt hast. Schaden war nicht körperlich sondern an Bekleidung und Fahrrad.

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Wie ihr euch sicher erinnern könnt, gab es in Göttweig Ende September eine Anzeige, nachher war die Göttweiger Maut (Strafe) zu entrichten.

 

Wird es eine Trutzpartie geben? Jeder Anzeige sollte eine Trutzpartie folgen, damit die wissen, dass wir noch immer da sind und immer da sein werden. Habe das Gefühl, dass 2017 etwas weniger los war.

 

Ich komme gerne, auch unter der Woche, habe noch Urlaubstage. Aber am Wochenende bringe ich meine Kinder (mit 6 Jahren bereits Kriminelle, weil bei uns die MTB-Strecken zu wünschen übrig lassen) auch mit.

 

Die Nähe zu Wien ist ein Pluspunkt, es könnten viele Biker kommen.

 

LG Martin

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Hat leider mit MTB sehr viel zu tun!

 

Da kommt ein Rennradfahrer mit Stirnlampe bei Finsternis (laut Beitrag 12.Sept. 5 Uhr, Sonnenaufgang 6:30) durch ein kleines Loch im Strassenbankett zu Sturz.

Der Mann fährt den Weg regelmäßig und sollte daher den Zustand kennen.

 

Ähnliche Stellen findet man sicher auf fast jedem Radweg. Also ab jetzt sind die Hälfte aller Rad- und Wanderwege zu sperren, weil zu gefährlich.

Amerikanische Rechtssprechung...

 

Die Bürgeranwältin spricht von grobe Fahrlässigkeit durch den Wegerhalter.

 

Bisher dachte ich immer grober Fahrlässigkeit ist wenn man, zB bei Holzbringungsarbeiten, ein unmarkiertes Stahlseil über den Weg spannt oder dergleichen...

 

Bei so einer Rechtsmeinung kann ich schlussendlich jeden Wegerhalter verstehen, wenn er sich gegen Radfahrer wehrt! :toll:

 

Eine elegante Methode, die Wegerhalter für jeden Scheiss verantwortlich zu machen, so bekommt man die Leute auch aus dem Wald (Achtung Verschwörungstheorie :devil:)

 

Ich frage mich warum dieser sehr laaange Beitrag gebracht wurde, obwohl die Versicherung bereits gezahlt hat...

 

 

Hab mir den Beitrag angesehen:

 

Eine 14 cm tiefe Grube, kantig abgebrochen, über einem Meter lang, fast einen halber Meter breit, 3 Jahre lang offen lassen.... wenn das nicht grob fahrlässig ist was dann ?

Man kann grundsätzlich über dieses Gesetz diskutieren, aber wenn es schon vorhanden ist dann wird so ein Fall damit gemeint sein..

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Hab mir den Beitrag angesehen:

 

Eine 14 cm tiefe Grube, kantig abgebrochen, über einem Meter lang, fast einen halber Meter breit, 3 Jahre lang offen lassen.... wenn das nicht grob fahrlässig ist was dann ?

Man kann grundsätzlich über dieses Gesetz diskutieren, aber wenn es schon vorhanden ist dann wird so ein Fall damit gemeint sein..

 

Im Beitrag wird nur die Tiefe angegeben und dieses Bild gezeigt, das wahrscheinlich den Zustand am Unfalltag zeigt...

 

T.jpg

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Da kommt ein Rennradfahrer mit Stirnlampe bei Finsternis (laut Beitrag 12.Sept. 5 Uhr, Sonnenaufgang 6:30) durch ein kleines Loch im Strassenbankett zu Sturz.

 

stirnlampe is eine schlechte idee wenn man schlaglöcher erkennen will

jede weiter unten angebrachte lampe wirft einen schönen schatten ins loch

und macht die straße viel plastischer als eine sirnlampe

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Im Beitrag wird nur die Tiefe angegeben und dieses Bild gezeigt, das wahrscheinlich den Zustand am Unfalltag zeigt...

 

[ATTACH=CONFIG]189865[/ATTACH]

 

 

Das ist ein Loch das noch besteht, die Fallgrube war daneben wenn ich es richtig gesehen hab. Man sieht da den neuen dunkleren Asphalt.

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@KonrBert

Eben deswegen keine MTB Relevanz: befestigter Radweg und zzgl Rennrad und keine MTB Route (bzgl. 'naturnaher" Routen schrieb einmal die Zeitschrift Drahtesel über ein glaube ich sogar OGH Urteil, als ein MTBer über ein Weidegitter stürzte und nicht Recht bekam).

 

Ich denke nicht dass befestigte und unbefestigte Wege hier über einen Kamm geschoren werden.

Bei Radwegen gibt's halt allerlei abenteuerliche Hindernisse wie auch zB umlegbare, aber nicht versenkte Absperrpfosten, Baumwurzeln...

 

Vermutlich sind die angenommenen Fahrgeschwindigkeiten halt weit unter den eines RR.

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Herr Pierer Stefan ist von KTM Motorräder. Das hat mit KTM Fahrräder KEINEN Zusammenhang.

Aus diesem Grunde lässt sich also keinerlei Interesse an einer Freigabe der Forststraßen herleiten.

http://mobil.derstandard.at/2000066697833/E-Bike-Streit-in-Mattighofen-KTM-will-KTM-ausbremsen

 

...anscheinend doch.

 

Gesendet von meinem Oneplus One mit Tapatalk

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