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den Muckenkogel meiden


Herbstl78
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Ein armer Mensch muss das sein.

Ich könnt speiben...

Denke, dass der Zug der Vernunft abgefahren ist:

 

http://www.noen.at/lokales/noe-uebersicht/lilienfeld/kommentar/Zauner-Ein-Schritt-zurueck;art5329,512171

http://www.martinballuch.com/jager-will-detektive-auf-tierschutzvereine-ansetzen/

Bearbeitet von CaptainSangria
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Na wenns der Gegend dort wirtschaftlich und touristisch so unglaublich super geht, dann werden wir halt nicht hin fahren. Muss ja fürchterlich überlaufen sein dort!

Und jetzt hat sich das arme Wild endlich an die Geländewagen gewöhnt und dann kommen wir lauten stinker mit unseren Radeln und verschreckens. Und die von den 40-Tonner Holz LKW aufwändig planierten Wege machen wir auch kaputt mit den dauernd blockierenden Hinterrädern. Das muss man schon verstehen.

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des bikers hauptproblem ist, dass bei der großen reform in den siebziger jahren ( allg. betretungsrecht des waldes), biken noch nicht bekannt war . das verbot zur benützung von forststrassen usw rührt aus dieser zeit und betraf natürlich auto, motorrad usw.

 

denke, dass die damalige reform schon ein stich ins herz des schwarzen landadels war und seither jegliche weitere anpassung mit schwachsinnigsten argumenten jeglicher art verhindert wird.

 

wenn man so wie ich beim bergauf fahren am anninger von einem entgegenkommenden förster aus dem SUV heraus angemault wird und keine vernünftige diskussion möglich ist, resigniert man wirklich irgend einmal

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die vermehren sich wohl auch nur "in ihren kreisen" ;)

 

Laut Wiki :"Sind keine äußerlichen Schäden erkennbar sind die Menschen meist verhaltensgestört"

 

Aber was wir hier posten - liest keiner von denen - und auch nicht der Bürgermeister, und der Fremdenverkehrs-Tourismusverband in dieser eh nicht vom Massentourismus heimgesuchten Gegend. Drum sollte jeder der hier seinen Frust auslässt - diesen auch gleich an die Gemeinde etc. weitermailen.

 

Die Bikesaison beginnt - drum wandern - biken und e-mail schreiben !

 

Steter Tropfen höhlt den Stein - vielleicht sind wir Biker irgendwann so "wichtig" - und zwar "wichtiger" als die feudalen Herrn im SUV mit den sündteuren Schiessprügeln, dass uns die Gemeinden als "zahlende Gäste" erkennen.

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Aber was wir hier posten - liest keiner von denen - und auch nicht der Bürgermeister, und der Fremdenverkehrs-Tourismusverband in dieser eh nicht vom Massentourismus heimgesuchten Gegend. Drum sollte jeder der hier seinen Frust auslässt - diesen auch gleich an die Gemeinde etc. weitermailen.

 

Richtig, ich hab gestern schon an gemeinde@lilienfeld.at ein Mail geschrieben, dass ich den Muckenkogel und Lilienfeld in Zukunft meiden werde und auch keine Vereinsausfahrt unseres Radlclubs auf den Muckenkogel mach - das war nämlich sogar für heuer geplant. Antwort hab ich noch keine ...

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Die Facebook-Gemeinde ist da auch schon ziemlich aktiv - fragt sich nur, ob's was bringt! Interessant ist auf jeden Fall die Petition vom Lilienfelder Bürgermeister!

Auch wenn die Herren vom Stift den Vorfall bedauern und eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen versuchten, frage ich mich, warum im Pachtvertrag keine Klausel enthalten ist, damit MTB-Fahren auf der Forststraße erlaubt ist. Aber wenn da natürlich ein finanziell potenter Pächter kommt, gehen die Kirchenbrüder wieder in die Knie - so wie sie es gelernt haben :-(

 

https://secure.avaaz.org/de/petition/Herbert_Schrittwieser_Straffreiheit_fuer_die_Mountainbiker_am_Muckenkogel/?fbss

http://www.noen.at/lokales/noe-uebersicht/lilienfeld/aktuell/Mountainbiker-Muckenkogel-Jagdpaechter-Prozess-Wirbel-um-Klage-gegen-Mountainbiker;art2315,512169

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Aus gegebenem Anlass und aufgrund der verschiedenen Beiträge in den beiden Threads erscheint es mir wichtig, ein paar prinzipielle Dinge klarzustellen:

 

1. der im Zeitungsartikel genannte Betrag von Euro 15.000,--ist mit größter Wahrscheinlichkeit „nur“ der Streitwert, also die Bemessungsgrundlage des Prozesses. Anders als bei einer Klage, wo zum Beispiel jemand auf Rückzahlung eines Kredites von Euro 5000,--geklagt wird und man daher einen einfach zu definierenden Streitwert hat, ist dies hier, wo es wahrscheinlich um eine so genannte Unterlassung geht, nicht so einfach möglich. Es hat daher der Kläger das Recht, den Streitwert zu bewerten.

 

Möglich wäre auch, dass den betroffenen eine so genannte "strafbewehrte Unterlassungserklärung" übermittelt wurde. Darin wird man aufgefordert, sich zu verpflichten, nie wieder illegal am Muckenkogel etc. mit dem Rad zu fahren und wenn man es trotzdem täte, € 15.000,-- zu zahlen, wenn man die Erklärung unterfertigt und auch die damit verbundenen Kosten zahlt, dann geht das Ganze nicht vor Gericht. Wenn doch dann käme es zu einer Klage auf Unterlassung bzw. wegen Besitzstörung (für Nichtjuristen ziemlich ident, Juristen bitte jetzt nicht über mich herfallen, ich kenn die Unterscheide...)

 

2. Das Klagebegehren in einem solchen Verfahren lautet auf „Unterlassung“ . Das bedeutet, dass der Kläger ein Urteil bekommen möchte, wo drinnen steht, dass es die beklagte Partei zu unterlassen hat, den Wald (…) zu befahren etc.

 

Wenn dem Klagebegehren stattgegeben wird, dann kann der Kläger diese Verpflichtung des Beklagten, nämlich das Befahren des Waldes zu unterlassen, bei einem Verstoß des Beklagten mit einem Exekutionsantrag (Antrag auf Verhängung einer Strafe wegen des Verstoßes gegen das Urteil) bei Gericht durchsetzen. Außerdem hat der Beklagte, der er das Verfahren verloren hat, alle Kosten des Prozesses zu tragen. Das bedeutet dass er sowohl seine eigenen Kosten, als auch jene der Gegenseite und die Gerichtsgebühren bezahlen muss.

 

3. wenn, wie im gegenständlichen Fall die Sach-, Beweis- und Rechtslage so eindeutig ist, dann empfehle ich dringend, in einem solchen Fall umgehend rechtliche Beratung bei einem/einer RA einzuholen und sodann – zähneknirschend – zu versuchen, die ganze Angelegenheit möglichst rasch und noch vor jeglicher Gerichtsverhandlung aus der Welt zu schaffen. Das ist die bei weitem günstigste Variante und verhindert weitere völlig unnötige Kosten, zumal es geradezu ausgeschlossen ist, dass bei derartigen Fallkonstellationen der Beklagte vor Gericht Erfolg haben könnte.

 

4. davon unabhängig besteht auch die Gefahr, dass die „verbrecherischen Radfahrer“ wegen des Verstoßes gegen das Forstgesetz Post von der Bezirkshauptmannschaft erhalten. In einem solchen Falle würde dann, ähnlich wie bei einem Verkehrsdelikt eine Geldstrafe verhängt werden. In solchen Fällen muss man von Fall zu Fall prüfen, ob allfällige Rechtsmittel, welche sich ja auch nur gegen die Höhe der Strafe richten können, auch wenn man in der Sache selbst keine Chancen hätte, Erfolg versprechend wären.

 

5. Petitionen, wie sie jetzt gerade erfolgen, erachte ich persönlich für ein nettes Zeichen, es muss jedoch allen Beteiligten klar sein, dass weder Gerichte noch Verwaltungsbehörden auf derartige Aktivitäten in irgendeiner Form Rücksicht nehmen dürfen. Auch Herrn Dr. Gürtler dürften diese Aktivitäten ihr wisst schon wo vorbeigehen.

 

Zum Abschluss noch meine ganz persönliche Meinung:

 

Wenn es den eigentlichen Grundherren in dieser Gegend mit ihrer jetzt zur Schau getragenen Anteilnahme und ihrem Interesse an touristische Entwicklung ernst wäre, dann hätte diese Gegend schon ein weit reichendes, legales Mountainbike-Wegenetz. So erscheint mir, dass die recht froh darüber sind, jemanden zu haben, der ihnen als böser Wauwau die Arbeit abnimmt.

 

Ich jedenfalls wünsche dieser Gegend und auch noch einigen anderen, die auf der einen Seite touristisch erschlossene Schigebiete sind, sich aber in der Hatz auf Mountainbiker ganz besonders hervortun, noch viele solche Winter wie den heurigen. Irgendwann wird der wirtschaftliche Druck auf den kleinen Rest an Tourismus so groß werden, dass man sich bei der Wahl seiner Jagdpächter weniger an deren Finanzkraft als an deren Kooperationsbereitschaft zur Umsetzung alternativer Einnahmequellen orientieren wird.

 

Und damit es nicht heißt, ich verstecke mich hinter meiner Anonymität im Forum, mit freundlichen Grüßen

 

Michael Gruner

RA in 1070 Wien

Bearbeitet von NoDoc
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Ich denke, die meisten verstehen die Petition eh als eine Geste der Solidarität.

Wenn da eine entsprechende Teilnahme zu verzeichnen ist, ist das immerhin ein Signal, dass es hier nicht um einige wenige geht, sondern um eine ganze Sportart.

Rechtlich wurde ohnehin schon alles gesagt... denke auch nicht dass die Gerichtsverhandlung im Sinne der Beklagten ist... andererseits, wer würde schon zu Kreuze kriechen, wenn man selber in der Lage ist...

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