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Radwegbenutzung-empfehlung oder pflicht?


Schwacholdi
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hi leute,

da ich heute von einem polizeibeamten, als er an mir vorbeifuhr, angeschnauzt wurde, wozu der radweg da sei, würde mich interessieren: kann oder MUSS ich den radweg benutzen?

ich für meinen teil benutze im raum wiener neustadt prinzipiell keinen radweg, schon gar nicht mit dem rennrad, da unsere radwege entweder im nirvana enden oder ein patschen vorprogrammiert ist...ganz zu schweigen von diversen unappetitlichen menschlichen substanzen oder hundstrümmern...kann mir da wer weiterhelfen?

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§68 (1) StVO

(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist. Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden; mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren mehrspurigen Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen.

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§68 (1) StVO

(1) Auf Straßen mit einer Radfahranlage ist mit einspurigen Fahrrädern ohne Anhänger die Radfahranlage zu benützen, wenn das Befahren der Radfahranlage in der vom Radfahrer beabsichtigten Fahrtrichtung gemäß § 8a erlaubt ist. Mit Fahrrädern mit einem Anhänger, der nicht breiter als 80 cm oder ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt ist, mit mehrspurigen Fahrrädern, die nicht breiter als 80 cm sind, sowie bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern darf die Radfahranlage benützt werden; mit Fahrrädern mit einem sonstigen Anhänger und mit breiteren mehrspurigen Fahrrädern ist die für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn zu benützen.

 

das heißt, mit rennrad darf ich trotz radweg die strasse benutzen, mit dem mtb muß ich am radweg fahren und darf mir die glasscherben einfahren. (was noch das mindeste ist, du kennst glücklicherweise die wiener neustädter radwegsituation nicht)

 

ausserdem, wie schauts dann eigentlich mit den sogenannten gemischten radwegen aus, die gleichzeitig für fußgänger benutzt werden?

ich hab mal gehört, dort darf man nur schritttempo fahren, falls man schneller unterwegs ist soll man die strasse benutzen...:f:

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Ausnahme: Rennrad

 

Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern muss laut StVO § 68 (1) die Radfahranlage nicht benutzt werden.

 

Nach der "Fahrradverordnung" gilt als Rennfahrrad ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen: Gewicht höchstens zwölf Kilogramm; Rennlenker; äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 Millimeter und äußere Felgenbreite höchstens 23 Millimeter (FVO § 4. (1). Bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne Licht und ohne Rückstrahler verwendet werden (FVO § 4. (2)).

 

Heuer, ab März, entfällt auch noch teileweise die Benützungspflicht siehe untern und von "bei schneller Fahrt" war auch schon die Rede, was das bedeutet wissen die Geier, ich habe noch keinen Gesetzestext dazu gefunden.

 

Fahrradstraßen

Das sind Straßen oder Straßenabschnitte, die Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sind. Autos sind hier nur ausnahmsweise - etwa für Zu- und Abfahren - erlaubt. Ob und wo solche Fahrrafstraßen tatsächlich geschaffen werden, obliegt den Städten und Gemeinden - die die örtlichen Gegebenheiten am besten kennen.

Begegnungszonen

Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können. Wichtig: Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 km/h, nur im Ausnahmefall und wenn keine Verkehrssicherheitsbedenken dagegen stehen sind auch 30km/h erlaubt.

Radwegbenützungspflicht

In Einzelfällen wird die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrer in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt.

Bearbeitet von 6.8_NoGravel
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Gemischte Geh- und Radwege sind benutzungspflichtig, Geschwindigkeitslimit wie auf der Hauptfahrbahn, aber so zu wählen, dass Fußgänger nicht gefährdet werden. Also nyx Schritttempo, aber auch nyx Fahrbahn. Die Benutzungspflicht gilt nicht, wenn Benutzung unmöglich bzw. unzumutbar. Klassisches Beispiel ist nicht erfolgte Schneeräumung. Ob in Wr. Neustadt derartig viele Scherben herumliegen, dass du dich auf Unzumutbarkeit berufen kannst, will ich nicht beurteilen.
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Mit einem Rennrad (wie oben beschrieben) darfst du auch bei Vorhandensein eines Radwegs auf der Straße fahren.

Lt. STVO Novelle (gültig) ab 01.01.2013 gibt es jetzt 2 Arten von Radwegen:

Blaue RUNDE Tafel mit weißem Rad drauf: Benutzungspflicht für alle Fahrräder ausser RR

Blaue ECKIGE Tafel mit weißem Rad drauf: freiwillige Benützung für alle Fahrräder

Mich tãt ja interessieren wieviel Autofahrer das wissen...???

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@maff

 

das mit den scherben war mal ein krasses beispiel- leider isses so, daß zwar auf der hauptfahrbahn der kehrwagen fährt, aber bei baulich getrennten radwegen der müll und splitt liegenbleibt, so daß man teilweise von unzumutbarer benutzung sprechen kann- sperrmüll wird gelagert, autos parken, müllcontainer stehen herum, etc.,...dies ist aber sicherlich nicht nur ein wiener neustädter problem...

 

 

@simplonthepride

 

ja, die ausnahmeregel der rennräder kenn' ich.

die kann ich sowieso nicht nachvollziehen: niemand kann mir bspw. logisch erklären, wieso ich beim mtb reflektoren, glocke etc. besitzen muß, beim rennrad aber nicht. (außer bei dunkelheit)

aus sicht eines autofahrers macht es wohl kaum einen unterschied, ob da jetzt ein biker oder rennradfahrer unterwegs ist, ich kann mir auch kaum vorstellen, daß die silhouette eines rennradlers aus hundert metern entfernung sichtbarer ist als die eines bikers...andererseits cool, mit der gleichen logik werd' ich beim nächsten mal, wenn mir der jäger erklärt, im wald wäre radfahren verboten, antworten, ich weiß, ich tu ja auch nicht radfahren, sondern mountainbiken...:f:

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Mit einem Rennrad (wie oben beschrieben) darfst du auch bei Vorhandensein eines Radwegs auf der Straße fahren.

Lt. STVO Novelle (gültig) ab 01.01.2013 gibt es jetzt 2 Arten von Radwegen:

Blaue RUNDE Tafel mit weißem Rad drauf: Benutzungspflicht für alle Fahrräder ausser RR

Blaue ECKIGE Tafel mit weißem Rad drauf: freiwillige Benützung für alle Fahrräder

Mich tãt ja interessieren wieviel Autofahrer das wissen...???

 

vermutlich nicht einmal der polizist....

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die kann ich sowieso nicht nachvollziehen: niemand kann mir bspw. logisch erklären, wieso ich beim mtb reflektoren, glocke etc. besitzen muß, beim rennrad aber nicht. (außer bei dunkelheit):

 

Ein derartiges Verordnungskonstrukt mit Logik zu erklären ist vermutlich schwer möglich, mit abstrakten Ansätzen vielleicht aber auch da wird es schwierig.

 

Es ist vermutlich einem der Verordnungsersteller genau so recht gekommen, weil er genau in dem Moment ein Rennrad mit genau der beschriebenen Ausstattung hatte, das ist für mich denkbar.

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Mich tãt ja interessieren wieviel Autofahrer das wissen...???

 

Grundsätzlich kann man sagen:

RUNDE Tafel = Vorschriftszeichen

ECKIGE Tafel = Hinweiszeichen

 

Und das sollte - sollte man meinen - jeder Verkehrsteilnehmer wissen. Dass das anders ist, wissen wir aber auch...

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Ein derartiges Verordnungskonstrukt mit Logik zu erklären ist vermutlich schwer möglich, mit abstrakten Ansätzen vielleicht aber auch da wird es schwierig.

 

Es ist vermutlich einem der Verordnungsersteller genau so recht gekommen, weil er genau in dem Moment ein Rennrad mit genau der beschriebenen Ausstattung hatte, das ist für mich denkbar.

 

nein, nein. diese verordnung stammt noch aus dem jahre schnee. da gabs eben nur fahrräder und rennräder. letztgenannte wurden eben zu sportzwecken genutzt, die normalen eben im alltag.

 

von mtb's haben die hier in europa nicht einmal geträumt. darum diese regelung .....

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nein, nein. diese verordnung stammt noch aus dem jahre schnee. da gabs eben nur fahrräder und rennräder. letztgenannte wurden eben zu sportzwecken genutzt, die normalen eben im alltag.

 

von mtb's haben die hier in europa nicht einmal geträumt. darum diese regelung .....

 

das ist richtig...

in der art sind auch die probleme mit der bikerei zu sehen...

ich bin schon ein etwas älteres semester und kann mich noch gut erinnern, wie die waldbesitzer den wald quasi sperren wollten, manche wollten ihn gar einzäunen, bis unter kreisky das neue forstgesetz beschlossen wurde, wo der wald für erholungssuchende, wanderer, läufer ja sogar langläufer oder anderer sportlicher aktivitäten den bürgern zugänglich sein müsse...

nur, unser pech, anfang der siebziger jahre war der mountainbikesport noch nicht existent und daran klammern sich die waldbesitzer heute..denn in wirklichkeit würden sie die wanderer und läufer ebenfalls aus dem wald verbannen, wenn sie könnten...

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nein, nein. diese verordnung stammt noch aus dem jahre schnee. da gabs eben nur fahrräder und rennräder. letztgenannte wurden eben zu sportzwecken genutzt, die normalen eben im alltag.

 

von mtb's haben die hier in europa nicht einmal geträumt. darum diese regelung .....

 

ich kann mich durchaus an die Klunkerz-Zeit erinnern, allerdings wären seit dem ja ein oder zwei Jahre Zeit gewesen das zu überarbeiten ;-)

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Ja, schon ...

Aber bis in Ö was überarbeitet wird ... :devil:

 

Da kommt jetzt sicher, dass die MTB miteingeschlossen sind

 

Ein MTB hat ausschließlich 26 Zoll Felgen, Reifen mit mindesten 26 x 1,0 bis max 26 x 2,1 .................

 

Der Rest gilt als Treking oder Fitnessbike und muss weiterhin auf dem Radweg fahren:D:p

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Da kommt jetzt sicher, dass die MTB miteingeschlossen sind

 

Ein MTB hat ausschließlich 26 Zoll Felgen, Reifen mit mindesten 26 x 1,0 bis max 26 x 2,1 .................

 

Der Rest gilt als Treking oder Fitnessbike und muss weiterhin auf dem Radweg fahren:D:p

 

 

 

jo!

:Dund bis wir so weit sind, kommen sie irgendwann im jahre 2019 drauf, daß es 29er auch gibt, dann ist der gesetzgeber verwirrt und es geht alles wieder von vorne los...:D

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