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Trutzpartie Leoben

Am 8.4. wird per MTB-Schieben auf die Schmollhube für die Wegfreigabe demonstriert. Unmittelbarer Anlass ist eine Anhaltung unter Security-Einsatz.
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Bei einer Trutzpartie wird ab dem Fahrverbot (hier: Muckenkogel) geschoben. Foto: Upmove
Am 8.4. wird per MTB-Schieben auf die Schmollhube für die Wegfreigabe demonstriert. Unmittelbarer Anlass ist eine Anhaltung unter Security-Einsatz.

Mit Beginn der Radsaison brandet auch die Diskussion rund ums Thema Wegefreiheit für Mountainbiker wieder auf - und mit ihr Maßnahmen, um die für heimische Geländeradler unbefriedigende rechtliche Situation verstärkt ins öffentliche Bewusstsein zu rücken.
Eine solche Maßnahme sind - in Anlehnung an den historischen Kampf ums Wegerecht für Wanderer - sogenannte Trutzpartien, bei denen sich Mountainbiker treffen, um zum Zeichen des Protests ihre Räder auf nicht freigegebenen Strecken zu schieben.

Die nächste Demonstration dieser Art findet am 8. April in Leoben statt. Treffpunkt ist um 10:00 Uhr am Hauptplatz, von dort wird zunächst über die Massenburg auf die Pambichlerwarte (ca. 30 min.) gefahren. Ab dem Fahrverbotsschild geht es zu Fuß bis zum Almgasthof Schmollhube weiter. Alle Radfahrerinnen und Radfahrer sind herzlich eingeladen, sich zu beteiligen. Die Strecke wird vom Veranstalter Patrick Kutschi als "auch kindertauglich" beschrieben.
Gefordert wird ein generelles Befahrungsrecht von Forststraßen und -wegen für Mountainbiker auf eigene Gefahr und unter Einhaltung von Fair-Play-Regeln wie Vorrang für Fußgänger und Rücksicht auf andere Waldnutzer.

Konkreter Anlassfall
Den zuletzt intensiven Bemühungen von Alpinverbänden und Interessenvertretungen um eine Gesetzesänderung zum Trotz, ist das Mountainbiken in Österreichs Wäldern nach wie vor größtenteils illegal. Um Forststraßen und Wege per MTB befahren zu dürfen, bedarf es der ausdrücklichen Zustimmung des Grundeigentümers bzw. Wegerhalters. Wer sich abseits solcher mehr oder weniger offiziellen MTB-Strecken bewegt, riskiert im besten Fall Ärger, im schlimmsten Verwaltungsstrafen und Besitzstörungsklagen.

Diese drohen nun auch dem Steirer Martin Koch, BB-Usern als "Sonny" bekannt, nachdem er auf dem Weg zum Almgasthof Schmollhube im Leobner Kleingössgraben von einem Forstaufsichtsorgan angehalten wurde. Denn die Forststraße zu dem beliebten Ausflugsziel ist für Mountainbiker nicht freigegeben.
Schlagzeilen machte der Vorfall, weil die Anhaltung mit Unterstützung eines Security-Dienstes erfolgte und trotz kooperativen Verhaltens des Bikers zusätzlich die Polizei zwecks Identitätsfeststellung gerufen wurde.
Mehr Infos und die Diskussion dazu gibt's im sogenannten "Anhaltethread" des BB-Forums ab Seite 240, Posting #3587
*Diese drohen nun auch dem Steirer Martin Koch, BB-Usern als „Sonny“ bekannt,*

 

Das ist übrigens ein Irrtum. Ich kenn den Sonny vom Biken. Das ist nicht der Martin Koch. Würde ich aber von Sonnys Post im Anhalterecht-Fred auch ableiten, wenn ich ihn nicht kennen würd. Er bezieht es aber auf eine (potentielle) Anhaltung seiner Person. LG Soti

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Das ist übrigens ein Irrtum. Ich kenn den Sonny vom Biken. Das ist nicht der Martin Koch. Würde ich aber von Sonnys Post im Anhalterecht-Fred auch ableiten, wenn ich ihn nicht kennen würd. Er bezieht es aber auf eine (potentielle) Anhaltung seiner Person. LG Soti

 

So ist es ...bitte im Text oben korrigieren.

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  • 2 Jahre später...
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