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Sturz nach Ausweichmanöver wg. Autotüre


CoFFeeCup
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Hi Leute,

 

Nach einer super Ausfahrt und problemlosen 150km ist es natürlich am letzten km passiert:

 

Stadt, Strassenbahnschienen und geparkte Autos. Eine Autotür geht auf, ich muß um einen Zusammenstoß zu verhindern ausweichen, komm dabei in die Strassenbahnschienen und dadurch zu Sturz. Flieg in ein geparktes Auto, Rad kaputt (Schaden ca. 1000 EUR) , ich leicht lädiert aber grundsätzlich OK.

 

Haben nach kurzer Diskussion dann die Polizei gerufen, das Unfallkommando hat alles aufgenommen. Ich habe ein Zeugen der hinter mir gefahren ist. Der Autofahrer hat auch einen Zeugen. Jetzt steht natürlich Aussage gegen Aussage.

 

Wie sind eurer Erfahrungen mit solchen Unfällen?

 

Schon erlebt. Was sagen Versicherung bzw. kommen solche Fälle überhaubt vor Gericht? Was ist bei euch rausgekommen?

 

LG, a.

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Das wichtigste ist, genau zu dokumentieren, am besten morgen früh zur Unfallstelle hinfahren, Fotos machen auch Rad Fotos machen.

 

Ausn Stadtplan eine maßstäbliche Zeichnung ausdrucken und am Kopierer vielleicht vergrößern. Schienen genau einzeichnen (+ausmessen, wenn net viel Verkehr ist)

Ich bin der Meinung, der ist voll schuld.

Was Unachtsameres gibts ja gar nicht (vorallem wenn eine Strassenbahnschiene daneben ist) die Autotür aufzureissen ohne nach hinten zu schauen.

Den Radersatz muß die Gegenversicherung blechen. Gott sei Dank is dir nichts gröberes passiert!

Was ist mit dem geparkten Auto?

 

Ich hatte so eine ähnliche Sache mit dem Auto(hab dadurch zwei geparkte Autos mit meinem Auto gestreift bzw. volltouchiert ... hab dann durch Rechtschutzanwalt gewonnen.

 

Hast eh einen Rechtsschutz?!

 

Viel Glück

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Schätze mal, das wird eine reine Versicherungssache werden...

 

Wer allerdings Schuld hat (Teilschuld?!) ist so schwer zu klären...

 

jedenfalls alles Gute!

 

Eben nicht. Da man als Radfahrer meist nicht wie als Autofahrer mit einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist

 

Ergo; wenn man mit dem Rad jemanden dreinfährt = selber blechen

Wenn man mit dem Auto jemanden dreinfährt = Zahlt Haftpflichtversicherung

 

Ich hoffe du hast auch deine leichten Blessuren bei einem Arzt anschaun lassen und gesagt, dass es von einem Unfall ist, bzw. von der Polizei dokumentieren lassen ;)

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Unfallversicherung zahlt im Normalfall nur alles was in Verbindung mit dem Gesundheitlichem Heilungsprozess eines selbstverschuldeten Unfalls im Zusammenhang steht.

 

Rad Zahlt die Haushaltsversicherung bei einem eigenen Verschulden bzw. Teilschuld sicher nicht. Auto vom Gegner schon.

 

Rechtschutzversicherung kommt auch nur zum Tragen, wenns zu einem Verfahren kommt. (Anwaltskosten, Prozesskosten etc.)

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Das deckt die Privathaftpflichtversicherung (im Rahmen der Haushaltsversicherung)!

 

Ich bin mir fast sicher, dass der eigene Schaden nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt wird bei eigenem verschulden.

 

Und auch beim Schaden vom Unfallgegner werden die Versicherungen sehr gerne Erfinderisch.

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Also in der Fahrschule lernt man, dass man eine 3-S Blick macht bevor man die tür aufreißt; ist sicher nicht ganz umsonst ;)

 

ALso mM hat sicher der Schuld, der die Tür aufreißt. Die version des Unfallgegners wäre aber dennoch interessant. Der könnte zB. Sagen, dass das Fahrrad nicht StVo konform ausgestattet war etc. und er es deshalb nicht sehen konnte; und schon ist man bei einer Teilschuld ;) (Je nach Sichtverhältnissen und ob RR oder anderes Rad)

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Bin mir fast sicher das der Autofahrer alles bezahlen wird. Es ist nämlich so das ein autofahrer gegen radfahrer immer schuldig ist. Ich habe letztes jahr selber sowas erlebt. Ich Parke aus und ein radfahrer fahrt in ein geparktes auto was neben mir steht. Ich habe also noch nichtmal kontakt gehabt mit der radfahrer. Sie hat nicht gesehen das Ich am parkplatzt ausgeparkt bin. Mein versicherung hat alles bezahlen müssen laut gericht.

Was hilft ist noch wenn du zum krankenhaus gehts mit deine verletzungen es ist nämlich möglich schmerzensgeld zu bekommen über dem weg. Also kopfschmerz oder nachenweh würde schon reichen. Klinkt blöd aber ist so.:mad:

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Bin mir fast sicher das der Autofahrer alles bezahlen wird. Es ist nämlich so das ein autofahrer gegen radfahrer immer schuldig ist.

 

Also das ist absoluter Blödsinn ;)

Was deinen Fall betrifft; da wirst den Radfahrer wohl zu einem Ausweichmanöwer gedrängt haben. Natürlich ist da klar, dass du da nicht mal kontakt haben musst um schuld zu sein.

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Ich bin mir fast sicher, dass der eigene Schaden nicht durch die Privathaftpflicht gedeckt wird bei eigenem verschulden.

 

Und auch beim Schaden vom Unfallgegner werden die Versicherungen sehr gerne Erfinderisch.

 

Ich meinte den Schaden am Auto (Gegner), falls einer angerichtet wurde (nicht den bereits vorhandenen Dachschaden :p).

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Eben nicht. Da man als Radfahrer meist nicht wie als Autofahrer mit einer Haftpflichtversicherung gedeckt ist

 

Ergo; wenn man mit dem Rad jemanden dreinfährt = selber blechen

Wenn man mit dem Auto jemanden dreinfährt = Zahlt Haftpflichtversicherung

 

Ich hoffe du hast auch deine leichten Blessuren bei einem Arzt anschaun lassen und gesagt, dass es von einem Unfall ist, bzw. von der Polizei dokumentieren lassen ;)

 

Deckt - wie schon geschrieben - die Haushaltsversicherung! Oder sogar der Arbö...

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Also in der Fahrschule lernt man, dass man eine 3-S Blick macht bevor man die tür aufreißt; ist sicher nicht ganz umsonst ;)

 

 

und auch das man ausreichend Seitenabstand ("Türabstand") zu parkenden Autos beim Vorbeifahren zu halten hat.

 

Ist sicher bereits ausjudiziert worden.

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Wennst einen Türabstand Platz lässt, fährst schon ziemlich in der Mitte der Fahrbahn :eek:

 

 

stimmt. Und wenn man im Gesetz weiterliest, hat man auch so weit rechts zu fahren,dass man die "Flüssigkeit" des Verkehrs aufrecht erhalten kann.

 

Sind also alles Gummiparagraphen. Sehr zur Freude der Juristen...

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... Schon erlebt. Was sagen Versicherung bzw. kommen solche Fälle überhaubt vor Gericht? Was ist bei euch rausgekommen?...

ich hatte einen sehr ähnlichen fall, nur dass ich in die tür reingedonnert und mit der rettung

abtransportiert worden bin. schwere prellungen, kapseleinriss in der schulter, gehirnerschütterung.

 

ich hatte auch einen zeugen (zufällig ein arzt), der hinter mir fuhr und meine version zu 100% bestätigte.

dieser fall kam natürlich vors gericht, hat über 1,5 jahre gedauert und ist mit einem schuldspruch

des gegners geendet. materialschaden war damals über 3.000,- euro und schmerzensgeld

gab es auch einiges.

 

einen langen atem brauchte ich trotzdem, dank rechtsschutzversicherung und

gutem anwalt habe ich durchgehalten. denn die gegnerische versicherung hat natürlich

trotzdem alles versucht: von "die tür war schon offen und ich bin mit kopf nach unten

reingedonnert" bis zu einem lächerlichen vergleich, der nicht einmal meine materialschäden

gedeckt hätte.

 

es war also mühsam, obwohl es von anfang an klar war, dass der gegener zu 100% schuld war.

dein "leicht lädiert" hättest du dir auf jeden fall von einem arzt, bzw. im krankenhaus

bestätigen lassen sollen. vielleicht holst du das heute noch dringend nach. denn auch

bei mir hat sich die kaputte schulter erst später herausgestellt, weil mir anfangs die prellungen

im anderen arm/schulter wesentlich mehr weh getan haben. wenn du also heute noch ein attest besorgst,

ist es plausibel, da zeitnah zum unfall. mit personenschaden kommt so etwas auf jeden fall vor gericht.

 

wenn du dir also sicher bist, dass du genug seitenabstand gehalten hast (das war bei mir

auch ein großes thema) und du durch dein tempo keine chance hattet, vor der sich

öffnenden tür stehen zu bleiben - somit zu diesem manöver genötigt wurdest - und dir das

dein zeuge glaubhaft bestätigen kann, dann geh vor gericht. immer vorausgesetzt, du hast eine

gute rechtsschutzversicherung... - oder bis argus-mitglied, denn dir übernehmen so was auch...

 

CU,

HAL9000

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Wenn ich sowas hör bin ich doch direkt happy eine Privathaftpflicht und Unfallversicherung zu haben. Und Rechtsschutz :sm:

 

Bin auch der Meinung der Autofahrer is voll schuld, und es müsste eig SEINE Haftpflichtversicherung zahlen, sofern Tür aufmachen noch als "Autofahren" gilt.

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Hallo miteinand,

 

danke für die vielen Antworten.

Der Bericht ist nicht von mir sondern von einem Freund, ich bin nur hinten gefahren (hab auch in die Straßenbahnrille eingefädelt bin aber nicht zu Sturz gekommen). Er hat nur mit meinem Account von mir zu hause sein Leid geklagt.

 

Wegen Versicherungungn ist er abgesichert:

- Rechtsschutz

- Haushalt

- Verein (Sporthaftpflicht oder wie sie heißt)

 

Ist halt blöd das nimmt alles die Freude am Radfahren wenn man sich am Unfallort auslachen lassen kann und der Autofahrer wäre sogar weiter gefahren. Danach sind Sprüche gefallen wie Radfahrer haben nix auf der Straße zu suchen, das gehört verboten, wenn ihr net Radfahren könnt ist es ja eure schuld, etc., etc.

 

Die haben nicht mal gefragt wie es ihm geht (Kopf voll gegen Auto, Helm zweimal gesprungen)...

 

Und das finde ich die Frechheit und stimmt mich traurig, denn auch ich bin nicht vor Fehlern gefeilt und auch ich könnte einmal einen Unfall verursachen, aber bitte dann kann ich mich nicht so verhalten aber leider gibt es für sowas keinen § :(

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stimmt. Und wenn man im Gesetz weiterliest, hat man auch so weit rechts zu fahren,dass man die "Flüssigkeit" des Verkehrs aufrecht erhalten kann.

 

Sind also alles Gummiparagraphen. Sehr zur Freude der Juristen...

§ 7 StVO Abs. 1 erster Satz lautet: „Der Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts anderes ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer, ohne eigene Gefährdung und ohne Beschädigung von Sachen möglich ist.“

Da Radfahrer auch Fahrzeuglenker sind, ist grundsätzlich rechts zu fahren, aber eben für Radfahrer unter Beachtung von sich öffnenden Türen, Kanalgittern, Steigungen, Straßenbahnschienen etc.

 

Anders sieht es bei diesen unglücklichen Mehrzweckstreifen aus.

Da wird man von den Linien fast gezwungen, keinen Seitenabstand zu parkenden Autos=aufgehenden Türen einzuhalten. Ansonsten müsste man nämlich nicht innerhalb der weißen Linie fahren, sondern links daneben.

 

türabstand ist es sicher nicht. in meinem fall wurde eine gute armlänge(ca. 80cm)

als ausreichend befunden...

Hätte ich auch so gesehen.

 

Allerdings: Wovon geht das Gericht aus?

Wenn nun 80cm oder eine Autotürlänge Seitenabstand einzuhalten ist, wo müßte man dann fahren? Ergo in der Mitte der Fahrbahn, oder wie im konkreten Fall, zwischen den Straßenbahnschienen.

Und nicht rechts von der rechten Schiene!

 

Hat/hätte CoFFeeCup dies wissen müssen?

Oder darf man sich als Radfahrer darauf verlassen,

dass sich die KFZ Fahrer an den Spiegel-Spiegel-Schulterblick halten

dass die Behörde den Mehrzweckstreifen so anlegt, dass eine (eigene) Gefährung auszuschließen ist?

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... Oder darf man sich als Radfahrer darauf verlassen,

dass sich die KFZ Fahrer an den Spiegel-Spiegel-Schulterblick halten...

auf jeden fall! wozu gibt es sonst den vertrauensgrundsatz...

 

ich bin rechts neben den schienen gefahren und es war gut eine armlänge abstand

zum parkstreifen, das habe ich vorort nachgemessen. die abstände im vorliegenden fall

weiß ich freilich nicht...

 

zum jurisischen part: wenn der clubkollege der einzig verfügbar zeuge ist, wird die gegenseite

ziemlich sicher befangenheit/voreingenommenheit ins feld führen und die glaubwürdigkeit massiv

anzweifeln, bzw. überhaupt versuchen, die aussage zu verhindern. ein unabhängiger zeuge wäre

natürlich extrem wichtig.

 

CU,

HAL9000

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