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rechtliche frage


Arx
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ich habe mir im feber 04 neue lautsprecher gekauft. anfang juni hatten sie einen defekt, der händler hat sie eingeschickt, nach fast 1 monat habe ich sie wieder bekommen. das war so anfang august.

 

jetzt komme ich drauf das der defekt noch besteht oder wieder gekommen ist.

 

was kann ich jetzt tun?

 

"Gewährleistung

Die Gewährleistung ist gesetzlich verankert. Der Käufer sollte daher die Behebung eines Fehlers als Gewährleistung geltend machen, weil er dabei meist besser dran ist als bei der Garantie. Die Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Übergabe des Gegenstandes. In den ersten sechs Monaten wird vermutet, dass der Fehler bereits bei der Übergabe vorhanden war. Tritt ein Fehler auf, hat der Verkäufer das Recht, zunächst die Nachbesserung, also Reparatur oder Austausch, zu versuchen. Wird die Nachbesserung nicht in angemessener Zeit durchgeführt, wird sie abgelehnt oder bleibt sie erfolglos , stehen dem Käufer das Rechte der Minderung oder das Recht der Wandlung zu, je nach seiner Wahl.

 

 

Minderung bedeutet, er verlangt einen Teil des Kaufpreises zurück.

Wandlung bedeutet, den Kaufvertrag rückabwickeln. Der Konsument gibt die gekaufte Sache zurück und erhält den gesamten Kaufpreis. Gutscheine muss man sich nicht gefallen lassen. " arbeitskammer tirol

 

das würde ja heißen ich würde den vollen kaufbetrag zurück bekommen.

 

"Der Übernehmer (in der Regel der Kunde bzw. der Konsument) kann zunächst – unabhängig von der Art des Mangels – nur Verbesserung oder Austausch verlangen.

 

Preisminderung oder Wandlung kann er nur verlangen, wenn

 

Verbesserung oder Austausch unmöglich sind

oder für den Übergeber einen unverhältnismäßig hohen Aufwand darstellen würden, wobei auch die mit der Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten zu beachten sind;

der Übergeber Verbesserung oder Austausch verweigert oder sie

nicht in angemessener Frist vornimmt;

Verbesserung oder Austausch für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären;

Verbesserung oder Austausch dem Übernehmer aus trifftigen Gründen, die in der Person des Übergebers gelegen sind, unzumutbar sind.

Die Wandlung (Ware zurück, Geld zurück) ist allerdings bei geringfügigen Mängeln immer ausgeschlossen."konsument.at

 

das widerspricht ja den vorigen text.

also kann ich auf eine wandlung des kaufvertrages bestehen?

 

und was ist eine angemessene frist??gibt es da klare richtlinien?

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Ich würde den Defekt noch einmal reklamieren und noch einmal reparieren bzw. austauschen lassen. Beim Abholen solltest Du das nächste Mal aber gleich kontrollieren, ob der Defekt wirklcih behoben wurde. Sollte dann der Defekt noch immer vorhanden sein, oder später wieder auftreten, würde ich die Wandlung erklären, weil dann offenbar ist, dass der Mangel nicht behoben werden kann.

 

 

Good Luck

 

Michael

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hallo,

 

zur gewährleistung:

 

wie du selbst im text anmerkst, muss der käufer beweisen , dass ein nach dem 6. monat aufgetretener fehler, bereits zum zeitpunkt des kaufes vorhanden war.

in der praxis geht man davon aus, wenn das produkt 6 monate mängelfrei war, das ein nach dem 6. monat festgestellter fehler eben nicht bereits zu kaufdatum vorhanden war.

im zweifelsfalle müßte der käufer durch ein von ihm bezahltes gutachten das gegenteil beweisen.

 

ergo tritt in deinem fall die garantie in kraft = freiwillige leistung der herstellers zu dessen bedingungen

 

soweit zur "rechtlichen" lage - unabhängig davon wird wohl ein kundenorientierter händler bzw hersteller, die zufriedenheit des kunden als vorangiges ziel bei der reklamationsbearbeitung haben.(sollte man zumindest annehmen)

 

in deinem fall ist festzuhalten, dass lautsprecher in der regel durch einwirkungen von aussen defekt werden - z.b. durch verzerrungen von zu leistungsschwachen verstärkern. das deine jetzt zum 2. mal defekt sind, liese darauf schliessen.

 

was verwendest du denn für LS bzw welchen verstärker? welcher hersteller? ggf welcher händler? welchen lautstärke bereich spielst du ? welcher fehler ?

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sers!

 

also wenn die einen teil austauschen und der neu eingebaut wird, hast du darauf wieder garantie. (neuteil).

 

ich würde es nochmals reparieren lassen. und erst dann dem händler etwas zuwesteigen, wennst der fehler wieder da ist.

droh eam von mir aus mit dem konsumtenschutzgesetzt, da geben dann eh viele nach. rechtschutz ist in der heutigen zeit sowieso obligatorisch.

 

also wenn das ein gescheiter händler ist, dann gibt es dir einfach ein neuteil und tauchst das um. den rest kann er sich eh mit dem lieferanten ausmachen. das klappt meistens ohne probleme.

 

gib ihm ca. 3-4 wochen zeit. das muss sich locker ausgehen. das sehe ich als angemessene frist.

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naja das sind studio monitore-> aktiver limiter und dann noch passive sicherung, da kann man eigentlich nichts mit lautstärke anrichten und so richtig laut höre ich eh nicht.

 

naja der 1 defekt ist ja innerhalb der ersten 6 monate aufgetaucht, da liegt die beweislast beim händler und wenn der gleiche defekt noch da ist bzw wieder aufgetreten ist,(so leicht ist das nicht zu sagen, hört man bei musik fast nie, mit einer testcd lässt sich das ganze aber schön reproduzieren) liegt es auf der hand ,dass das produkt mangelhaft repariert wurde.

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naja fehlerursache oder so wurde mir nie gennannt. der händler hat die box nach Frankreich geschickt dort wurde so weit ich sehe zumindestens der tieftöner umgetauscht.

 

ein scheppern bei ungefähr 100hz, klingt ein bissi nach nicht korrekt eingestellte zentrierspinne, aber da müsste das problem auch bei tieferen frequenzen auftreten. --> also KA was es wirklich ist, vielleicht ist auch einfach was schlecht geklebt im gehäuse.

 

werde mich am wochenende ein bissi herum spielen, kann ja auch am ständer bzw an der aufstellung liegen oder am vorverstärker, (letztes mal beim gleichen fehler habe ich diese quellen ausschließen können, wäre komisch wenn jetzt was anderes grund dafür ist)

 

wollte jetzt eigentlich nur wissen ,ob ich rechtlich auf eine wandlung der kaufvertrags bestehen kann(wenn wirklich ein defekt vorliegt), aber schaut nicht so aus...

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Original geschrieben von Arx

oder bleibt sie erfolglos , stehen dem Käufer das Rechte der Minderung oder das Recht der Wandlung zu, je nach seiner Wahl.

 

von erfolglos spricht man i.d.R. nach 3 erfolglosen Rep versuchen.

 

wenn wir schon beim recht sind: dann stünde dem händler zu, eine angemessene benutzungsgebühr vom kaufpreis abzuziehen. abhängig davon wie lange zu das produkt mängelfrei benutzt hast. in deinem falle wären das 6 monate ( also ca 10-20% vom Kaufpreis)

 

Original geschrieben von Arx

dort wurde so weit ich sehe zumindestens der tieftöner umgetauscht

 

einen fehlerbericht solltest schon bekommen, denn du hast ja auf jede durchgeführte rep neuerliche gewährleistungsansprüche!

 

viel erfolg

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so habe jetzt da angerufen:

Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

Sektion III - Konsumentenschutz

 

und die meinen, das richtlinien dafür nicht so klar sind. aber spätestens nach dem 2 reperatur versuch hat man recht auf wandlung(man kanns aber auch nach dem ersten versuchen).

 

und angemessene frist ist 2 bis 3 wochen, außer bei gewissen ausnahmen...

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ganz versteh ich es nicht..

 

hat mir fast den anschein du willst die lautsprecher einfach nicht mehr :confused:

 

so wie du schreibst, merkt man beim normalen spielbetrieb gar nichts.

klar wennst mit der test cd einen fehler ortest und es ist ein fehler gehört er in ordnung gebracht.

 

wenns dir wirklich darum geht, den ls in ordnung zu bringen, würd ich mit deinem händler sprecher, ohne gleich mit anwälten, o.ä zu drohen

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naja das problem ist wenn die jetzt schon so sind ,wie wirds dann in 2 jahren sein.( klar das kann eine ausnahme sein, aber doch auch ein hinweis welche qualität die boxen haben)

 

und da ich kein auto besitze darf ich mich wieder auf eine fast 3 stündige irrfahr durch wien begeben, mit einer 15kg box im rucksack, so toll ist das nicht, dass ich das nochmals in meinem leben machen muss.

 

klar werde ich mal normal mit dem händler reden, aber es ist immer gut ein ass im ärmel zu haben und man weiß was für möglichkeiten man hat. er kann ja nicht einmal was dafür, er ist ja nur der bote.

 

und man merkt es schon, aber nur bei gewissen liedern und auch nur wenn man konzentriert hört. aber das "schöne" an fehlern ist, wenn man ihn sucht und findet, findet man ihn im nachher immer, auch ohne zu suchen.

 

alles in allem einfach ärgerlich.

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Diskutieren wir da über Focal/JMLab?? Wenn ja, würde ich mich mal direkt an den Hersteller wenden, die sind schon sehr kulant und kundenorientiert. Ansonsten würde ich zum Händler gehen, den Fehler nochmals reklamieren und im Reparaturauftrag die zweite Reparatur festhalten lassen. Dann noch eine entsprechend faire Frist für die Reparatur setzen und vermerken, daß man sich bei gleichem Fehler Wandlung vorbehält. Empfehlenswert ist halt immer noch ein wirklich verbindlicher Ton, da geht am meisten (Ist halt so bei den Humanoiden). ;)
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Grundsätzlich muss man ja sagen, dass immer beides, sowohl "Gewährleistung" als auch "Garantie" nebeneinander besteht.

 

Warum hier jetzt empfohlen wird zuerst über die Gewährleistung sein "Glück" zu versuchen verstehe ich nicht aber bitte, soll so sein.

 

Da ja der Mangel schon nach vier Monaten aufgetreten ist und du auch gleich reklamiert hast bist noch in der Beweislastumkehr, gut für dich. Nach dem Reparaturversuch, beginnt die Gewährleistunf für den ausgetauschten Teil neu zu laufen. Sprich, du bist wieder in den ersten sechs Monaten und hast wieder Beweislastumkehr. Ich hätte auch gesagt, dass es erst nach drei fehlgeschlagenen Rep.versuchen geht auf Wandlung oder Preisminderung zu bestehen, aber versuchen kannst du es ja.

 

Ichhabe zwar nicht zu den Benutzungsgebühren gefunden, kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, das ich für duiese kurze zeit eine zu zahlen hätte, wenn das Ding defekt ist, lasse mich aber gerne eines besseren belehren!

 

mfg

 

PS:Ganz allgemein, bei der Gwährleistung MUSS der Händler gerade stehen, und nicht der Hersteller, der "Garantiert" nur. Wenn du also Gewährleitung geltend machst, dann muss dir der Händler ein neues Ding aushändigen und nicht vorher erst einschicken, das hätte dich grundsätzlich nicht zu interessieren.

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