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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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..Das würde für den Privatwaldbesitzer und -Wegeerhalter de facto eine Enteignung bedeuten.

 

Auf Privatgrund und -Weg niemals, das kann nicht sein, daß jeder dahergelaufene Hosenbrunzer dann auf sein Recht pocht, auf meinem Grund und Boden und auf den von mir instandgehaltenen Fahrwegen zu fahren, wie es ihm gerade in den Sinn kommt und wenn es ihn dann aufgrund seiner einem Mammut wesensähnlichen Feinmotorik zerbröselt, mich dann auch noch verklagt, weil ein Kieselstein ihn aus der Flugbahn geworfen hat.

 

Auch an dich als Grundbesitzer ein paar Fragen:

 

-) warum funktioniert es in anderen Ländern? Also eigentlich in allen Nachbarländern Österreichs.

 

-) warum Enteignung? Gehen/Traillaufen/Tourengehen/Schwammerlsuchen,... sprich "betreten" darf deinen Grund schließlich auch jetzt schon jeder. Wie kommst du denn dazu, für das Fußvolk die Wege instand zu halten? Wo ist also das Problem, wenn das auch Mountainbiker dürfen?

 

-) würdest du einer Freigabe aller Wege zustimmen, wenn die Haftungsfrage seitens des Gesetzgebers (=fahren auf eigene Gefahr) gelöst werden würde?

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Das stimmt nur bedingt.

 

Pilze, Beeren und andere Waldfrüchte gehören nach den §§ 354 und 405 grundsätzlich dem Waldeigentümer.Er kann das Sammeln von Pilzen oder Waldfrüchten durch Hinweistafeln untersagen, einschränken oder nur gegen Entgeld gestatten. Duldet er es stillschweigend ist das Aneignen von Pilzen und Früchten zivilrechtlich zulässig und entgeltfrei.

 

Die Wegefreiheit berechtigt im Wald und Bergland fremden Grund zu Erholungszwecken zu betreten.

 

Dieses freie Betretungsrecht stellt rechtlich eine gesetzliche Eigentumsbeschränkung dar.

 

Damit habe ich eigentlich kein Problem. Es ist ja so, daß die Gemeinde oder aber auch die Alpenvereine diese Wege erhalten, markieren, begehen, Absicherungen anbringen usw. IdR werden solche "Wanderwege" einvernehmlich mit den Grundbesitzern / Waldbesitzern eingerichtet und deren Verlauf beschlossen.

 

Die Probleme resultieren immer aus überbordenden Ansprüchen und vor allem aus provokativem Verhalten einzelner Proponenten.

 

 

Ob und insbesondere warum es woanders (besser) funktioniert, kann ich nicht beurteilen.

 

Einer (bedingungslosen) Freigabe von Privateigentum über das freie Betretungsrecht hinaus würde ich niemals zustimmen. Das freie Betretungsrecht ist in der heutigen Zeit schon ein wenig zu hinterfragen, wenn es in einer Art ausufert, die den Eigentumer in der Nutzung in einer Weise beschränkt, daß es einer de facto Enteignung gleichkommt.

 

 

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Einer der Gründe warum es bei uns eventuell nicht von heut auf morgen, wie in zB Bayern, funkt. könnte, ist mM, nach dass wir in Österreich den langsamen Annäherungsprozess der einzelnen Parteien verpasst haben, Während in den letzten Jahrzehnten in den Nachbarländern Erfahrung gesammelt wurde, wird dies aktiv in Österreich durch Verweigerung der Freigabe verhindert Wenn es in ibisnexdi`s Wald Probleme mit Bikern gibt, kann er sich nicht an eine Verein oder sonstige Vertretung der Biker wenden, da es die ja kaum geben kann... bzw, niemand zur Wegerhaltung heranziehen.
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Und bitte gewöhne dir einmal an nicht auf jedes Posting extra zu antworten.

 

Na ja, ich bekomm so selten konkrete Antworten von Dir.... wie zB dass der Grundbesitzer den Jäger auf seinem Grund aussucht, leider oft nur nach der Größe des Geldbeutels, und nicht nach der jagdlichen Qualifikation.

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Danke für die Beantwortung meiner Fragen ibisnedxi.

"enough said", wie der Engländer sagen würde

:)

Ich bin ehrlich froh, dass ich kein Grundbesitzer bin, sonst hätt ich vllt auch so eine Einstellung

;)

 

 

Vielleicht ist ein anderer Satz von mir etwas untergegangen:

 

 

 

Edit: Meine zugegebenermassen etwas überspitzten Formulierungen sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass ich grundsätzlich einem konstruktiven Miteinander und Nebeneinander das Wort Rede. Allerdings bin ich nach rund 3 Jahrzehnten Erfahrung manchmal doch gelinde erbost, was sich da alles abspielt und ich befürchte, das wird durch die e-Bike Zunahme wohl kaum besser.

 

 

Meine von Ihnen unterschwellig kritisierte Einstellung ist eben schon primär dem Verhalten etlicher Chaoten geschuldet. Dennoch bin ich als Biker der ersten Stunde(n) nach wie vor positiv allen Beteiligten gegenüber eingestellt und nach wie vor der Überzeugung, daß durch Reden d`Leut zamkommen …….. auch wenn es nicht immer so funktioniert, wie man es gern hätte.

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Hallo,

Ich schließe nicht direkt an die aktuelle Diskussion an habe aber eine Frage zum Thema an sich.

Zuerst eine kurze Schilderung:

Ich fahre öfter in der Nähe meiner Wohnung im Wald eine Runde mit wenigen Kilometern Länge. Dabei habe ich schon x mal einen grauen Geländewagen getroffen, wir haben beide durch Handzeichen gegrüßt und sind jeweils je nach Möglichkeit ausgewichen. Am Anfang der Betroffenen Wege steht jeweils ein Schild mit Fahrverbot außer Landwirtschaft und Radfahrer.

Vor ein paar Wochen hat er mich dann mal freundlich aufgehalten (grias di, jetzt bleib amal stehen....) und dann gefragt ob ich hier Runden fahre. Das habe ich bestätigt weil es so ist. Er gab sich als Aufsichtsjäger zu erkennen und meinte, dass das rundenfahren nicht erlaubt wäre. Wir hatten ein nettes Gespräch über Jäger, wild, Radfahrer, Tourismus, Grundbesitzer....

ich verstehe viele seiner Argumente und werde in der Dämmerung oder in der Nacht hier nicht mehr fahren, auch wenn es erlaubt wäre.

Soweit wäre alles geregelt und gesagt und auch kein Problem aber was mir nicht klar ist ist die rechtliche Frage wegen dem ‚Rundenfahren‘. Ich habe in der stvo in §369 was gefunden, das betrifft aber nur Mofas. Demnach wäre das mehrmalige befahren der selben Strecke verboten.

Welche Regel könnte er meinen? Darf ich mit dem Rennrad dann auch nicht ums Dorf fahren oder intervalltraining auf der Bergstraße?

Ich glaube, er ist im Irrtum. Was meint ihr?

Liebe Grüße

Harald

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@ibisnedxi: Mir kommt vor dass die E-Bikes für die Gegner der Forststraßenöffnung ein willkommener Anlass sind um den Widerstand in die 2. Runde gehen zu lassen!

 

Unsere jüngsten Erfahrung: Sowohl auf der Ravensburger Hütte als auch auf der Raaz Alpe wurden wir auf die Schwierigkeiten der Abfahrt - Stierlochalpe, bzw. Ostabfahrt Raaz Alpe - hingewiesen. In beiden Fällen sind die E-Biker auf der leichteren Auffahrtsstrecke retour gefahren.

Selbstverständlich haben auch wir schon überforderte E-BikerInnen bei der Abfahrt, auch schiebend, gesehen. In der Regel machen diese BikerInnen das nur einmal, speziell wenn sie schon mit einer Gehsteigkante überfordert sind.

Allerdings ist die überwiegende Mehrzahl an Forststraßen, auch für nicht sehr sportliche Personen, leicht zu bewältigen und somit sehe ich keinen Grund diese aus Gegenden auszusperren die sie sonst nur über YouTube kennengelernt hätten.

 

Auch ich zähle mit 64 Lenzen am Buckel nicht mehr zu den "Jungen Wilden". Bei der Entscheidung E-Bike oder E-Auto haben wir uns zu Letzterem entschieden. Die reduzierte Leistungsfähigkeit überwinden wir auf sehr steilen Auffahrtsabschnitten auch mal schiebend.

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Hallo,

Ich schließe nicht direkt an die aktuelle Diskussion an habe aber eine Frage zum Thema an sich.

Zuerst eine kurze Schilderung:

Ich fahre öfter in der Nähe meiner Wohnung im Wald eine Runde mit wenigen Kilometern Länge. Dabei habe ich schon x mal einen grauen Geländewagen getroffen, wir haben beide durch Handzeichen gegrüßt und sind jeweils je nach Möglichkeit ausgewichen. Am Anfang der Betroffenen Wege steht jeweils ein Schild mit Fahrverbot außer Landwirtschaft und Radfahrer.

Vor ein paar Wochen hat er mich dann mal freundlich aufgehalten (grias di, jetzt bleib amal stehen....) und dann gefragt ob ich hier Runden fahre. Das habe ich bestätigt weil es so ist. Er gab sich als Aufsichtsjäger zu erkennen und meinte, dass das rundenfahren nicht erlaubt wäre. Wir hatten ein nettes Gespräch über Jäger, wild, Radfahrer, Tourismus, Grundbesitzer....

ich verstehe viele seiner Argumente und werde in der Dämmerung oder in der Nacht hier nicht mehr fahren, auch wenn es erlaubt wäre.

Soweit wäre alles geregelt und gesagt und auch kein Problem aber was mir nicht klar ist ist die rechtliche Frage wegen dem ‚Rundenfahren‘. Ich habe in der stvo in §369 was gefunden, das betrifft aber nur Mofas. Demnach wäre das mehrmalige befahren der selben Strecke verboten.

Welche Regel könnte er meinen? Darf ich mit dem Rennrad dann auch nicht ums Dorf fahren oder intervalltraining auf der Bergstraße?

Ich glaube, er ist im Irrtum. Was meint ihr?

Liebe Grüße

Harald

 

Einfach ignorieren. Die denken sich sowas in der jagdlichen Dauerfetten aus.

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Ich hätte mal ein paar Fragen zu dem so oft zitiertem "BayNatSchG"

 

1) 1 Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren.

 

Was heisst "soweit sich die Wege dafür eignen"?

Welche Instanz stellt diese Eignung fest?

Meine Wege eignen sich beispielsweise nicht!!! für die Benutzung von Reitern mit ihren Pferden. Und ist deshalb auch untersagt. Ich habe aber nichts gegen eine angepasste Benutzung durch Bikes, solange meine Bewirtschaftung dadurch nicht behindert wird..

 

"Ohne Motorkraft" schliesst also E-Bikes definitiv aus?

 

Wer übernimmt bei dieser Konstellation allfällige Haftungen? Wie wir wissen, geht es heute gar nicht mehr darum, dass sich ein etwaiges Unfallopfer mit aller Macht einen Schuldigen sucht (das natürlich auch), sondern dass immer mehr Versicherungen versuchen, den "Schwarzen Peter" (sprich: die Schuldfrage und damit wer zahlt) weiterzugeben....

Wie haben das also die Bayern gelöst? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Grundbesitzer in Bayern freiwillig diesem Himmelfahrtskommando, ist sein Mitverschulden im Schadensfall jetzt grob fahrlässig, oder doch nicht, so ohne weiteres zustimmt.

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(....) meinte, dass das rundenfahren nicht erlaubt wäre.....

Das ist ein Schmarren.

 

§ 69 Abs. 2 lit c) verbietet den Mopedfahrern :

[TABLE=width: 0]

[TR]

[TD=colspan: 2]c)[/TD]

[TD=colspan: 9]dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen

 

Dass im Abs. 2 festgehalten ist,daß die Bestimmungen für Radfahrer Abs 3 bis 5 auch für Mopedfahrer gelten, berechtigt ja nicht zur Annahme, dass das im Umkehrschluß auch gilt. [/TD]

[/TR]

[/TABLE]

 

Na schau, hat keine 10 Beiträge gebraucht, um zum eigentlichen Punkt zu kommen.

 

….. ich habe schon mehrfach betont, daß ich keine Probleme damit habe, wenn Biker die auf meinem Privatgrund liegenden Wege, Pfade und Waldstücke befahren. Und damit bin ich in guter Gesellschaft. Im Lichte der gemachten Erfahrungen verwahre ich mich jedoch entschieden dagegen, ein derartiges Recht offiziell und allgemein gültig (bedingungslos) einzuräumen, weil es mich jeder Einflußnahme auf das Verhalten der "Nutzer" dieser Fahrrechte beraubt. Leider, möchte ich betonen.

 

Egal ob als Ski-Tourengeher, Schneeschuhtourer, oder Biker: ich verhalte mich rücksichtsvoll und beharre nicht aus purem Trotz auf Rechten, die mir überhaupt nicht zustehen. Und schon gar nicht bedenke ich diejenigen, die mich auf ein eventuelles Fehlverhalten (das auch ich mir sicherlich schon geleistet habe) hinweisen mit Fäkalausdrücken und biete lautstark "Gnackwatschn" an. Das ist leider heute nicht mehr so selten. Und darin liegen in vielen Fällen die Gründe für die Einstellung mancher Grundbesitzer.

 

 

[TABLE=width: 0]

[TR]

[TD=colspan: 2]@Stummer M.: was meinst Du mit Alpe Raaz ? Bzw Ostabfahrt - ist da Richtung Spullersee gemeint ?[/TD]

[TD=colspan: 9]Oder meinst Du den Brazer Staffel ?[/TD]

[/TR]

[/TABLE]

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Ich hätte mal ein paar Fragen zu dem so oft zitiertem "BayNatSchG"

 

 

 

Was heisst "soweit sich die Wege dafür eignen"?

Welche Instanz stellt diese Eignung fest?

Meine Wege eignen sich beispielsweise nicht!!! für die Benutzung von Reitern mit ihren Pferden. Und ist deshalb auch untersagt. Ich habe aber nichts gegen eine angepasste Benutzung durch Bikes, solange meine Bewirtschaftung dadurch nicht behindert wird..

 

"Ohne Motorkraft" schliesst also E-Bikes definitiv aus?

 

Wer übernimmt bei dieser Konstellation allfällige Haftungen? Wie wir wissen, geht es heute gar nicht mehr darum, dass sich ein etwaiges Unfallopfer mit aller Macht einen Schuldigen sucht (das natürlich auch), sondern dass immer mehr Versicherungen versuchen, den "Schwarzen Peter" (sprich: die Schuldfrage und damit wer zahlt) weiterzugeben....

Wie haben das also die Bayern gelöst? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Grundbesitzer in Bayern freiwillig diesem Himmelfahrtskommando, ist sein Mitverschulden im Schadensfall jetzt grob fahrlässig, oder doch nicht, so ohne weiteres zustimmt.

 

 

Über eMTB wird diskutiert, wie die gesetzliche Bestimmung im Lichte des damaligen technischen Standards (Benzinmotoren) zu interpretieren ist.

 

Das Wort "geeignet" ist die wahre Genialität dieser Bestimmung. Außer bei (absichtlichen) "Fallen" oder grob fahrlässigen Hindernissen (Draht über den Weg) hat der Radlfahrer das "Bummerl" und nicht der Eigentümer/Wegehalter.

 

Wie bei den scharfen Zuckerln: "Sind sie zu stark, bist du zu schwach". Wenn es dich also auf die Pfeife haut, dann war der Weg FÜR DICH nicht geeignet, Pech!

 

Außerdem ist nicht jeder Weg zu jeder Zeit geeignet. Unter der WOche, keine Wanderer= geeignet. Trockene Wurzeln = geeignet, nasse Wurzeln, nasse Holzbrücken etc. , halt weniger bis gar nicht.

 

Die Judikatur schaut sich das immer im Nachhinein an und dann bleibt (bis auf die Vorsatz und groben Fahrlässigkeiten) im Gros der Fälle kein Anspruch gegenüber dem Grundeigentümer/Wegehalter über.

 

Aber erklär das einmal unseren Politikern oder noch schlimmer, dem Landadel und seinen Vasallen...

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über emtb wird diskutiert, wie die gesetzliche bestimmung im lichte des damaligen technischen standards (benzinmotoren) zu interpretieren ist.

 

Das wort "geeignet" ist die wahre genialität dieser bestimmung. Außer bei (absichtlichen) "fallen" oder grob fahrlässigen hindernissen (draht über den weg) hat der radlfahrer das "bummerl" und nicht der eigentümer/wegehalter.

 

Wie bei den scharfen zuckerln: "sind sie zu stark, bist du zu schwach". Wenn es dich also auf die pfeife haut, dann war der weg für dich nicht geeignet, pech!

 

Außerdem ist nicht jeder weg zu jeder zeit geeignet. Unter der woche, keine wanderer= geeignet. Trockene wurzeln = geeignet, nasse wurzeln, nasse holzbrücken etc. , halt weniger bis gar nicht.

 

Die judikatur schaut sich das immer im nachhinein an und dann bleibt (bis auf die vorsatz und groben fahrlässigkeiten) im gros der fälle kein anspruch gegenüber dem grundeigentümer/wegehalter über.

 

Aber erklär das einmal unseren politikern oder noch schlimmer, dem landadel und seinen vasallen...

 

danke danke danke

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Ich hätte mal ein paar Fragen zu dem so oft zitiertem "BayNatSchG"

 

 

 

Was heisst "soweit sich die Wege dafür eignen"?

Welche Instanz stellt diese Eignung fest?

Meine Wege eignen sich beispielsweise nicht!!! für die Benutzung von Reitern mit ihren Pferden. Und ist deshalb auch untersagt. Ich habe aber nichts gegen eine angepasste Benutzung durch Bikes, solange meine Bewirtschaftung dadurch nicht behindert wird..

 

"Ohne Motorkraft" schliesst also E-Bikes definitiv aus?

 

Wer übernimmt bei dieser Konstellation allfällige Haftungen? Wie wir wissen, geht es heute gar nicht mehr darum, dass sich ein etwaiges Unfallopfer mit aller Macht einen Schuldigen sucht (das natürlich auch), sondern dass immer mehr Versicherungen versuchen, den "Schwarzen Peter" (sprich: die Schuldfrage und damit wer zahlt) weiterzugeben....

Wie haben das also die Bayern gelöst? Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Grundbesitzer in Bayern freiwillig diesem Himmelfahrtskommando, ist sein Mitverschulden im Schadensfall jetzt grob fahrlässig, oder doch nicht, so ohne weiteres zustimmt.

 

Zunächst heißt es im Gesetz : "auf eigene Gefahr", der Grundbesitzer ist also aus dem Schneider, wenn's den Radler auf die Goschen haut. Ausser natürlich, er baut versteckte und gemeingefährliche Hindernisse, wie Nagelbretter oder so ein. Aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.

 

Pedelecs mit Unterstützung bis 25km/h sind nach dem deutschen Gesetz Fahrräder. Also per Definition nicht motorbetrieben.

 

 

 

 

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  • aber das Bay. Verfassungsgericht hat 2014 entschieden, dass die Hürden für Fahrverbote sehr hoch auszulegen sind, da das freie Betreten und Befahren der Wege in der Bay. Verfassung von 1946 steht und demnach einen sehr hohen Gesetzesrang einnimmt:

 

Ja, sowas würde auch in die österr. (zur Not Landes-)Verfassungen gehören. Da kanns auch kaum jemand rausreklamieren.

Bearbeitet von Bernd67
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Ich verfolge die Diskussionen ja schon seit einiger Zeit - ausschliesslich lesend. Was der Vorposter für das Lechtal beschreibt, gilt auch für das Gebiet angrenzend zu Tirol, Vorarlberg und in meinem Fall den Bregenzerwald. Ich bike seit den Ursprüngen in unseren Breitengraden, also gefühlt mindestens 200 Jahre. Und ich erinnere mich lebhaft an viele Diskussionen mit Grundbesitzern, Jägern, Wanderern, darunter zum Teil auch ziemlich unerfreuliche - speziell bei Jagdaufsichtsorganen. Dennoch komme ich nicht umhin, als Resümee zu sagen, dass das eher die Ausnahme war und wenn man sich auf ein sachliches Gespräch einliess, konnte man zumeist weiterfahren. Es ist eben vielfach so, wie man in den Wald hineinruft ……..

 

Ich besitze auch selbst Wald und sehe die Sache daher durchaus auch aus der Sicht der Grundbesitzer und da wir in der Familie auch eine Eigenjagd (Grundbesitz mind. 115 ha) haben, auch aus dieser Sicht.

 

Ich habe grundsätzlich kein Problem, wenn jemand durch meinen Wald fährt. Wenn er sich rücksichtsvoll benimmt und nicht grölend und mit Karacho und Erosionsspuren hinterlassend durch die Landschaft pöbelt. Leider ist das mittlerweile ein grosses Problem geworden. Zu "unserer" Zeit war das noch nicht so, natürlich gab es auch da Hohlköpfe, aber das waren wirklich Ausnahmen. Da stelle ich mich dann als Grundbesitzer auch auf die Hinterbeine und untersage die Nutzung meines Grundbesitzes ziemlich resolut.

 

Was mir aber besonders auffällt, ist die zunehmende Zahl von e-Bikern, die da wo sie zum Teil herumfahren, aufgrund ihrer körperlichen Konstitution, ihres Gewichts und ihrer motorischen Fähigkeiten völlig fehl am Platz sind.

 

Und das sage ich, der mittlerweile ebenfalls teilweise von Bio auf E umgestiegen ist. Mittlerweile bin ich deutlich im Pensionsalter angekommen und daher einfach nicht mehr so leistungsfähig wie vor 30 Jahren, wo wir 140 km Tages - Runden im alpinen Gelände gefahren sind. Zwischen 5000 und 10000 km/Jahr brachte ich da schon zusammen, bin auch jeden Tag mit dem MTB zur Arbeit gefahren, Sommer wie Winter.

 

Und ich nutze die Unterstützung sehr moderat, bin immer noch fit aber eben nicht mehr so leistungsfähig. Ich halte es aber für eine komplette Fehlentwicklung, wenn Leute, die im normalen Leben schon mit einer Gehsteigkante überfordert sind, plötzlich in Gegenden herumfahren, die sie vermutlich sonst nur über YouTube kennengelernt hätten. Wenn dann so ein 125 Kilobrummer talwärts donnert, bekommt die Formel Energie = Masse x Geschwindigkeit eine völlig neue Dimension. Und es steigert mit Sicherheit nicht die Akzeptanz bei Wanderern, Grundbesitzern und nicht einmal bei anderen Bikern.

 

völlige Zustimmung!

 

Alle Argumente nachvollziehbar, alle Bedenken ebenso.

 

Würden alle Biker sich in der Natur so refektiert verhalten, wie du reflektiert argumentierst, hätten wir kein Problem sonder schon lange eine Lösung. - Leider gibt´s sowohl bei den Grundbesitzern als auch bei den Bikern (und damit meine ich die e-biker noch gar nicht mit) zu viele ignorante Deppen, um auf sachlicher Ebene eine gemeinsame Lösung zu finden.

Bearbeitet von 123mike123
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Außerdem ist nicht jeder Weg zu jeder Zeit geeignet. Unter der WOche, keine Wanderer= geeignet. Trockene Wurzeln = geeignet, nasse Wurzeln, nasse Holzbrücken etc. , halt weniger bis gar nicht.

Das bayr. Ministerium sieht das anders.

 

Innerhalb des Waldbestandes, das heißt zwischen den Bäumen hindurch, ist das Radfahren generell nicht zulässig. Dies gilt auch für Mountainbiker.

Ungeeignet für das Radfahren sind ferner

Wege, wenn durch das Radfahren eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts nicht auszuschließen ist,

Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen,

Wege, die wegen laufender Betriebsarbeiten (z.B. Holzfällung), umgestürzter Bäume oder Schäden am Wegekörper vorübergehend nicht befahren werden können,

Pfade, Steige oder ähnliche schmale Fußwege und Lehrpfade.

 

Der große Unterschied ist dann halt die Judikatur selbst. Momentan noch. Wenn genug E-Biker da sind, wird sich das auch ändern. Und man wird wie immer in Bayern eine pragmatische Lösung finden ...

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Der große Unterschied ist dann halt die Judikatur selbst. Momentan noch. Wenn genug E-Biker da sind, wird sich das auch ändern. Und man wird wie immer in Bayern eine pragmatische Lösung finden ...
Es hilft halt schon, dass das Befahrungsrecht in Bayern Verfassungsrang hat. Da sperrt man nicht so einfach - und man muss es gut begründen. Bei Euch muss man eher begründen, wenn man aufmachen möchte.
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Es hilft halt schon, dass das Befahrungsrecht in Bayern Verfassungsrang hat. Da sperrt man nicht so einfach - und man muss es gut begründen. Bei Euch muss man eher begründen, wenn man aufmachen möchte.

Ja, so sehe ich das auch. Nur dass halt eh niemand aufmachen möchte. :D

 

Weil: Die einen sind vor lauter Freude über ihre Singletrails ganz wuschig und erklärem jedem, dass eh alles überhaupt kein Problem ist. Und wenn dann ein Grundbesitzer sachlich aufzählt, was er als Problem empfindet (das Verhalten da draußen z.B.), dann erklärt man ihm, dass er zu doof ist das zu verstehen, weil er ist ja Vasall des Landadels. Die anderen (Lodenjankermafia) sitzen derweil gemütlich beim Wirtn und warten, bis wir Mountainbiker den nächsten Fehler machen.

 

Die Frage für mich ist, wo das berechtigte Anliegen der freien Betretbarkeit der Natur, das ja viel mehr umfasst als nur die Frage nach der Wegöffnung, in Zukunft am besten aufgehoben sein wird. Ich vertraue darauf, dass AV und NF hier schon die richtigen Antworten finden werden, weil sie die Problemstellungen viel breiter betrachten können als vom Endurocockpit aus..

Bearbeitet von waldbauernbub
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völlige Zustimmung!

 

Alle Argumente nachvollziehbar, alle Bedenken ebenso.

 

Würden alle Biker sich in der Natur so refektiert verhalten, wie du reflektiert argumentierst, hätten wir kein Problem sonder schon lange eine Lösung. - Leider gibt´s sowohl bei den Grundbesitzern als auch bei den Bikern (und damit meine ich die e-biker noch gar nicht mit) zu viele ignorante Deppen, um auf sachlicher Ebene eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

Nein, und wenn es nur vorbildhafteste Biker gäbe, die Freigabe kommt nicht solang schwarz/türkis das blockieren kann. Das ist eine Grundsatzfrage für die Großgrundbesitzer. Die haben ja das allg. Jagdrecht und Betretungsrecht noch nicht überwunden... außerdem wird schon soviel für Wegerechte gezahlt, das geben die doch schon aus purer Gier nicht her..

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