Zum Inhalt springen

Haftungfrage im Bikepark


gb23
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Liebes Bikepark-Team

 

Aus gegebenen Anlaß (Unfall in Windischgarsten) wollte ich mal nachfragen wie das bei euch so ist.

Bin ja doch des öfteren am Semmering - deswegen wärs schon interessant.

 

Gibt es generell Haftungsausschlüsse für die Strecken ( Betreiber schließt jegliche Haftungsansprüche von verletzten Biker oder Drittpersonen aus?), oder wird hier Haftung von euch bei Unfällen wo Dritte (Wanderer) zu Schaden kommen, übernommen?

z.B. falls das bei einer Wegkreuzung mit Straße oder Wanderweg passiert, oder falls Wanderer auf der Dh spazieren gehen und man nicht rechtzeitig bremsen oder ausweichen kann? - (nat. bei keinem fahrlässigen Verhalten)

Ich weiß - ist wahrscheinlich schwer hier "allgemein" zu urteilen.

 

Will hier auch nicht den Teufel an die Wand malen - nur würds mich wirklich interessieren und auf der HP hab ich nix gefunden - falls da doch was steht - bitte zeigen!

Bearbeitet von gb23
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

habs gelesen und viel erfragt, und nachgeforscht, und i mag abr keinen blödsinn schreiben...

 

 

hab inzwischen bei den betriebszeiten den link u den benutzungsbedingungen gefunden, der abr leider nicht funktioniert. wer den fehler abr weitergeben

 

 

 

und unterm strich.... gilt fahren auf sicht(mir ist die ironie bewußt) und mit kauf einer karte akzeptiert ihr die bedingungen.

 

zum glück gibts außer vor den hütten keine knoten mit fußgängern(außer die wenigen verirrten)

 

das problem, dass man bei den meisten sprüngen, dropps nicht in die landung sehen kann besteht.

 

....?....u

Bearbeitet von a-uwe-h
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und wenn ich die gravity card in maribor gekauft habe? gelten dann eure agb?

 

schön zu lesen wie sich die betreiber hier abputzen. nur keine haftungen übernehmen. fahren auf sicht ist schön und gut, aber wie du richtig sagst kann ich bei gewissen sprüngen die landungen nicht einsehen.

 

normalerweise sollte ich mit kauf der karte davon ausgehen können, dass die angebotene dienstleistung (gondel und park) gefahrlos in hinblick auf dritte und mich selbst genutzt werden kann. dann müssen halt streckenposten bei gefährlichen positionen stehen, aber das geht nicht, weil dann der gewinn kleiner wird...

 

mir wird mit dieser stellungnahme folgendes suggeriert: schön brav zahlen und gusch sein... dein problem ist nicht unser problem, wir haben ja unsere agb

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

und wenn ich die gravity card in maribor gekauft habe? gelten dann eure agb?

 

schön zu lesen wie sich die betreiber hier abputzen. nur keine haftungen übernehmen. fahren auf sicht ist schön und gut, aber wie du richtig sagst kann ich bei gewissen sprüngen die landungen nicht einsehen.

 

normalerweise sollte ich mit kauf der karte davon ausgehen können, dass die angebotene dienstleistung (gondel und park) gefahrlos in hinblick auf dritte und mich selbst genutzt werden kann. dann müssen halt streckenposten bei gefährlichen positionen stehen, aber das geht nicht, weil dann der gewinn kleiner wird...

 

mir wird mit dieser stellungnahme folgendes suggeriert: schön brav zahlen und gusch sein... dein problem ist nicht unser problem, wir haben ja unsere agb

mit der selben argumentation müsste dann auf allen skipisten bei jeder geländekante ein streckenposten stehen, damit die hobbyfahrer gefahrlos darüberrauschen können :f: derartige absicherung würde die kartenpreise ins astronomische treiben, dann hätte ich einen bikepark aber keine fahrer mehr...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mir ist schon klar, dass das nicht funktionieren kann... daher haften wir selbst... mir ist das risiko sehr wohl bewusst, jedoch muss ich nicht jede stellungnahme ohne einspruch akzeptieren... schon klar, dass der stärkere (in dem fall der betreiber) die regeln vorgibt und der kleinere sich fügt...

 

und zu den kartenpreise: die sind schon astronomisch für das was man geboten bekommt ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

mit der selben argumentation müsste dann auf allen skipisten bei jeder geländekante ein streckenposten stehen

 

Auf der Skipiste gibts wenigstens die FIS Regeln (ein Regelwerk für DH ist mir nicht bekannt) und eine Geländekante ist sicher kein Hindernis, das dort absichtlich aufgeschüttet wurde, damit man drüberspringt.

 

Fahren auf Sicht ist nie ein Fehler, aber ich seh das wie Jimmyhuterl auch ein bisl skeptisch. Wenn ich im winter im Funpark bin sehe ich meistens ob jemand a Schanze blockiert (mir würd spontan zumindest kein Park einfallen, der so unübersichtlich ist, dass man nicht einsehen würde) - das würd ich jetzt mal mitm Slopestylepark vergleichen. Wenn ich aber einen Singeltrack runterrausch kann ich nicht dauernt jemand vorschicken oder stehenbleiben um mich zu vergewissern dass niemand die Strecke blockiert...sprich fahren auf Sicht (d.h. ich kann in dieser Zeit auch gefahrlos anhalten) ist definitiv nur bedingt möglich... ein Beispiel, erst gestern gefahren: Die großen Drops auf der Sweet and Sexy Strecke...da kann ich entweder drüberzünden, und hoffen dass niemand hinter der Schanze steht, oder ich umfahre sie alle, was aber den ganzen Spaß nimmt...

 

mich würde echt interessieren was passiert wenn ich einen Fußgänger in so einer Passage niedermähe der dort nicht hingehört (abgesehen von Blut und Knochenbrüchen). Ich glaube kaum dass sich entsprechende Beschilderungen über die ganze Strecke ziehen...das wäre sicher ein Fall für die Anwälte...Ich hoff natürlich nicht, dass sowas jemals passiert...aber vorkommen kann es immer, auch dass die Leut die Schilder einfach ignorieren... siehe letztes Jahr in Leogang, Hangman 2: Das war ein Streckenteil der absolut keine Wanderrouten kreuzt und durch die Netze super abgesperrt ist, die beiden Deppen müssen da schon seit dem Tal unterwegs gewesen sein...

 

334561_10150298913566435_641006_o.jpg

 

Die waren überhaupt super...auf den Hinweis dass es sich hier um eine gesperrte DH-Strecke handelt meinten die beiden nur..."a mir passn scho auf"...und auf dem Streckenteil hast sicher deine 30-40 Sachen drauf...

Bearbeitet von Sorbas
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ich versteh diese ganze haftungsdikussion sowieso nicht ganz. Wenn ich in einem ausgeschilderten Bikepark unterwegs bin und jemanden bei einem sprung, so wie es passiert ist, niedermähe dann kann doch unmöglich mir die schuld gegeben werden, wenn sich diese person dort unerlaubt aufgehalten hat?!? oder sind wir hier mal wieder in einer für österreich typischen situation, dass der, der NICHTS dafür kann, zum handkuss kommt?
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der gesunde Menschenverstand hat halt leider nur bedingt etwas mit der Gesetzeslage zu tun...außerdem ist diese ja anscheinend auch nicht klar...ich sag nur freies Wegerecht, usw...außerdem - wenn ich wie beschrieben mit dem Kauf der Karte die AGBs des Liftbetreibers akzeptiere (wie auch immer die aussehen), was passiert wenn ich keine Karte kaufe und den Hügel selber raufkurbel um dann die DH-Strecke runter zu heizen? Daran hindert mich ja keiner...

 

Am Semmering sehe ich das Risiko auch nicht so arg, da durch die neue Roller-Streckenführung eh nurmehr die komplett Verwirrten auf die Bikestrecken kommen...wenn ich da an früher denke...puh...

 

Weil mich das Thema eigentlich auch interessiert, habe ich den Sachverhalt mal meinem Rechtsbeistand geschickt - vielleicht bekomme ich ja in den nächsten Tagen eine Antwort...ich könnt mir aber schon vorstellen das die Bikepark Betreiber haften, sollte sich herausstellen dass die Strecke nicht gscheit beschildert/abgesperrt wurde...Stichwort "Fahrlässigkeit"...nur weil ich mit dem Kauf einer Karte irgendwelche AGBs akzeptiere heißt das noch lange nicht, dass diese auch der Rechtslage entsprechen...

 

PS: @Uwe: Es wäre nicht schlecht den Benutzungsbedienungen des Parks ein bisl besser auf der HP zu platzieren, bzw. den Link überhaupt mal zu aktivieren....

Bearbeitet von Sorbas
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 4 Monate später...

Ich weiß der Thread ist ur alt. Aber nur zur groben Erklärung weil hier so manche abenteuerliche Rechtsvorstellungen abgegeben wurden:

- wenn man am Sweet-and-Sexy-Trail die Drops springt und in der Landung kollidiert man mit einem Wanderer, so wird einem kein Richter eine Schuld geben. Es ist völlig klar, dass ein derartiges Befahren nicht fahrlässig ist, ein Nicht-auf-Sicht-Fahren an dieser Stelle also nicht falsch oder verboten ist.

Der große Unterschied zum Fall in Windischgarsten ist, dass der Wanderer da schlicht nix zu suchen hat. Er geht dort nicht auf einem Forstweg, sondern auf einer MTB-Strecke. Ob dieser Umstand ausreichend vom Liftbetreiber ersichtlich gemacht wurde, oder tatsächlich den Betreiber eine Mitschuld trifft, ist eine andere Frage. Da ist aber sehr wohl auch der logische Hausverstand entscheidendes Maß in die Abwägung und nicht bloß irgendeine Silbe in einem Gesetzestext. (Für dich als Biker könnte es nur an anderen Stelle unangenehm werden. ZB wenn man nach der letzten Anliegerkurve die paar Meter zum Lift fährt und zB besonders schnell oder unaufmerksam fährt und dabei einen Wanderer zamfährt, der auch gleich sein Liftticket zwicken wollte und man dort eben sehr wohl mit Passanten rechnen muss.)

 

Denn - Stichwort "freies Wegerecht", wie oben genannt - der Liftbetreiber darf den Hügel nicht einfach umzäunen und absperren. Das beantwortet auch die Frage, was denn los ist, wenn man selbst raufschiebt und dann runterfährt ohne per Liftkartenkauf der AGB zuzustimmen. Erstens ist es vermutlich schlicht verboten, die Infrastruktur zu nutzen, ohne ein Kunde zu sein (wenn zB ein öffentliches Schwimmbad irgendwo am Rande eines Dorfes nicht vollständig unüberwindbar umzäunt ist, sondern zB nur durch eine lückenhafte Hecke begrenzt, heißt das noch lange nicht, dass man gratis Schwimmen darf wenn man zufällig in der Badehose durch die Hecke vorbeikommt...) Das Stichwort ist hier konkludente Zustimmung. Auf dieselbe Weise hat man automatisch einen Vertrag mit den Wienerlinien geschlossen, wenn man in die Straßenbahn einsteigt oder mit dem Wirtn, wenn man das auf der Tischmitte bereitgestellte Gepäck isst oder vor einem Geschäft einen Apfel aus einem Trog am Gehsteig schnappt (das Zeug ist halt nicht gratis, obwohl es so offen zur Entnahme steht). Also auf jeden Fall gilt die AGB des Bikeparkbetreibers wenn man dort runterfährt.

 

Interessant wirds juristisch vielleicht, wenn 2 Biker kollidieren. Beispiele: Biker A sitzt mitten auf der Strecke in einem typischen Streckenteil weil er (1) soeben gestürzt ist (2) weil er sich wundert, dass die Kette im 8.Gang springt und er deswegen verwundert auf das Schaltwerk starrt. Biker B wird durch diese Situation überrascht und es kommt zur Kollision bei der (a) Biker A sich verletzt (b) Biker B sich verletzt.

ODER

Biker A ist ein langsamer Fahrer. Biker B will ihn daher überholen. (1) Biker A bekommt das mit und fährt daher weiter an den rechten Rand, Biker B will nun links vorbeifahren. Es kommt aber dazu, dass Biker A bei diesem Vorgang stürzt durch... (Lenkertouchieren/ einen Stein am Wegrand/ weil ihn Biker B noch anfbrüllt, dass Biker A viel zu spät auf die Seite gefahren ist/...) (2) Biker B überholt völlig unvermittelt, wieder kommt Biker A zu Sturz.

 

Bei den Fällen müsste man wohl jeweils den Sachverhalt noch genauer untersuchen und es wird dann wohl im Einzelfall entschieden inwieweit wen eine Mitschuld trifft. Bzw ist es ja Gottseidank meist so, dass sich die Sache letztlich eh untereinander durch ein paar Worte regelt. Im Übrigen kann dann auch zivilrechtlich und strafrechtlich was unterschiedliches rauskommen. Also das allermeiste wird hier strafrechtlich unbedeutsam sein, zivilrechtlich könnte es aber dennoch zu einer Verurteilung mit Schmerzensgeld/Schadenersatz kommen.

Bearbeitet von fullspeedahead
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...