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gesetzestext zu radwegpflicht


alekom
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hallo Leute,

 

kann mir wer einen Link zukommen lassen, wo ein Text steht, das man mit dem Rennrad NICHT den radweg benutzen MUSS.

 

aber es sollte aktuell sein und nicht vom jahr 2006 oder so.

 

auf gv.at konnte ich leider nix lesen diesbezüglich.

 

oder bin ich nur einfach blind?

 

Gruß Alekom

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68 (1)

 

mit dem RR DARFST du den Radweg benutzen - dürfen heißt nicht MÜSSEN - so ist Österreich.

 

1) Radfahrverordnung - was ist ein RR

http://www.bmvit.gv.at/verkehr/strasse/recht/stvo/download/fahrradverordnung.pdf

 

2) 68

http://www.jusline.at/68_Verhalten_der_Radfahrer_StVO.html

 

ein Standard-Artikel zum 68iger

 

Ausnahme: Rennrad

 

Bei Trainingsfahrten mit Rennfahrrädern muss laut StVO § 68 (1) die Radfahranlage nicht benutzt werden. "Diese 'Durchlöcherung‘ der Radwegebenutzungspflicht in Österreich kam vor Jahren durch die Intervention der Autofahrerklubs für ihre rennsportlich orientierten Mitglieder zu Stande, gilt aber leider nicht für Mountainbikes"

http://derstandard.at/1311802169698/Radweg-oder-Strasse-Wann-man-Radwege-nicht-benutzen-muss

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danke erstmal für die info...aber der text ist so geschrieben, das uneinsichtige leute das gar nicht begreifen wollen.

 

und was gilt als trainingsfahrt? ist da eine rennlizenz vonnöten?

 

Trainingsfahrt ist es wenn du auf einem Rennrad (wie in Rennradverordnung beschrieben) zu Trainingszwecken unterwegs bist. Der Gesetzestext ist eben so schwammig formuliert, dass er in jede mögliche Richtung ausgelegt werden kann, dass uneinsichtige, unwissende und halbwissende sich immer irgendwie im Recht fühlen, irgendwie auch sind und somit die Sachverständigen, Rechtsanwälte und Richter im Streitfall immer was zu tun haben.

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gerade gefunden:

 

Trainingsfahrt:

• Eine Fahrt im Rahmen eines systematisch geplan-

ten, pädagogisch fundierten und methodisch zielgerich-

teten Handlungsverlaufs zur Steigerung und Optimie-

rung sportlicher Leistungen.

6

)

• Eine Fahrt mit Rennfahrrädern, entsprechender

rennmäßiger Kleidung und hoher Geschwindigkeit, wo-

bei unerheblich ist, ob Mitglieder einer Radsportverei-

nigung (Amateure oder Profi) oder ob Privatpersonen

in ihrer Freizeit trainieren.

7

)

• Als Kriterien für Trainingsfahrten sind insb jene

Verhältnisse (wie Ausrüstung oder gefahrene Ge-

schwindigkeit) maßgeblich, die mit jenen bei einer rad-

sportlichen Veranstaltung vergleichbar sind.

8

)

 

Quelle:

http://www.rc-rih-tulln.at/PDF/Diverses/RennfahrerDefinition.pdf

 

dort etwas nach unten scrollen zur Seite 2

Bearbeitet von alekom
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Uh, da könnte man jetzt eine schöne "ich bin zu professionell für Radwege"-Diskussion draus machen. :D

 

LG GT - der sich, wenn er dann um 17:00 Uhr aus der Arbeit heimfährt, auf der Bundesstraße wieder auf den Kopf greifen wird, wenn die Stützstrumpf-Radler-Elite wieder meint den 2,5m breiten, perfekt asphaltierten und parallel zur Straße verlaufenden (durch einen Graben getrennten) Radweg nicht benutzen zu können, dafür aber das Verkehrsrisiko in Kauf nimmt.... irre Welt!

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naja...ich würd sagen ab einen tempo von mehr als 30km/h auf die strasse. wobei ich auch dann auf radwegen unterwegs bin, wenn ich gemütlich fahre.

 

am ring sowieso...da brauchst net rasen, weils viel zu gefährlich ist. wer da eine zeit stoppt aufn tacho dem is jo eh nimmer zu helfen.

 

früher hab ichs immer so gemacht, wenn ich ab wien draussen war, hab ich oft den tacho auf 0 gestellt. bis dorthin und wenn ich wieder in wien drin war, hab ich das immer als einrollen bzw. ausrollen genommen. ham ja die leute von der löwenbrücke ja auch gemacht. seinerzeit :D

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