Tom Turbo Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Hab mal eine rechtliche Frage. Wie müssen Strafverfügungen in Ö zugestellt werden? lt. Netz immer per Rsb. Nun habe ich jedoch eine Strafverfügung per Post erhalten bzw. behauptet das die Polizei. Vermutlich hat der Postler den Brief nicht zugestellt Wer ist dann in der Beweislast? Wie ist dann der Verfahrensablauf bei einer Strafverfügung? neue Frist? Danke an die Rechtsexperten: wink: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini Hörmann Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/102/Seite.1020110.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom Turbo Geschrieben 20. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 (bearbeitet) Danke Reini, das hatte ich auch gefunden und steht klar Die Strafverfügung wird nicht mehr mittels RSa-Brief ("Blauer Brief") zugestellt. Seit 1. Juli 2013 ist eine Zustellung mittels RSb-Brief ("Weißer Brief") vorgesehen Daher nun die Frage oder Einwand warum wird eine Strafverfügung mit normaler Post geschickt? Wenn die Strafverfügung nun nicht vom Postler zugestellt wurde dann kann man natürlich auch keinen fristgerechten Einspruch erheben. Daher dachte ich werden die Strafverfügungen per Rsb zugestellt? Wer ist dann in der Beweislast das die Strafverfügung zugestellt wurde oder nicht? Bearbeitet 20. Juni 2016 von Tom Turbo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ricatos Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Aus Kostengründen? Laut Zustellgesetz ist es auch möglich behördliche Schriftstücke mit normaler Post zustellen zu lassen. Die Beweislast liegt aber bei der Behörde, dass das Schriftstück auch wirklich zugestellt wurde. Das wird halt mit normaler Post schwierig. Wird aber in Kauf genommen, weil wahrscheinlich die meisten Strafverfügungen sowieso beglichen werden. Die paar Einsprüche kommen immer noch billiger, als jede Strafe mit Rsb zuzustellen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 selbst eine Straferkenntnis wird per normalem Brief zugestellt, Beweislast --> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom Turbo Geschrieben 20. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Beweislast --> und wenn der Brief nicht zugestellt wurde, was dann? Wie will die Polizei beweisen das der Brief angekommen ist Es gibt kein Zustellgesetz bei Strafverfügungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ricatos Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 und wenn der Brief nicht zugestellt wurde, was dann? Wie will die Polizei beweisen das der Brief angekommen ist Es gibt kein Zustellgesetz bei Strafverfügungen. Wenn die Behörde die Strafverfügung nicht mit RSb zustellt, kann sie es auch nicht beweisen. Und damit wird es auch schwer zu beweisen, wann die Strafverfügung rechtskräftig geworden ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tenul Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 eine Strafverfügung per Post ... solange sie dich nicht persönlich abholen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom Turbo Geschrieben 20. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Wenn die Behörde die Strafverfügung nicht mit RSb zustellt, kann sie es auch nicht beweisen. Und damit wird es auch schwer zu beweisen, wann die Strafverfügung rechtskräftig geworden ist. logisch wäre für mich das die Behörde die Strafverfügung dann per Rsb schickt und ab dann die Frist zu laufen beginnt. Nur ist ja quasi die Strafverfügung die normal per Post zugestellt werde hätte sollen dann schon zur Vollstreckung = wie wenn kein Einspruch eingelegt wurde... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom Turbo Geschrieben 20. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 ... solange sie dich nicht persönlich abholen... da müssten Sie in den kommenden beiden Monaten mir nach Spanien nachreisen:p ::rofl: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ricatos Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Und die Behörde behauptet ernsthaft, dass sie die Strafverfügung nur per normalen Brief verschickt haben? Nun habe ich jedoch eine Strafverfügung per Post erhalten bzw. behauptet das die Polizei. Ein Rsb wird ja auch von der Post zugestellt. Ich kenn jetzt deine Wohnsitzverhältnisse nicht, aber wenn der Rsb wieder an die Behörde zurückgeht, wegen Unzustellbarkeit, oder wegen abgelaufener Hinterlegung, dann beginnt natürlich die Einspruchsfrist schon zu laufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tenul Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 da müssten Sie in den kommenden beiden Monaten mir nach Spanien nachreisen:p ::rofl: Du hast dann sicher eine postalische Abwesenheitsmitteilung gemacht. Mit einer Abwesenheitsmitteilung haben Sie die Möglichkeit, während Ihrer Abwesenheit einlangende RSa- und RSb-Briefe von Behörden und Ämtern an den Absender retournieren zu lassen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom Turbo Geschrieben 20. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Du hast dann sicher eine postalische Abwesenheitsmitteilung gemacht. Ja natürlich Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tom Turbo Geschrieben 20. Juni 2016 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Und die Behörde behauptet ernsthaft, dass sie die Strafverfügung nur per normalen Brief verschickt haben? Ja und da nicht per Rsb verschickt wurde ergeht ja auch keine Verständigung wegen Unzustellbarkeit an die Behörde Ein Rsb wird zwar auch von der Post zugestellt aber hier gibt es einen Nachweis der Zustellung bzw. bei Abholung mit meiner Unterschrift. Ab dann läuft auch die Einspruchsfrist, das ist mir verständlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ricatos Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Dann kann ich mir auch nur vorstellen, dass die Strafverfügung nochmals mit Rsb zugestellt wird. Der Fristenlauf lässt sich sonst unmöglich beweisen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
tenul Geschrieben 20. Juni 2016 Teilen Geschrieben 20. Juni 2016 Dann kann ich mir auch nur vorstellen, dass die Strafverfügung nochmals mit Rsb zugestellt wird. Der Fristenlauf lässt sich sonst unmöglich beweisen. So ist es. Ich hatte den Fall auch schon mal, dass ich auf eine normal zugestellte Anzeige nicht reagiert habe und dasselbe Schreiben einige Wochen später per RSb nachgeschickt wurde. Inhaltlich war es gleichlautend. Der einzige Unterschied ist die Höhe der Strafverfügung beim zweiten Mal um ein paar Euro teurer war (quasi im Ausmaß der Portokosten). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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