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Helmpflicht durch die Hintertür


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In dem Fall sehe ich das Urteil unter nachfolgender Begündung voll ein

 

Es bejahte eine Helmpflicht für das unter rennmäßigen Bedingungen fahrende Unfallopfer, das sich einem besonderen Risiko durch das Windschatten- und das schnelle Fahren ausgesetzt habe

Quelle: http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Gerichtshof-bejahte-Helmpflicht-fuer-Rennradfahrer;art4,1503054

 

Vor 14 Tagen wäre ich ohne Helm hin gewesen und zu Dünger verarbeitet worden, ohne Fremdverschulden, nur aus eigener Blödheit.

Der Helm ist hin und damit 200 Euro futsch aber immer noch besser als selber hin oder (für mich persönlich) noch viel Schlimmer ein Pflegefall.

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nur mit den (finanziellen) folgen muss dann eben jeder/jede selber fertig werden

 

Da hast recht, mit den finanziellen Folgen müssen alle fertig werden, aber das gilt ja nicht nur für den Fall sondern für alle Fälle in denen die Solidarhaftung schlagend wird und somit glücklicherweise der sich zu tode fressende dem sich zu tode sportelnde immer noch gleichgestellt.

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Da hast recht, mit den finanziellen Folgen müssen alle fertig werden, aber das gilt ja nicht nur für den Fall sondern für alle Fälle in denen die Solidarhaftung schlagend wird und somit glücklicherweise der sich zu tode fressende dem sich zu tode sportelnde immer noch gleichgestellt.

 

:toll:

 

ps: manchmal möchte man wirklich an der entscheidungskompetenz des ogh zweifeln. wenns so stimmt: selten eine blödere urteilsbegründung gelesen. fast schon als sensationell deppert zu bezeichnen.

 

pps: ich bin natürlich für helm tragen - um diese diskussion gehts hier aber nicht, bitte!

Bearbeitet von bikeopi
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Also ich finde das auch okay in dem Fall. Wäre ähnlich wenn jemand im DH ohne Helm stürzt - oder bei einem MTB Rennen bergab ohne Helm oder halt auf einer Bikeparkstrecke bergab usw...

Bergauf mit MTB oder Rennradel ohne Windschatten wäre die Entscheidung für mich aber absolut nicht zu unterstützen - bevor nicht auch Autofahrer Helmpflicht bekommen (weil da würds auch viel verhindern, mehr wie die gesamten Airbags).

 

Kein Mitschuld aber einfach bitte bei kurzen Strecken, bei gemütlichem dahinradeln, usw.. Wenn ich in der Stadt für 2-3km immer Helm bräuchte - wärs bei uns kein Spaß. In Neuseeland kannst deinen Helm am Radel hängen lassen egal wo (halt 0815 Helm) und der wird nicht geklaut, zumindest nicht wahrscheinlicher als dass dir das gesamte Radel gefladert wird - zumindest sehr sehr unwahrscheinlich. Da ist es okay mit der Helmpflicht. Aber bei uns - würden die Helme nicht lange überleben... Und dauernd Helm mitschleppen wäre extremst kontraproduktiv - noch dazu ist eh nicht so klar wie viel so ein Leichthelm überhaupt bringt... (IMHO hilft der primär vor leichter Gehirnerschütterung - Abschürfungen - und führt evtl zu besserem Sturzverhalten - genauso wichtig bei Sturz sind wahrscheinlich Handschuhe - da man sich dann besser abrollen/schützen kann...).

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Da hast recht, mit den finanziellen Folgen müssen alle fertig werden, aber das gilt ja nicht nur für den Fall sondern für alle Fälle in denen die Solidarhaftung schlagend wird und somit glücklicherweise der sich zu tode fressende dem sich zu tode sportelnde immer noch gleichgestellt.

 

seh ich auch so, zu tode fressen und sporteln kann man immer noch mit sucht erklären. und die ist gemäß who definition eine krankheit.

 

das "nicht helm aufsetzen wollen" lässt sich wohl schwer mit sucht erklären ;)

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Mit dieser Argumentation kann man so ziemlich bei jedem Radunfall eine Mitschuld konstruieren.

Das sich in Wahheit einfach die alte Schachtel verschätzt hat und damit einen Menschen schwer verletzt, ist dann bald sekundär?

 

Ich trag beim biken auch immer einen Helm... aber wenn ich in die Arbeit fahre, dann nciht.

Kaum je treffe ich am Arbeitsweg überhaupt Autos, aber wenn mich eines Tages dann irgendein Psycho niedermäht, bin ich selber Schuld? Gehts scheissen... da kann man auch gleich einfach nur auf den Tod warten...

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Hier ein Auszug aus dem Urteil, wer es genauer wissen möchte:

 

Die 1923 geborene Beklagte wollte auf Höhe des Hauses Mühlbach 18 als Fußgängerin die 5,8 m breite Fahrbahn der B 151 überqueren. Sie musste zuerst zwei von links kommende Fahrzeuge abwarten. Von rechts kamen zwei (Renn-)Radfahrer, die für die Beklagte bereits erkennbar waren, als sie die Fahrbahn betrat. Infolge einer Fehleinschätzung dachte sie, dass sie die Fahrbahn noch vor den Radfahrern überqueren könne. Sie ging los, wobei sie eine „leicht schräge Gehlinie“ einhielt und eine Gehgeschwindigkeit von 7 km/h erreichte.

 

 

Die beiden Radfahrer näherten sich mit einer Geschwindigkeit von ca 35 km/h. Der Kläger fuhr im Windschatten seines mit ihm befreundeten Vordermanns J***** H*****. Der Tiefenabstand betrug ca 1,5 m, was einer Zeitspanne von 0,15 sec entsprach. Ein solcher „Nachfahrabstand“ bedeutet, dass es bei einer starken Bremsung des Vordermanns zu einem Auffahrunfall kommen muss. Beide Radfahrer trugen keinen Radhelm. J***** H***** konnte aus einer Entfernung von 117 m erkennen, dass auf dem - aus seiner Sicht - links von der Fahrbahn befindlichen Gehsteig eine Person (die Beklagte) stand. Als die Beklagte die Fahrbahn betrat, reagierte J***** H***** mit einer starken Bremsung. Die Bremsverzögerung lag zwischen 3,5 und 5 m/sec² (eine Bremsverzögerung von 5 m/sec² bedeutet für ein Rennrad eine Vollbremsung). Bei Beginn der Abwehrhandlung war er noch ca 25 m bzw 2,5 sec von der Gehlinie der Beklagten entfernt.

Der Kläger fuhr auf das Fahrrad seines Vordermanns auf und kam - im Gegensatz zu diesem - zu Sturz. Bei einem „Halbsekunden- oder Sekundenabstand“ wäre der Sturz vermeidbar gewesen. Ein solcher Abstand hätte aber nicht mehr einem „Windschattenfahren“ entsprochen.

 

 

Der Kläger zog sich bei diesem Sturz neben einer Abschürfung im Bereich der linken Kniescheibe vor allem schwere Schädelverletzungen zu. Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma III mit Bruch des linken Scheitelbeins, Blutungen innerhalb und außerhalb der harten Hirnhaut sowie Quetschungsverletzungen des Hirngewebes. Während der instensivmedizinischen Behandlungsphase entwickelte sich ferner eine Lungenentzündung, eine eitrige Nasennebenhöhlenentzündung, ein septisches Zustandsbild sowie eine Polymyoneuropathie.

 

 

Insgesamt litt der Kläger 30 Tage an starken, drei Wochen an mittleren und acht Wochen an leichten Schmerzen. Dazu kommen künftig (gerafft) weitere vier Monate an leichten Schmerzen, weil der Kläger eine Neigung zu migräneartigem Kopfschmerz entwickelt hat. Außerdem leidet er nun an Epilepsie, auch wenn der Kläger seit 2009 anfallfrei ist. Aufgrund seiner Kopfverletzungen leidet er unter Dauerfolgen, Spätfolgen sind nicht auszuschließen.

Hätte der Kläger einen Helm getragen, wäre die Schädelfraktur unterblieben. Er hätte zwar eine Gehirnerschütterung erlitten, die schweren traumatischen Hirnverletzungen und deren Folgen wären aber ausgeblieben. In diesem Fall hätte der Kläger zwei Tage mittlere und sieben bis zehn Tage leichte Schmerzen gehabt. Dauer- und Spätfolgen wären nicht zu erwarten gewesen.

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Wird bei so einem Fall die Schuld und Mitschuld an einem Unfall oder die (Mit-)Schuld an einer Verletzung gesucht?

Bei ersterem hat die Tatsache, dass ein Helm nicht getragen wurde, ja wohl keine Relevanz.

Oder geht's da nur um Versicherungsgeld? Dann kann jemand, der es vorzieht, im Falle eines Sturzes seinen Kopf direkt am Asphalt zu reiben, ruhig auch etwas zu seiner Behandlung beisteuern.

Bearbeitet von feristelli
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Naja, im Vertrauensgrundsatz steht

"...oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen ...."

 

Je nach dem, wie das jetzt genau hergegangen ist, ob man erkennen konnte, dass es sich um eine Person gemäß obiger Definition handelte, hätte also der Vordermann schon frühzeitig ein Bremsmanöver einleiten können bzw. zur Verhinderung/Minderung des Unfalls beitragen können.

 

Dahingehend kann man das mal argumentieren.

 

Ein zweiter Aspekt ist, dass mit "Rennrädern" gefahren wurde, die unter gewissen Voraussetzungen ohne StVO-konforme Ausstattung im Verkehr bewegt werden dürfen. Wenn also eine "radsportliche" Nutzung vorlag, dann kann das Gericht der Meinung sein, dass, wie bei allen radsportlichen Veranstaltung verpflichtend, ein Helm hätte aufgesetzt werden müssen.

 

Der Argumentation kann man jetzt folgen oder nicht.

 

Wenn man dagegenhät, dass es keine "radsportliche Nutzung" war, dann würde die Schuldfrage dahingehend zu stellen sein, ob nicht vorsätzlich mit nicht dafür zugelassenen Fahrzeugen/Fahrrädern am Verkehr teilgenommen wurde? Da sähe die Sache dann ganz schnell ganz anders aus und wäre die Beklagte wohl ganz schnell in der stärkeren Position! Das darf man nicht ausser Acht lassen!

 

Ich hab mit dem Urteil auch nicht viel Freude, aber ich kann verstehen, wie´s zustande gekommen ist.

 

Meine Bedenken gehen auch in die Richtung, dass hier jetzt ein Präzedenzfall geschaffen wurde, der eine Tür öffnet, die wir Radfahrer so überhaupt nicht haben wollen.

 

Ich würde gegen das Urteil jedenfalls vorgehen.

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Link zum OGH Urteil: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20140827_OGH0002_0020OB00099_14V0000_000/JJT_20140827_OGH0002_0020OB00099_14V0000_000.html

Attersee Ortsgebiet, Mühlbach 18, Straße 5,4 m breit, Fußgängerin quert schräg, 2 Rennradfahrer 35 km/h, Abstand zum Vordermann 1,5 m

Text aus dem Urteil: "J***** H***** (Anm: der Vordermann) konnte aus einer Entfernung von 117 m erkennen, dass auf dem - aus seiner Sicht - links von der Fahrbahn befindlichen Gehsteig eine Person (die Beklagte) stand. Als die Beklagte die Fahrbahn betrat, reagierte J***** H***** mit einer starken Bremsung."

Link zu Attersee, Mühlbach 18: https://www.google.at/maps/place/M%C3%BChlbach+18,+4864+M%C3%BChlbach/@47.9103787,13.5290177,384m/data=!3m1!1e3!4m2!3m1!1s0x4776a82db104d70d:0x7261b2cfd613c3be

 

Vielleicht ist es so gelaufen: der Vordermann ("J**** H****") sieht die Fußgängerin von weitem ("117 m") auf dem gegenüberliegenden Gehsteig stehen, denkt sich nix dabei, schaut kurz irgendwo anders hin (Tacho?, Wasserflasche?, zum Hintermann?, Unterlenkerhaltung?, ...) und einen Moment später ist die Fußgängerin auf der Fahrbahn. J**** H**** erschrickt und geht in die Eisen.

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noch dazu ist eh nicht so klar wie viel so ein Leichthelm überhaupt bringt... (IMHO hilft der primär vor leichter Gehirnerschütterung - Abschürfungen - und führt evtl zu besserem Sturzverhalten - genauso wichtig bei Sturz sind wahrscheinlich Handschuhe - da man sich dann besser abrollen/schützen kann...).

 

Aus vor 14 Tagen gemachter Erfahrung kann ich nur sagen, dass bei einem Sturz bei ca. 70 kmh und einem Aufprall direkt auf der Stirn zwar der Helm teilweise aber nicht der Kopf bricht, der Atmos von Giro dürfte als Leichthelm durchgehen. 4 Nähte an der Stirn und 3 über der Lippe (dort hat sich die Brille reingearbeitet) waren auf jeden Fall erträglicher wie ein hinniger Schädel. Die Handschuhe waren komplett durch und die Steine sind in den Fingern gesteckt, der Rucksack und die darin befindliche Bekleidung, das darunter befindliche Trikot, und das Unterhemd waren durch. Das ganze ohne Helm stelle ich mir durchaus spannend vor für den der den Gatsch hätte beseitigen müssen.

Foto0170.jpg

 

Nur mal zum verständnis warum bergauf oder zur arbeit keinen helm und sonst schon, kann da nix passieren ??*

 

Verstehe ich auch nicht ganz, denn wenn es mich von knapp 2 m aus dem Stand auf die Birne haut wird´s auch keine Gaudi sein.

 

 

Nichts desdo trotz bin ich der Meinung dass jeder das Recht hat sich den Schädel einzuhauen bzw. seine eigenen Erfahrungen zu machen. Wieder eine sowieso nicht lückenlos durchsetzbare Regel einzuführen bringt nix. Betroffene sind ohnehin am meisten selbst gestraft, ich habe aus einem Schädelbruch vor 20 Jahren gelernt und setze seit dem immer einen Helm auf, aber ich sehe das so wie bei den kleinen Kindern - das mit der heißen Herdplatte müssen sie auch selber rausfinden, da kannst reden was du willst.

 

Über die Kosten von Pflege und Wiederherstellung zu streiten sehe ich als zynischen Ansatz, das könnte jeden Punkt des Lebens trefffen, warum soll ich z.B. die Behandlungskosten für ein Kind mittragen dass auf eine heiße Herdplatte greift .........

Bearbeitet von 6.8_NoGravel
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nicht nur mit dem ogh, sondern auch mit dem artikel stimmt ja so einiges nicht.

 

offenbar geht es um die schadenersatzfrage/klage, das geht in dem artikel fast unter. und er leitet aus dem urteil eine helmpflicht für rr fahrer ab...:f:

 

das urteil geht ja insofern in ordnung, als den verletzten tatsächlich eine schuld trifft. aber nicht, weil er keinen helm getragen hat (das sieht kein gesetz in diesem land vor), sondern weil er keinen ausreichenden sicherheitsabstand zum vordemann eingehalten hat, wie er in der stvo vorgesehen ist. (§18, 1)

 

 

 

§ 18. Hintereinanderfahren.

 

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat stets einen solchen Abstand vom nächsten vor ihm fahrenden Fahrzeug einzuhalten, daß ihm jederzeit das rechtzeitige Anhalten möglich ist, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst wird.

 

(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat von Schienenfahrzeugen, die er nicht zu überholen beabsichtigt oder wegen der Beschaffenheit seines Fahrzeuges nicht überholen kann, einen den jeweiligen Straßen- und Witterungsverhältnissen angemessenen Abstand (mindestens etwa 20 m) einzuhalten.

 

(3) Müssen die Lenker hintereinanderfahrender Fahrzeuge anhalten und reicht die Reihe der anhaltenden Fahrzeuge auf dem betreffenden Fahrstreifen bis zu einer Querstraße, einem Schutzweg, einer Radfahrerüberfahrt oder einer die Fahrbahn querenden Gleisanlage zurück, so haben die Lenker weiterer auf demselben Fahrstreifen herannahender Fahrzeuge so anzuhalten, daß der Verkehr auf der Querstraße, dem Schutzweg, der Radfahrerüberfahrt oder Gleisanlage nicht behindert wird.

 

(4) Der Lenker eines Fahrzeuges mit größeren Längsabmessungen (Lastfahrzeuge, Kraftwagenzüge, Omnibusse u. dgl.) hat auf Freilandstraßen nach einem solchen Fahrzeug einen Abstand von mindestens 50 m einzuhalten.

Bearbeitet von bikeopi
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das Drittel Teilverschulden ("...Davon begehrte er nach Anerkennung eines - nicht näher konkretisierten - Mitverschuldens von einem Drittel...") hat er vermutlich aufgrund des zu geringen Abstandes bekommen (Windschattenfahren ist in der StVO für Rennradler nach wie vor nicht explizit geregelt), aber die weiteren 25% Abzug hat er aufgrund Nichttragens eines Helmes bekommen.

 

Ich finde das alles vernünftig, sofern ich es richtig verstehe.

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ich denke, die schuld der betagten dame steht lt. urteil überhaupt nicht zur diskussion. der hintere radfahrer hat schwere verletzungen erlitten und klagt aufgrund der zweiflesfrei festestehenden hauptschuld der dame ebendiese auf zivilrechtlichem weg auf schadenersatz/schmerzensgeld, ein ganz normaler vorgang. allerdings muss das gericht klären, ob die verletzungen des kläger im selben ausmass eingtreten wären, wenn er naheliegende massnahmen wie das tragen eines helmes gertoffen hätte. die antwort aus fachmedizinischer sicht ist offenbar ein klares nein, daher war der kläger zumindest fahrlässig und damit an der schwere seiner verletzungen mittbeteiligt, da er sie durch seine eigene entscheidung vorab hätte abmildern können (daher mitschuld). ich finde die agrumentation okay. ausserdem hat man in österreich als rennrad-fahrer gewisse privilegien (keine radwegbenützungspflicht, kein licht etc), die eher dazu führen noch flotter unterwegs zu sein (was ja für uns gut ist), daher ist es andererseits aus meiner sicht verständlich, wenn dafür etwas höhere anforderungen an die persönliche mitverantwortlichkeit gestellt werden....aber ok, eine differenzierte sichtweise ist halt nicht jedermanns sache
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Dass es eine Fussgängerin war, war mir nicht bewusst.

 

@bergauf und arbeitfahren ohne Helm: das ist eine völlig normale Risikobewertung.

Natürlich macht es einen riesigen Unterschied, ob ich quer durch Wien zur Arbeit fahre, oder am Land auf dem Radweg ohne Kontakt zu Autos.

 

Wenn man wirklich jegliches Risiko ausschalten möchte, müsste man beim Autofahren auch einen Helm tragen - wieviele Leute erleiden jährlich Kopfverletzungen beim Autofahren? Sind vermutlich viiiel mehr als sich Radfahrer jährlich den Kopf verletzen... mag wer die Statistik dazu suchen?

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Nichts desdo trotz bin ich der Meinung dass jeder das Recht hat sich den Schädel einzuhauen bzw. seine eigenen Erfahrungen zu machen. Wieder eine sowieso nicht lückenlos durchsetzbare Regel einzuführen bringt nix. Betroffene sind ohnehin am meisten selbst gestraft, ich habe aus einem Schädelbruch vor 20 Jahren gelernt und setze seit dem immer einen Helm auf, aber ich sehe das so wie bei den kleinen Kindern - das mit der heißen Herdplatte müssen sie auch selber rausfinden, da kannst reden was du willst.

 

Über die Kosten von Pflege und Wiederherstellung zu streiten sehe ich als zynischen Ansatz, das könnte jeden Punkt des Lebens trefffen, warum soll ich z.B. die Behandlungskosten für ein Kind mittragen dass auf eine heiße Herdplatte greift .........

 

da bin ich ganz deiner Meinung ich finde das nur so inkonsequent entweder trag ich einen Helm oder nicht aber das ich ihm dann so wie manche am Lenker oder am Rucksack spazieren führe naja...

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das Drittel Teilverschulden ("...Davon begehrte er nach Anerkennung eines - nicht näher konkretisierten - Mitverschuldens von einem Drittel...") hat er vermutlich aufgrund des zu geringen Abstandes bekommen (Windschattenfahren ist in der StVO für Rennradler nach wie vor nicht explizit geregelt), aber die weiteren 25% Abzug hat er aufgrund Nichttragens eines Helmes bekommen.

 

Verständlich, nur mal konstruiert -

 

Ich fahre im Windschatten eines anderen (mir nicht bekannten) Fahrers, der macht einen Fahrfehler und ich komme dadurch zu Sturz und möchte jetzt dafür Schmerzensgeld haben. Weil ich um mir die Frisur nicht zu ruinieren keinen Helm aufhatte habe ich Kopfverletzungen und möchte daher mehr Schmerzensgeld weil das eben weh tut. Jetzt sagt der Richter aber, wenn du so fährst und den Sicherheitsabstand bewusst vernachlässigst, dann musst du damit rechnen dass es dich bei Fahrvehlern des Vorfahrenden auf die Goschen haut. Weil du nicht alles gemacht hast um dich vor Folgen zu schützen bekommst du auch nicht die volle Maut denn an den Schäden bist du auch zumindest teilweise selbst Schuld, denn wer im öffentlichen Verkehr wie im Rennen fahren möchte, der soll sich auch wie ein Rennfahrer kleiden (Helmpflicht bei Rennen).

 

Für mich völlig Einsichtig.

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ich denke, die schuld der betagten dame steht lt. urteil überhaupt nicht zur diskussion. der hintere radfahrer hat schwere verletzungen erlitten und klagt aufgrund der zweiflesfrei festestehenden hauptschuld der dame ebendiese auf zivilrechtlichem weg auf schadenersatz/schmerzensgeld, ein ganz normaler vorgang. allerdings muss das gericht klären, ob die verletzungen des kläger im selben ausmass eingtreten wären, wenn er naheliegende massnahmen wie das tragen eines helmes gertoffen hätte. die antwort aus fachmedizinischer sicht ist offenbar ein klares nein, daher war der kläger zumindest fahrlässig und damit an der schwere seiner verletzungen mittbeteiligt, da er sie durch seine eigene entscheidung vorab hätte abmildern können (daher mitschuld). ich finde die agrumentation okay. ausserdem hat man in österreich als rennrad-fahrer gewisse privilegien (keine radwegbenützungspflicht, kein licht etc), die eher dazu führen noch flotter unterwegs zu sein (was ja für uns gut ist), daher ist es andererseits aus meiner sicht verständlich, wenn dafür etwas höhere anforderungen an die persönliche mitverantwortlichkeit gestellt werden....aber ok, eine differenzierte sichtweise ist halt nicht jedermanns sache

 

genau darum geht es hier, um differierende sichtweise...;)

 

das urteil ist mmn nach ja in ordnung, ich finde nur die argumentation eigenartig.

 

vor allem könnte es konsequenzen in anderen bereichen haben.

 

(zb rückenprotektoren für schneesportler, motorradfahrer - etwa 10% der verletzungen bei snowboardern sind wirbelsäulenverletzungen)

Bearbeitet von bikeopi
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allen die hier schon wieder in die (elende) helmpflichtdiskussion verfallen, empfehle ich ein frühstück in einem gastgarten eines amsterdamer studentenviertel-beisels und dabei das rege verkehrstreiben dieser stadt zu beobachten...

 

20x soviele radfahrer wie autos, alle fahren kreuz und quer, alle nehmen ein bissl rücksicht auf den anderen, keiner trägt einen helm weil das radfahren genauso selbstverständlich ist wie das zufussgehen.

das würd ich mir für unsere breitengrade auch wünschen....

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ad AFX: aber das risiko, sich auf einem hollandrad in amsterdam den schädel zu ruinieren ist ein ganz anderes als auf dem rennrad mit 35km/h und mehr im windschatten eines oder mehrerer kollegen. das beispiel ist also etwas nutzlos.

aber wo ich dir recht geb: dass radfahren so selbstverständlich ist wie zufuß gehen (oder autofahren!), ist wirklich ein schönes ideal!

Bearbeitet von feristelli
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