the-ninth Geschrieben 3. Mai 2017 Teilen Geschrieben 3. Mai 2017 Guten Morgen, Eine Frage: falls man mal aus Versehen einen illegalen Weg befährt und dort verunfallt, zahlen dann die gängigen österreichischen Unfallversicherungen oder steht man im Regen? Schöne Grüße, Robert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 3. Mai 2017 Teilen Geschrieben 3. Mai 2017 "einen illegalen Weg" Bei meiner Unfall wäre zum Beispiel auch ein Unfall beim "Helfen" auf Nachbars Baustelle abgedeckt auch wenn der Gesetzgeber das bei Entgelderhalt gemeinhin als Pfusch bezeichnet. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 3. Mai 2017 Teilen Geschrieben 3. Mai 2017 Ruf hald nicht gerad den Rettungswagen zum illegalen Trail. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the-ninth Geschrieben 3. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 3. Mai 2017 Ruf hald nicht gerad den Rettungswagen zum illegalen Trail. Na ja, in den Fällen wo man die Unfallversicherung wohl wirklich braucht marschiert man wohl nicht mehr einfach zur nächsten Straße. Für mich ist Versorgung bei bleibender Invalidität eigentlich der Hauptgrund so eine Versicherung zu haben. *auf-Holz-klopf* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 3. Mai 2017 Teilen Geschrieben 3. Mai 2017 Schau hald die Bedingungen genau an. Viele schliessen Downhillrennen und Dirtjumpen grundsätzlich aus. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GrazerTourer Geschrieben 4. Mai 2017 Teilen Geschrieben 4. Mai 2017 Schau hald die Bedingungen genau an. Viele schliessen Downhillrennen und Dirtjumpen grundsätzlich aus. Tipp: Donau Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the-ninth Geschrieben 5. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 5. Mai 2017 Schau hald die Bedingungen genau an. Als Sportart ist Mountainbiken bei meiner Versicherung nicht ausgeschlossen, aber ausgeschlossen sind Unfälle "die beim Versuch oder Begehung gerichtlich strafbarer Handlungen durch die versicherte Person eintreten, für die Vorsatz Tatbestandsmerkmal ist". Was meint ihr zählt dazu das Befahren eines Weges auf dem Radfahren nicht erlaubt ist? Ist das eine gerichtlich strafbare Handlung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MalcolmX Geschrieben 5. Mai 2017 Teilen Geschrieben 5. Mai 2017 Ist das Forstrecht Strafrecht? Ich bin kein Jurist... aber da geht es doch sicher um Gewalttaten, Versicherungsbetrug udgl? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
reini1100 Geschrieben 5. Mai 2017 Teilen Geschrieben 5. Mai 2017 Ich würde davon ausgehen das es zu Probleme kommt wenn´s um einen haufen Geld geht das der Versicherungsträger zahlen muß und der Unfall z.B auf einem Forstweg passiert der eigentlich nicht befahren werden darf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoNick Geschrieben 5. Mai 2017 Teilen Geschrieben 5. Mai 2017 Ich darf eigneltich gar keinen fremdgrund ohne Erlaubnis betreten, könnte auch wegen betreten des nicht eingezäunten grünstreifens, weil ich einem auto ausweichen muss, mit einer Besitz Störungklave/ Unterlassungsklage rechnen. Des is aber beides zivilrechtliche. Strafrechtl sind MW Körperverletzung. Einbruch/Diebstahl, Sachbeschädigung, solche Sachen. Also wenn du dich beim Einbruch am Fensterglas verletzt, dann zahlt sie mal fix nix Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
der Markus Geschrieben 5. Mai 2017 Teilen Geschrieben 5. Mai 2017 Also wenn du dich beim Einbruch am Fensterglas verletzt, dann zahlt sie mal fix nix Na aber sicher zahlt die da nicht, in dem Fall wird das Einbruchsopfer verklagt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoNick Geschrieben 5. Mai 2017 Teilen Geschrieben 5. Mai 2017 Uh stimmt! Auf das muss man auch denken! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
the-ninth Geschrieben 5. Mai 2017 Autor Teilen Geschrieben 5. Mai 2017 Ich darf eigneltich gar keinen fremdgrund ohne Erlaubnis betreten, könnte auch wegen betreten des nicht eingezäunten grünstreifens, weil ich einem auto ausweichen muss, mit einer Besitz Störungklave/ Unterlassungsklage rechnen. Des is aber beides zivilrechtliche. Ja, du hast wohl recht. Damit ist die Frage geklärt und alles gut, danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Bernd67 Geschrieben 5. Mai 2017 Teilen Geschrieben 5. Mai 2017 Ist das Forstrecht Strafrecht? Ich bin kein Jurist... aber da geht es doch sicher um Gewalttaten, Versicherungsbetrug udgl? Zum Glück nur Verwaltungsrecht (mit Strafbestimmungen , verhängt werden Verwaltungsstrafen, von einer Verw.beh. und nicht vom Gericht) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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