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Rechtliche Frage betreffend Befahren Wanderweg


RADLERIN
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Hätte da eine Frage:

 

Sind vor ein paar Tagen schöne Bikerunde gefahren und unter anderem rot-weiss-rot markierten Wanderweg gefahren der über Hofzufahrt geführt wurde. Wir haben dann Weidezaun übersehen und diesen beschädigt.

Wir haben uns dann die Besitzer gesucht (war gar nicht so einfach) und der Dame das natürlich gesagt und nachdem sie widerwillig den Strom abgeschaltet hat haben wir den Zaun wieder repariert.

 

Hatten aber nicht damit gerechnet dass wir beflegelt und beschimpft werden weil wir angeblich über Privatbesitz gefahren sind und Radfahren sowieso verboten sei.

Ich habe dann die Dame auf den Weidezaun angesprochen, ob es nicht sinnvoll wäre, unabhängig davon ob man jetzt mit dem Rad da fahren darf oder nicht, den Weidezaun etwas zu kennzeichnen, damit man diesen besser sehen kann, ob man nicht besser so Streifen runterhängen lassen könnte zumindest dort wo der Wanderweg durch die Weide geführt wird.

Sie hat dann gesagt, das interessiert sie nicht und wenn sich wer am Weidezaun verletzt interessiert sie das noch weniger, weil da darf man ja eh nicht fahren.

 

Naja, ganz so wollte ich das dann doch nicht hinnehmen und habe nachfolgenden Brief an die Gemeine ... geschrieben. (siehe unten)

 

Meine Frage:

 

- Könnte mich der Besitzer anzeigen obwohl kein Fahrverbot, kein Privatbesitzschild und nichts dergleichen angebracht war ?

- Könnte mich der Besitzer anzeigen obwohl uns ja niemand bei Befahren des Wanderweges gesehen hat, wir hätten das Rad ja auch schieben können?

 

ganz lustig was der alles an Schildern beschreibt. Wir sind am Samstag dort gewesen, haben alles fotografiert und abgefilmt. Es gibt kein einziges Verbotsschild, kein einziges Privatbesitzschild oder ähnliches. Das geilste ist aber, das die Stelle, die er beschreibt wo ein Schild stehen soll 2200 m vom Hof entfernt steht, in die andere (!!) Richtung, dh dort wo wir natürlich nie hingekommen sind. Auch haben wir - an beschriebener Stelle angekommen - nicht schlecht gestaunt. Da steht auch wieder kein einziges Schild. Bin mir jetzt nicht sicher, ob mich der nicht einfach verarschen will oder einfach will, das ich Ruhe geb.

 

Schriftverkehr:

 

Schreiben an die Gemeine ….

 

„……Selbstverständlich haben wir die Besitzerin des Bauernhofes aufgesucht und Ihr mitgeteilt, dass wir den ungesicherten Zaun beschädigt haben, sie hatte uns nach viel Zureden dann doch den Strom abgeschaltet, sodass WIR IHREN ungesicherten Weidezaun wieder reparieren konnten.

Auf den ungenügend gesicherten Zaun aufmerksam gemacht meinte die Besitzerin nur:

 

"Es ist ihr vollkommen wurscht ob

- unsere Räder beschädigt sind U N D

- ob wir verletzt sind (!!)

da wir ja hier auf Ihr Privatgrundstück gefahren sind, geht sie das alles nichts an"

 

Erbitte aus diesem Grund um Info wie folgt:

 

- ist oben angeführter Wanderweg (führt vom Haus …… über Bauernhof und Wiese runter Richtung ….) Privatgrundstück ?

- darf oben angeführter Wanderweg mit dem Rad befahren werden ?

- wurde Besitzerin darauf aufmerksam gemacht, dass Sie wenn schon Weidezaun über Wanderweg gespannt wird diesen auch "sichtbar" kennzeichnen sollte?

Da ich sicherlich nicht zur Kenntnis nehmen werde, dass eine Person eine Verletzung von Wanderer und Radfahrern in Kauf nimmt und sogar gutiert werde ich sicherlich weitere rechtliche Schritte prüfen, würde Sie aber wie gesagt kurz um Ihre Mithilfe bitten.

Besten Dank im Voraus

 

***

 

Sehr geehrter Herr …!

 

Ihre E-Mail wurde vom Gemeindeamt an …, als Betreuer der Wanderwege weitergeleitet.

Folgender Sachverhalt ist festzustellen:

 

Der betreffende Wanderweg ist Privatgrund und besteht mit den Eigentümern ein Bittleihvertrag, der jederzeit kündbar ist. Besonders zur Herbstzeit betreiben die Eigentümer Weidehaltung und werden daher auch entsprechende Zäune aufgestellt. Da es leider schon öfter Probleme mit Radfahrern gab, wurden Tafeln aufgestellt auf denen, für alle die lesen können, klar sichtbar ist, dass das Radfahren nicht erlaubt ist.

Da Sie einen Privatweg, der weder als Radweg ausgeschildert ist und der auch in keiner Radwegkarte aufscheint widerrechtlich zum Radfahren benutzt haben, ist ein … entstandener Schaden ausschließlich Ihre Schuld.

 

Wie schon ausgeführt, gab es bereits öfters Probleme mit der widerrechtlichen Benützung des Wanderweges durch Radfahren. Dies hat die Eigentümer veranlasst, ernsthaft über die Kündigung des bestehenden Vertrages nachzudenken und … mit diesen Überlegungen zu konfrontieren. Bisher konnte dies jedoch, in sehr intensiven Gesprächen, verhindert werden.

Es wäre … sehr geholfen und stünde Ihnen gut an, wenn Sie Sich bei den Eigentümern, der … für die widerrechtliche Benützung des Privatweges entschuldigen würden.

 

Mit Grüßen

 

***

 

Hallo Hr. …,

 

zu Ihren unten angeführten Zeilen werde ich in separatem Schreiben Stellung nehmen.

Eine Frage vorab hab ich noch:

bitte kurz Info an WELCHEN aufgestellten Tafeln ersichtlich sein soll, dass es sich

1.) um Privatgrund (!)

2.) klar ersichtlich ist, dass das Radfahren (!) nicht erlaubt ist.

Besten Dank im Voraus

 

***

 

Eine Tafel steht in …, dort wo der Wanderweg vom der Straße abzweigt, die zweite Tafel steht nach der Brücke über die … am Ende der Siedlung. Außerdem steht eine Tafel "allgemeines Fahrverbot" mit der Aufschrift "Privatweg" bei der Abzweigung des Weges von der Bundesstraße. Sollte dies noch nicht ausreichen, müßten wir die Grundeigentümer dahingehend beraten, gegen Sie eine privatrechtliche Klage beim zuständigen Gericht einzubringen, bzw. müßten wir unseren Rechtsdienst beim … einschalten.

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Kurz und bündig:

wenn du radfahrender Weise auf Wegen unterwegs bist, die NICHT ALS RAD/MOUNTAINBIKESTRECKE AUSGWIESEN sind, dann hast du dort - rein rechtlich - mit dem Rad NICHTS VERLOREN und begehst eine Besitzstörung/Hausfriedensbruch -> strafrechtlich relevant

 

Es gilt also: überall wo es nicht beschildert, in Karten vermarkt,.... ist, darfst du davon ausgehen, dass du NICHT fahren darfst. Steht wohl auch im Wegerecht, Forstgesetz,..... so festgeschrieben.

 

Also JA: der Besitzer eines Grundstückes mit Wanderweg, der nicht als MTB-Strecke/Radweg ausgewiesen ist, kann, darf und wird Weidezäune dort aufstellen, wo er will oder es braucht. Er muss diese Weidezäune in keiner Weise kenntlich machen, da ein Wanderer üblicherweise z´erst mal g´heckt wird, bevor er ihn nieder trampelt. Beim Biker ist das etwas anderes.

 

Also: völlig egal, wie du es drehst und wendest: selber Schuld. Der Entgegnung der Gemeinde kann ich vollinhaltlich nur zustimmen, ist meinem Verständnis nach völlig korrekt, so zu antworten.

 

...oder bist du eine gebürtige Amerikanerin, der man überall hinschreiben muss, was sie nicht darf (Hund in der Mikrowelle trocknen, Mc Donalds-Essen kann zu Fettleibigkeit führen,......) und die Schuld immer bei den anderen sucht?

 

Oder bist du einfach ein streitbares Weibchen?

Bearbeitet von Siegfried
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ich finde es immer irgendwie komisch wenn leute meinen, wenn privatbesitz nicht irgendwo mit einem taferl oder ähnlichem angezeigt wird, dass das dann kein privatbesitz ist.

 

im umkehrschluss könnte man dann ja auch sagen, dass, da die meisten auf ihren fahrräder oder auf ihren autos keinen namen darauf stehen haben, diese fahrzeuge ja auch kein privatbesitz sind und daher jeder damit fahren darf.

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Da ich sicherlich nicht zur Kenntnis nehmen werde, dass eine Person eine Verletzung von Wanderer und Radfahrern in Kauf nimmt und sogar gutiert werde ich sicherlich weitere rechtliche Schritte prüfen, würde Sie aber wie gesagt kurz um Ihre Mithilfe bitten.

Besten Dank im Voraus

 

Sehr intelligent deine Überlegung :rolleyes: Genau durch solche tollen Einfälle und der Meinung dass man alles und jeden klagen muss, nur weil man sich evtl mal wo einen Kratzer geholt hat (an dem man natürlich niemals selber schuld ist, weil schauen ist ja zu viel verlangt) ist es erst dazu gekommen, dass überall auf den Wanderwegen Fahrverbot für MTBs besteht.......

 

Also bitte sei einfach froh wenn dir und deinem Bike nichts passiert ist und lass alles wie es ist.

Bearbeitet von PLR
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Ich kann absolut nicht verstehen wie man sich so verhalten kann, Daß man nicht akzeptieren kann(will) daß das befahren von privatwegen verboten ist und nur auf ausdrückliches gut will der Besitzer erlaubt ist. Ich wundere mich schon sehr darüber das man sich darüber aufregt dass man vom Grundstücksbesitzer der dafür Steuern bezahlt eine Haftpflichtversicherung bezahlen muss, auch noch die Verpflichtung einfordern will darauf aufzupassen das jemand der sich Verbotener weise auf seinen Grund und Boden bewegt nicht verletzt.Wenn ich mir das durchlese verstehe ich schon das das Mountainbiken fast nirgends offiziell erlaubt ist. SUPER VERHALTEN :((((
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-***

 

 

Es wäre … sehr geholfen und stünde Ihnen gut an, wenn Sie Sich bei den Eigentümern, der … für die widerrechtliche Benützung des Privatweges entschuldigen würden.

 

[/i]

 

 

Kann dem nur zustimmen und hoffen, dass bei dir ein irgendwann die Einsicht kommt.

 

Du fährst auf eiunem fremden Grundstück anscheinend illegal mit dem MTB und zerstörst einen Weidezaun. Anstatt Demut zu üben wird wild um sich geschlagen und alles und jede/jeder mit rechtlichen Konsequenzen gedroht.

 

Wo samma denn???? Lasst da der Hausverstand komplett aus, oder willst du darauf hinsteuern dass biken noch stärker reglementiert/verboten wird.

 

Am besten du fährst nur mehr am Donauradweg, da ist immer alles schön ausgeschildert.

 

Gruß

Stefan

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Danke, jetzt kommt endlich mal heraus, welchen Exemplaren wir die feindseelige Haltung Bikern gegenüber verdanken dürfen.

 

Mitdenken und Hausverstand werden beim Traileinstieg abgegeben?

 

Die Fakten wurden oben schon genannt... wo Biken nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten.

 

Man kann sich nur schämen für Mitbiker wie dich, und hoffen, dass solche Fälle nciht den Grundbesitzer bzw. die Gemeinde auf den Plan rufen... als Grundbesitzer würde ich mir schlicht und ergreifend verorscht vorkommen angesichts soviel Unverschämtheit.

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Hallo,

 

also rechtlich ist eh alles geklärt.

 

Menschlich wäre es aus meiner Sicht angebracht, dass du ein nettes Entschuldigungsschreiben aufsetzt und dieses deinem erbosten mail Verkehr hinterher schickst. Scheinbar hast du den Sachverhalt nicht genau gekannt und hast deswegen etwas heftig reagiert.

 

Dies wär zumindest dem zukünftigen Zusammenleben zwischen Grundstücksbesitzern und Bikern sehr zuträglich.

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Danke, jetzt kommt endlich mal heraus, welchen Exemplaren wir die feindseelige Haltung Bikern gegenüber verdanken dürfen.

 

Mitdenken und Hausverstand werden beim Traileinstieg abgegeben?

 

Die Fakten wurden oben schon genannt... wo Biken nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist es verboten.

 

Man kann sich nur schämen für Mitbiker wie dich, und hoffen, dass solche Fälle nciht den Grundbesitzer bzw. die Gemeinde auf den Plan rufen... als Grundbesitzer würde ich mir schlicht und ergreifend verorscht vorkommen angesichts soviel Unverschämtheit.

 

schließe mich an, "danke" für den Bärendienst, den du allen illegalen, aber rücksichtsvollen, Bikern erwiesen hast.

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Nachdem wir uns betreffend rechtlicher Rahmenbedingungen einig sind, noch eine zwischenmenschliche Frage:

Habt ihr unter Berücksichtung des Herganges, des Vorgehens der Threaderstellerin und den (zu unrecht) erwarteten Beipflichtungen unsererseits eine Sekunde lang gehofft, dass die Gute einsichtig ist? Ich für meinen Teil geh nicht davon aus, dass wir aus ihr jetzt eine Gutmenschin machen werden. Vielmehr erwarte ich, dass wir jetzt lauter Säcke sind, weil wir nicht mit ihr einer Meinung sind.

 

....aber ich lass mich gern eines Besseren belehren.

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ihr seids schöne sercherl ... Alle!

 

das befahren ist natürlich verboten - soviel ist schon vorher klar, keine Diskussion.

 

Aber anscheinend war die Erstellerin höflich und die Hofbesitzer die üblichen Frischluftdeppaten Herumwinsler.

Und die Formulierung von der Gemeine ist unter aller Sau.

 

 

Interesanterweise sind genau die Leute, die hier auf einmal n Fass aufmachen, dieselben Vögel, die sich aufregen, wenn das ganze in der Stadt passiert ist, mit Fußgeher/Autofahrer als "Gegner" ... aber da betrifft das ja auch sie und nicht ...

:rolleyes:

 

 

 

mein Tipp: sobald Du an wem auch immer - der/die sich aufregt - vorbei bist --> augenblicklich vergessen

(und natürlich nie riskieren irgendwie in die Nähe einer Besitzstörung zu kommen, da muss es keinen "1. Versuch" mit Freibrief geben, das kann sofort schief gehen am Gericht....)

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die antwort der gemeinde war doch sehr höflich und auf den punkt gebracht. soviel diplomatie aufbringen zu müssen, wenn ganz andere worte im kopf herumschwirren - das nenn ich mal absolute kontrolle über körper und geist.:toll::toll::toll:

 

ich würde den brief gleich ans gericht weiterleiten. schließlich wird darin zugegeben, etwas widerrechtliches getan zu haben. ein paar hundert euro strafe sollten sich dann schon ausgehen ... :devil::sm:

 

für mich persönlich trotzdem ganz großes kino :du::D

Bearbeitet von peho40
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die Radlerin hätte ja auch einfach abhauen können nachdem sie den Zaun beschädigt hat......daher drängt sich die Frage auf: wie soll man sich verhalten, wenn man illegal unterwegs ist und dabei ein anderes Vergehen verursacht oder auch nur beobachtet? Bleibt einem da als MTBer nur Fahrerflucht, weil man praktisch nirgens legal fahren darf?
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...weil man praktisch nirgens legal fahren darf...Handy 19.11.2012 047.jpg

 

Ihr superkorrekten Radfahrer, die ja NIE über Privatbesitz fahren wärt natürlich DIESEN Wanderweg auch nicht reingebogen, oder ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet natürlich sofort gewußt, dass das Privatbesitz ist ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet die Stelle sicherlich umfahren, obwohl Ihr nicht ortkundig seid?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet Euch auch beschimpfen lassen und hättet Euch den Besitzer gesucht ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet auch den Zaun repariert ?

 

Nicht bös sein, aber Eure Ergüsse sind teilweise peinlich !

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Wir superkorrekten Radfahrer fahren geanu so (illegale) Wanderwege, aber machen dann kein Theater wenns uns über einen Weidezaun dreht oder wir bei den Grundstückbesitzern nicht willkommen sind.

Du hast recht, was das beschimpfen betrifft, das könnte man sicher auch anders regeln aber was erwartest du? Unwissen schützt nicht vor Strafe sagt man und nur weil du dich nicht vorher informiert hast wo man fahren darf und wo nicht, wird eine Grundbesitzerrin jetzt nicht akzeptieren, dass jemand der sich verbotenerweise auf ihren Grund begeben hat, ihren Zaun beschädigt hat, sich dann auch noch wichtig macht, was die absicherung betrifft?? Da wär ich auch angefressen.

Du hast dich sicher auch vorbildlich verhalten, was die Reparatur betrifft, aber die Ganze diskussionen mit Grundbesitzern würde ich mir sparen.

Der Höhepunkt ist eigentlich die erwähnte Aktion mit den rechtlichen Schritten gewesen, das ist richtig peinlich, nicht wir. Selbst wenns mich auf einer offiziellen Strecke über einen Weidezaun wickelt, denke ich keine Sekunde an Anzeigen und Klagen,weils schlimmstenfalls nur wieder mit weiteren Verboten und Regeln fürs MTbiken endet.

Es wird beim Biken immer mal peinlich Ünfälle bzw. Ausrutscher geben, dann seit doch weit genug sowas mit Humor zu sehen wenn nichts grobes passiert ist und macht nicht immer alle anderen für die eigenen Dummheiten bzw Unachtsamkeiten verantwortlich, denn da wirds gleich noch peinlicher. Auf der Gemeinde warst du jedenfalls sicher die Lachnummer des Tages......

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...weil man praktisch nirgens legal fahren darf...[ATTACH=CONFIG]139192[/ATTACH]

 

Ihr superkorrekten Radfahrer, die ja NIE über Privatbesitz fahren wärt natürlich DIESEN Wanderweg auch nicht reingebogen, oder ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet natürlich sofort gewußt, dass das Privatbesitz ist ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet die Stelle sicherlich umfahren, obwohl Ihr nicht ortkundig seid?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet Euch auch beschimpfen lassen und hättet Euch den Besitzer gesucht ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet auch den Zaun repariert ?

 

Nicht bös sein, aber Eure Ergüsse sind teilweise peinlich !

 

SUPER PEINLICH ist für die eigenen probleme immer andere verantwortlich machen zu wollen ( es wird die feuerwehr verklagt wenn bei der brandbekämpfung ein wasserschaden entsteht, es wird der sanitäter verklagt wenn er bei der herzmassage eine rippe bricht .. usw usv...es sind immer die anderen schuld....) und die mountainbiker klagen die grundstückbesitzer weil wir einen stein am weg übersehen oder zu schnell dran waren um vor einen weidezaun anzuhalten es ist wirklich sehr beschämend wenn man sieht wieviel verantwortung manche erwachsene menschen für ihr handeln übernehmen wollen. Das foto ist super nach meiner ansicht sind beide ersichtlichen wege nur mit großer vorsicht zu befahren und wenn ich den zaun beschädige verliere ich über die rep. kein wort das ist doch selbstverständlich. Ich würde mich aber nicht bei dem bauern oder der gemeinde so wichtig machen und mit klage drohen.

Ps . von nie auf privatgrund fahren ist auch nirgendwo die rede., es ist aber sicher ein super bild dass du den im allgemeinen nicht radfahrer affinen grund und waldbesitzern vermittelst und man darf sich dann über einige verbotstafeln mehr nicht wirklich wundern

wennst das mit etwas abstand betrachtest ist eine entschuldigung bei der bäuerin das einzig richtige und wennst es noch ins BB stellst dann ist das nicht peinlich

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Hab mir gerade das Bild angesehen.

Muß gestehen, wenn dort der Wanderweg rein geht, wäre ich dort auch rein gefahren, ja. Es sieht aber sehr nach einer Hofzufahrt aus, also schon vorsichtig fahren. Das deine und die Emotionen der Bäurin hoch kochen beim Zusammentreffen, is teilweise verständlich. Das du dich darüber ärgerst auch. Aber ein wenig Fairplay ist nicht verkehrt, Somit verständniss zeigen und nicht alles auf die Waagschale legen. Dier Baäurin sieht sicher öfters wem der da durch fährt/hatscht und hat sicher öfters Probleme mit denen(Müll, Notdurft usw)

 

Also, bitte, Cool down und fürs nächste mal merken. Ok?

 

Grüße Veno

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...weil man praktisch nirgens legal fahren darf...[ATTACH=CONFIG]139192[/ATTACH]

 

Ihr superkorrekten Radfahrer, die ja NIE über Privatbesitz fahren wärt natürlich DIESEN Wanderweg auch nicht reingebogen, oder ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet natürlich sofort gewußt, dass das Privatbesitz ist ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet die Stelle sicherlich umfahren, obwohl Ihr nicht ortkundig seid?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet Euch auch beschimpfen lassen und hättet Euch den Besitzer gesucht ?

Ihr superkorrekten Radfahrer hättet auch den Zaun repariert ?

 

Nicht bös sein, aber Eure Ergüsse sind teilweise peinlich !

 

Einfach superpeinlich.

 

Natürlich sieht man dass das ein Privatweg ist oder sieht das wie eine Gemeindestraße aus?

 

Trotzdem wäre ich eingebogen, ich hätte mich aber nicht aufgeregt, wenn ich den Weidezaun beschädigt hätte und ich hätte es auch über mich ergehen lassen, wenn die Besitzerin darüber nicht erfreut gewesen wäre (was ich verstanden hätte)

 

Und den patzigen Brief an die Gemeinde hätte ich mir auch erspart.

 

Kopfschüttel :f:

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