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Verwesendes Reh (Rannach-Höchwirt) ...muss/soll man das melden?


Sonny
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Leute,

ich habe null Schimmer, ob man ein verwesendes Reh der Jägerschaft melden soll, damit es "entsorgt" wird, oder ob man das der Natur überlässt. Falls jemand Bescheid weiß, dann kann er gerne eine Meldung machen, dass am Weg von der Rannach zum Gratkorner Höchwirt (gefühlsmäßg war das irgendwo auf halbem Weg) ein Reh mitten am Wanderweg liegt (und schon ordentlich stinkt).

 

Dieser Wanderweg ist auf meinen Karten nicht eingezeichnet, daher habe ich versucht, ihn näherungsweise einzuzeichnen. Manche von Euch werden den Trail ohnehin kennen. Der Weg beginnt unterhalb des Rannach Rundweges. Man wandert :D die Europa-Strecke zum Rannach Rundweg, dann wie üblich links, aber bei der ersten Gelegenheit (auf der Straße würde man sagen "bei der Verkehrsinsel) links die Forststraße runter. Dann kommt bald wieder eine Abzweigung nach links. Nach wenigen Metern beginnt der gekennzeichnete Wanderweg der bei der Pferdeweide (Schartlbauer) wieder in die Europa-Strecke mündet.

Rannach.Höchwirt.jpg

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  • 2 Wochen später...
Ich war heute wieder auf dem lässigen Wegerl mit meinen beiden Söhnen unterwegs. Von wegen "das sollte man melden". Dort stinkt es noch immer ein wenig. Dass es mal ein Reh war, erkennen nur Insider. Die Knochen liegen allerdings nun ein wenig abseits des schmalen Trails...d.h. es hat wohl einer auf die Seite geschoben ...für die Entsorgung ist allerdings die Natur verantwortlich. Bearbeitet von Sonny
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  • 4 Wochen später...

Meines Wissens hätte der Jäger den Kadaver entsorgen müssen. Wenn er das trotz nachweislichem Hinweis nicht gemacht hat, ist das vielleicht sogar eine Pflichtversäumnis. In dem Fall kann man wohl beim Landesjagdamt anfragen (0316 / 673 637 - 0).

 

Ich habe einmal ein Reh, das ich derwischt habe habe (allerdings nicht mitm Radl...) dem Bezirksjäger gemeldet und das wurde dann sofort entfernt.

 

Eine Liste der Zuständigen findet sich hier: http://www.jagd-stmk.at/ueber-uns/bezirksjagdaemter-und-bezirksjaegermeister/

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Ich meine ja auch nicht, dass man den Jäger, der den Kadaver nicht weggeräumt hat, unbedingt anpatzen muss. Die ursprüngliche Frage "soll man das melden" habe ich allerdings beantwortet.

 

Und ich hoffe, dass dich nie ein Jäger so erwischt, dass du entsorgt werden müsstest. Auf sich bewegende Ziele zu schießen, damit tun sich Jäger in der Regel ohnedies recht schwer. :D

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Und ich hoffe, dass dich nie ein Jäger so erwischt, dass du entsorgt werden müsstest. Auf sich bewegende Ziele zu schießen, damit tun sich Jäger in der Regel ohnedies recht schwer. :D

naja, ich vermut mal, dass der sonny nach einer entsprechenden steigung eher als nicht bewegtes Ziel zu bewerten ist und entsprechend leicht erlegt werden kann:D:devil:

duckundrenn

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...

Ich habe einmal ein Reh, das ich derwischt habe habe (allerdings nicht mitm Radl...) dem Bezirksjäger gemeldet und das wurde dann sofort entfernt

 

Eigentlich müsstest das bei der Polizei melden, dann bekommst netterweise eventuell einen §20 angehängt (hab aber damals erfolgreich einspruch gemacht)

Andererseits bekommst sonst a Fahrerflucht wenns dich erwischen.

 

Zum Glück steht in der StVo nur was von "KRAFTfahrzeugen" - also betriffts nur ein paar wenige am Radl hier im Board :D

Strafverfügung 2.jpg

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Eigentlich müsstest das bei der Polizei melden

 

Habe ich auch gemacht. Zuerst den Jäger verständigt, dann zur Polizei. Weißt eh, am Land zählt halt der Hutträger mitm großen Schießgewehr mehr als der Kapplständer mit dem Pistolen-Spielzeug.

 

Und die für dich vorgesehene Bestrafung ist im Übrigen nicht ohne. Gegen selbstmörderisches Wild, das sich vor's Auto schmeißt, ist kein Kraut gewachsen.

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Eigentlich müsstest das bei der Polizei melden, dann bekommst netterweise eventuell einen §20 angehängt (hab aber damals erfolgreich einspruch gemacht)

Andererseits bekommst sonst a Fahrerflucht wenns dich erwischen.

 

Zum Glück steht in der StVo nur was von "KRAFTfahrzeugen" - also betriffts nur ein paar wenige am Radl hier im Board :D

die "Ersatzfreiheitsstrafe" muß ja für den Staat ein besonderes "Waterloo" sein. Nicht nur, dass er auf den eingeforderten 50€ sitzen bleibt, muß er den Tages-Sträfling in der Justizanstalt auch noch verpflegen usw. was noch zusätzliche Kosten verursacht.

Und das wegen 50€ Strafe...

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