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Wilgrube Polizeikontrolle!!


Mister M
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Bei der Wilgrube Höhe Friedhof werden alle Mountainbiker von der Polizei aufgehalten und müssen 30 Euro Strafe bezahlen.

Da sich Anrainer beschwerdet haben, da leider immer wieder einige glauben das hier eine Downhillstrecke ist!!!

Bearbeitet von Mister M
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Lustig, der Heurigenexpress darf aber fahren. Wäre interessant, was da genau auf dem Fahrverbot steht - hast da wer ein bildl? . (fahr öfter mit dem Renner / Crosser rauf und dann kahlenberger str. weiter . Dort glaub ich ist Radfahren vom Fahrverbot ausgenommen)
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Lustig, der Heurigenexpress darf aber fahren. Wäre interessant, was da genau auf dem Fahrverbot steht - hast da wer ein bildl? . (fahr öfter mit dem Renner / Crosser rauf und dann kahlenberger str. weiter . Dort glaub ich ist Radfahren vom Fahrverbot ausgenommen)

 

Fahrverbot ausgenommen Anrainer und ein paar andere Sachen (quasi alles ausser Radfahrer)

Hatte da such schonmal eine Diskussion. Wenn man vom Kahlenberg runter die Abkürzung über den kleinen Weg durch den Weinberg nimmt (ca. wo die Eiserne endet) bekommt man von oben das Fahrverbot nicht mit.

Bearbeitet von thingamagoop
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Hi !

 

Fahrverbot ausgenommen Anrainer und ein paar andere Sachen (quasi alles ausser Radfahrer)

Hatte da such schonmal eine Diskussion. Wenn man vom Kahlenberg runter die Abkürzung über den kleinen Weg durch den Weinberg nimmt (ca. wo die Eiserne endet) bekommt man von oben das Fahrverbot nicht mit.

 

Und die Abkürzung ist legal mit dem Rad benützbar ?

 

Falls ja, würd ich nicht zahlen.

 

Das fällt unter Quälerei.

Schade das sich unsere Ordnungshüter für so einen Schwachsinn einspannen lassen, bzw. eingespannt werden, als ob wir nicht andere Probleme auf den Straßen hätten!

 

Tja, Anzeigen muss (irgendwann...) halt nachgegangen werden. Sonst folgen Beschwerden usw, usw .....

 

 

LG

Michael

Bearbeitet von MikeG
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Die Wildgrube taugt doch nur zum Rauffahren. Runter bringt nix und die Fußgänger kann man im Frieden lassen.

Mir wäre dort nie aufgefallen, dass irgendwer was gegen Radfahrer hätte.

Die Strafe ist natürlich gemein, aber den Polizisten vergönn ich ihren beschaulichen Arbeitsplatz.

Werden Rannradfahrer auch behelligt oder ist der Eingangspost korrekt?

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Nein die Abkürzung ist natürlich nicht legal. Gute Idee, sich darauf zu berufen....:zwinker:

 

Naja, es ist definitiv kein Fahrverbot sondern irgendwas mit "Benützung auf eigene Gefahr" soweit ichs noch im Kopf hab, war schon länger nicht mehr oben.

Aber egal wie die Abkürzung ist: Dummheit schützt vor Strafe nicht (solang man nicht LH von Kärnten ist)

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