hier gibt es ein paar juristische tipps:
http://www.besserbiken.at/standard.xml?vpID=124
Hello!
War neulich radln, als mich ein Jäger im Jeep aufgehalten hat.
Er meinte, er möchte meinen Ausweis sehen (natürlich habe ich beim biken nie einen mit ;-) ). Daraufhin meinte er, er sei berechtigt, einen Ausweis von mir zu verlangen, da er von der Jagdaufsicht (oder wars Jagd...wacht?) oder so sei, und da ich keinen mithatte, möge ich mitkommen zur Polizei. Außerdem ist der Schutzwald, auf dessen Forststraße ich fuhr, Privatgrund. Er zeigte mir seinen Ausweis, der von irgendeinem Bundesamt ausgestellt ist.
Nach ca. 40 min Disskusion setzte ich dann doch meine Fahrt fort, er möchte mich aber dort nicht mehr wieder radln sehen.
Meine Fragen: darf er mich überhaupt aufhalten? Darf er einen Ausweis von mir verlangen (dann dürfte er es ja von jedem Bürger)
Was, wenn er mich doch wieder dort antrifft?
Wer darf mich im Wald überhaupt aufhalten? Dachte das darf nur ein Bundesförster? Und wo stehen die Antworten zu meinen Fragen?
Vielen Dank für eure Antworten - Alpine
hier gibt es ein paar juristische tipps:
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Wenn du dich abseits der erlaubten Wege bewegst, ist es ein Besitzstörungsdelikt.
Der Grundeigentümer bzw. dessen rechtmäßige Vertretung hat das Recht, dich mit maßhaltender Gewalt festzuhalten.
Das darf er zur Klärung deiner Identität bzw. wenn du dich nicht ausweisen kannst, darf er dich solange festhalten, bist die Exekutive vor Ort ist, um deine Identität fest zu stellen.
Weiters ist dieses Vergehen mit einer Anzeige bzw. einer Besitzstörungsklage rechtlich verfolgbar; ist kein Kavaliersdelikt.
Von "allen Bürgern" darf er den Ausweis nicht verlangen, da Fußgänger über das Wegerecht befugt sind, sich im Wald per Pedes fort zu bewegen.
Übrigens auch du, wenn du das Rad schiebst; beim Schieben erwischt zu werden ist kein Vergehen im Sinne einer Besitzstörung.
Außerdem gibt es zu diesem Thema schon tonnenweise Threads hier; ich glaube aber nicht, dass ich bei meinen Erläuterungen was Wesentliches vergessen habe.
einen ausweis verlangen darf er schon - aber ausweispflichtig bist du nur der exekutive gegenüber. der rest steht im prospekt: StPO 1975 §80 (2)
"Wer auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen kann, dass eine Person eine strafbare Handlung ausführe, unmittelbar zuvor ausgeführt habe oder dass wegen der Begehung einer strafbaren Handlung nach ihr gefahndet werde, ist berechtigt, diese Person auf verhältnismäßige Weise anzuhalten, jedoch zur unverzüglichen Anzeige an das nächst erreichbare Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes verpflichtet."
XC legs,
DH balls...
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Vielen Dank für die Antwort, auch wenn sie mir nicht gefällt. Das heißt, er darf mich auch "abführen"? - also berühren?
mfG Alpine
Mir hat unser oberster Forstmann mal erklärt dass ein Jäger überhaupt nichts darf außer schimpfen. Er müsste sich als Forstorgan ausweisen - das sind nur die wenigsten Jäger.
Er kann dich aber natürlich melden und dann kommt sein großer "Bruder" und hat dich dann irgendwo - wenn er dich noch findet.
abführen mmn ich nicht - denke das geht nur nach einer festnahme und die darf er ja nicht aussprechen.
wäre dann eigentlich da bin ich mir aber nicht sicher...
aber ich glaub, wenn mich so einer berührt, dann hab ich die ärgsten schmerzen der ganzen welt und lass mich am boden fallen und wuzel mich herum vor lauter schmerz, weil nämlich genau jetzt, seit dem er mich am arm angefasst hat, ich unglaubliche schmerzen verspüre... oder so...
keine ahnung, wie da die rechtslage ist ... und was da am gscheitesten ist...
XC legs,
DH balls...
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Am gscheitesten wäre du entschuldigst dich und suchst eine vernünftige Gesprächsbasis.
Jäger sind zu 99,9% genauso normale nette menschen wie alle anderen Menschen auch - der will auch nur seine Ruhe haben.![]()
Hab ich eh versucht. Drum konnte ich auch weiterfahren. Aber ich würd gerne wieder dort fahren, und ich weis nicht, was ist, wenn er mich nochmals dort erwischt.
-Ist ja wirklich zum kotzen, das man immer illegal unterwegs ist. Eine Besitzstörungsklage klingt schon fast wie ein versuchter Einbruch.
Ist eh wirklich schade dass soviele Gebiete in Österreich den Blaublütlern gehören die dann alle Wege sperre.![]()
Übrigens: Soetwas hab ich auch schon gehört, das mit Forstorgan, und das Jäger nichts außer schimpfen dürfen. Aber gilt das nicht nur, wenn der Wald den Bundesforsten gehört?
Sonst, wie Siegfried postet: Besitzstörungsklage usw. ?
Jedes Revier hat mindestens einen oder mehrere Jagdaufseher und die dürfen rechtlich gesehen wesentlich mehr als ein Jäger.
kannst hier nachlesen : http://www.wien.gv.at/recht/landesre...l/l9200000.htm ... ist zwar für Wien aber auch in NÖ gültig.
lg
bernd
Stimmt, die dürfen anscheinend gegen meine Annahme auch die Festnahme aussprechen. Was ich allerdings als sehr, sehr fraglich empfinde. Die Organe der Exekutive müssen doch eine mehrmonatige(?) Ausbildung absolvieren um diese Pflicht umsetzen zu dürfen, das scheint bei den Jagdaufsehern nicht so.Jedes Revier hat mindestens einen oder mehrere Jagdaufseher und die dürfen rechtlich gesehen wesentlich mehr als ein Jäger.
XC legs,
DH balls...
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