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Anhalterecht der Jäger?


Alpine
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Empfohlene Beiträge

http://www.krone.at/1690617

 

Keine Ahnung, ob die am Waldesrand oder tief mitten drin im Wald auf der Forststraße fuhren. Der Ärger des Jägers mag möglicherweise auch berechtigt gewesen sein.

Aaaaaber: Sollte der tatsächlich die Mopette gerammt haben, gehört ihm neben einem Strafverfahren sofort der Jagdschein und damit natürlich auch das Waffentragerecht entzogen. Und am besten auch der Führerschein, wenn er sich psychisch sowenig im Griff hat. Eine absolut unverhältnismäßige Reaktion. Hoffe, der Bursch gesundet bald wieder. Aber auch bei den Kommentaren outen sich wieder einige Intelligenzbestien.

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berechtigter Ärger am 30. März... da war ihm höchstens fad weil gerade so gut wie alles Schonzeit hat. Aber solange Jäger bereit sind Horrorsummen zu zahlen um auf die Jagd zu gehen, (obwohl es in Österreich den anerkannten Beruf des Berufsjägers gibt und der für die gleiche Tätigkeit Geld bekommt) um sich die größte aller Trophäen an die Wand zu nageln anstatt Dienst am Lebensraum Wald zu tun wird sich bei den Spinnern nix ändern.
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https://www.arte.tv/de/videos/071437-001-A/re-wanderer-gegen-mountainbiker/

 

war Gestern bei ARTE im Programm - u.a. mit upmove und Muckenkogel Beteiligung (17:20 Min)

 

nicht neu aber immer noch aktuell..ich weiß aber nicht ob ich lachen oder weinen soll bei den Blödsinn den Dr. Gürtler verzapft, immerhin glaubt er offensichtlich wirklich was er da redet. Dass er selbst der Fremdkörper am Muckenkogel ist, denn der Berufsjäger dort könnte ja den ganzen Abschuss allein machen, davon redet er nicht..

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Nö Heute, Bericht über die Motorradlfahrer in Melk und gleich wieder über mountainbiken, wohl eh später in der TVthek zu finden :mad:

Fehlt nur mehr der Trailer als Draufgabe dazu, den sie des öfteren zwischen Bundesländersendung und ZIB ausstrahlen, dass Radeln gsund ist ...:f:

 

http://tvthek.orf.at/profile/Niederoesterreich-heute/70017/Niederoesterreich-heute/13973172

 

eigentlich gar nicht mehr sooo negativ, da wird schon von " Abseits von Wegen" gesprochen... aber "Hausverstand" aus dem Munde einer/s Jägerin kommt mir immer noch sehr skurill vor. Warum die Jagd so blöd ist und für die Grundbesitzer die "Drecksarbeit" macht werd ich wohl nie verstehn.

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berechtigter Ärger am 30. März... da war ihm höchstens fad weil gerade so gut wie alles Schonzeit hat. Aber solange Jäger bereit sind Horrorsummen zu zahlen um auf die Jagd zu gehen, (obwohl es in Österreich den anerkannten Beruf des Berufsjägers gibt und der für die gleiche Tätigkeit Geld bekommt) um sich die größte aller Trophäen an die Wand zu nageln anstatt Dienst am Lebensraum Wald zu tun wird sich bei den Spinnern nix ändern.

 

Kennst du einen Berufsjäger, bzw. seine Aufgaben im Revier. Deinen Kommentaren nach glaub ich eher nicht.

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Nein, ich kenn nur Hobbyjäger und Forstpersonal...die dafür mehr als ich jemals wollte , hab Höhere Lehranstalt für Forstwirtschaft abgeschlossen und mein Vater war Hegeringleiter etc. Berufsjäger hab ich aber, sofern ich mich erinnern kann, nicht getroffen, eine sehr seltene Spezies. Dr. Gürtler leistet sich einen, bzw. wird ihm einer zur Seite gestellt, da ja der Jagdherr wohl nur die Trophäenträger schießt.

Würd mich gern einmal mit einem unterhalten, sofern der wirklich seine eigene Meinung preisgibt und nicht die seines Brötchengebers.

Bzgl. Aufgaben, es gibt eine Menge Kontrollorgane in Österreich, angefangen von der Polizei, Steuerprüfer und noch viele andere mit vielen Befugnissen. Es kommt aber darauf an wie und ob man das umsetzt..

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Aktuell in den Medien:

 

ORF OÖ:

 

#legalbiken, nicht in Österreich

 

Auf ORF-OÖ wird sehr sachlich über den gesellschaftlichen Konflikt berichtet: http://ooe.orf.at/news/stories/2907117/

 

Ein Satz bedarf allerdings scharfen Widerspruch: "Laut Landwirtschaftskammer sind es über 2.600 Kilometer Strecke im Mühlviertel, im Ennstal und im Salzkammergut."

Es gibt 700km Forststraßen auf den Gründen der Bundesforste, für die das Land OÖ jedes Jahr über 150.000€ bezahlt (https://www.land-oberoesterreich.gv.at/14909.htm), aber die 2000 andern Kilometer können wir nicht finden!

 

KURIER:

 

https://kurier.at/chronik/oesterreich/konfliktzone-wald-der-streit-um-nutzung/400021474

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Aktuell in den Medien:

 

ORF OÖ:

 

#legalbiken, nicht in Österreich

 

Auf ORF-OÖ wird sehr sachlich über den gesellschaftlichen Konflikt berichtet: http://ooe.orf.at/news/stories/2907117/

 

Ein Satz bedarf allerdings scharfen Widerspruch: "Laut Landwirtschaftskammer sind es über 2.600 Kilometer Strecke im Mühlviertel, im Ennstal und im Salzkammergut."

Es gibt 700km Forststraßen auf den Gründen der Bundesforste, für die das Land OÖ jedes Jahr über 150.000€ bezahlt (https://www.land-oberoesterreich.gv.at/14909.htm), aber die 2000 andern Kilometer können wir nicht finden!

 

KURIER:

 

https://kurier.at/chronik/oesterreich/konfliktzone-wald-der-streit-um-nutzung/400021474

 

Was ist der linke hund im Kurierartikel für eine Rasse?... schaut sehr nach Kampfhund aus!

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Aktuell in den Medien:

 

 

Es gibt 700km Forststraßen auf den Gründen der Bundesforste, für die das Land OÖ jedes Jahr über 150.000€ bezahlt (https://www.land-oberoesterreich.gv.at/14909.htm), aber die 2000 andern Kilometer können wir nicht finden!

[/Quote]

 

Wahrscheinlich öffentliche Straßen, sowie vielleicht doch der eine oder andere Wanderweg (wobei erstere überwiegen dürften)

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Korrektur: Förderinstitution ist anscheinend auch Land, Bsp NÖ http://www.noe.gv.at/noe/Agrarstruktur-Bodenreform/Foerderung_der_Neuerrichtung__Umbau_oder_Instandsetzung_l.html (u.a.auch bei der LWK kann man's nachlesen).

Wie ich es sehe trotzdem wohl beides defavom Bund.

Ob das immer so landschaftsschonend passiert, wie dort erwähnt?

Bearbeitet von Bernd67
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#legalbiken in Deutschland? SICHER - ganz easy...

Wie lange müssen wir in Österreich noch auf solche vernünftigen Gesetze warten?

https://www.welt.de/regionales/bayern/article175520909/Forstbesitzer-verliert-Unterlassungsklage-gegen-Radfahrer.html

 

Beitrag auf der DIMB Facebookseite:

​​​​​​​https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/1587295154725455

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Art. 13 BayWaldG – Betreten des Waldes

(1) 1Das Betreten des Waldes zum Zweck des Genusses der Naturschönheiten und zur Erholung ist jedermann unentgeltlich gestattet. 2Die Ausübung dieses Rechts wird nach Maßgabe der Vorschriften des V. Abschnittes des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) gewährleistet. 3Weitergehende Rechte auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

 

(2) 1Die Ausübung des Rechts nach Abs. 1 erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. 2Vorbehaltlich anderer Rechtsvorschriften werden dadurch besondere Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten der betroffenen Grundeigentümer oder sonstiger Berechtigter nicht begründet.

 

(3) 1Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. 2Die Vorschriften des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben unberührt.

siehe hier: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=152399229082331299&sessionID=1259582828888461678&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=168057,14

 

Komentar zum Gesetz:

Die Ausübung des Rechts auf Naturgenuss und Erholung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und begründet weder für den Staat noch für die betroffenen Grundeigentümer oder sonstigen Berechtigten eine Haftung oder bestimmte Sorgfaltspflichten (vgl. Art. 21 Abs. 3). Unberührt bleiben Verkehrssicherungspflichten, die den Grundeigentümer nach anderen gesetzlichen Bestimmungen treffen.

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwV97443-0

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