HZB Geschrieben 18. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2017 Ich habe heute auf der ORF Homepage einen Artikel gelesen. Prinzipiell ging es hier um eine Strafzahlung von 20 Euro wenn das Frontlicht blinkt anstatt konstant zu leuchten. Dort wird dann erklärt wie ein "korrektes" Rad auszusehen hat. Rückstrahler, Beleuchtung, etc pp Da der Artikel und auch die Beschreibung RAD recht allgemein gehalten ist, habe ich ein Mail an die Mobilitätsagentur geschrieben und nachgefragt wie es sich bei einem Rennrad verhält. Die für mich doch überraschende Antwort: "Lieber Herr ...., Rennräder sind laut Fahrradverordnung von der Beleuchtungs- und reflektorenpflicht ausgenommen, wenn gute Sicht herrscht. Bei schlechter Sicht oder Dunkelheit gibt es die Ausnahme nicht mehr. Liebe Grüße Christian Rupp" Jetzt stellt sich einem glernten Österreicher folgende Frage. Was passiert wenn ich jetzt mit meinem Rennrad in der Dämmerung eine Runde auf der Donauinsel drehe ( mit Beleuchtung ) aber keine Rückstrahler hab ? Zahl ich dann ? Wenn ja wieviel ? Wie machts Ihr das ? lG der Vollständigkeit hier der Link http://wien.orf.at/news/stories/2872724/ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini Hörmann Geschrieben 18. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2017 wenn es knapp wird, nehme ich licht mit - reflektierende bänder (gibt welche die kann man über beine u arme schlagen - die halten von allein bis man sie wieder streckt) hab ich auch öfter dabei - wenn ich ins dunkle trainen fahre, gebe ich es von vorneherein aufs rad - gesehen werden ist mir aber sowieso wichtig;) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schwarzerRitter Geschrieben 18. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2017 Jetzt stellt sich einem glernten Österreicher folgende Frage. Was passiert wenn ich jetzt mit meinem Rennrad in der Dämmerung eine Runde auf der Donauinsel drehe (mit Beleuchtung ) aber keine Rückstrahler hab ? Schau dir mal das Bild in deinem Link an Aus eigenem Interesse würde ich mir aber trotzdem Reflektor Speichenclips und rote/weiße Folie besorgen um diese in der dunklen Jahreszeit zu verwenden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mrwulf Geschrieben 18. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2017 Was ich mich immer frage, zählen Mountainbikeschuhe die Reflektoren drauf haben als Pedalreflektoren. Immerhin sind sie ja beim fahren fest mit dem Rad verbunden. Und wieso zählt mein Mund nicht als eine Vorrichtung zur Abgabe von akustischen Warnzeichen? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kandyman Geschrieben 18. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2017 Im Zweifelsfall im Planquadrat zahlst für jeden Mangel. Pedale brauchen Reflektoren, Speichen oder Reifenflanken auch, vorne und hinten 20cm² reflektierende Fläche, etc. etc. Natürlich kannst dein Rennrad dahingehend umrüsten, aber realistisch macht das genau niemand. Blöd is nur wenn was passiert, weil sich dann der Gegner bzw. das Opfer wenn du wen umfährst drauf ausreden kann dass du mit korrekter Ausstattung sichtbarer gewesen wärst. Am wichtigsten ist aber selbst gesehen zu werden, danach würde ich die Ausrüstung ausrichten. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
marty777 Geschrieben 18. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 18. Oktober 2017 Das wichtigste ist Licht, Licht, Licht. Wenn bei den Reflektoren etwas fehlt (Pedale, Speichen), wird das durch andere Reflektoren ersetzt (an Schuhe, Beine, Jacke, Rucksack). Schon aus Selbstschutz. Wer auf Batterielichter setzt, sollte evtl. auch Ersatzakkus mithaben, aber das wurde noch nie überprüft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FendiMan Geschrieben 19. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2017 Prinzipiell ging es hier um eine Strafzahlung von 20 Euro wenn das Frontlicht blinkt anstatt konstant zu leuchten. Das ist auch richtig so. Blinkende, fahrende Lichter haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Grund: Man kann die Entfernung zu blinkenden Lichtern wesentlich schlechter einschätzen als die zu dauernd leuchtenden Lichter. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schwarzerRitter Geschrieben 19. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2017 Blinkende, fahrende Lichter haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Als weißes, nach vorne gerichtetes Fahrlicht vielleicht. Aber ohne Blinker, orange Warnleuchten oder Blaulichter geht es auch nicht im Straßenverkehr. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FendiMan Geschrieben 19. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2017 Das sind keine dauerleuchtende Fahrzeugbeleuchtungen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schubi848 Geschrieben 19. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2017 Schau dir mal das Bild in deinem Link an Aus eigenem Interesse würde ich mir aber trotzdem Reflektor Speichenclips und rote/weiße Folie besorgen um diese in der dunklen Jahreszeit zu verwenden. Diverse Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht gelten für Rennräder gem. § 4 Fahrradverordnung nur bei "Tageslicht und guer Sicht" (Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001272) Reflektorfolien (weiß, rot, gelb) empfielt auch die Radlobby (https://www.radlobby.at/fahrradbeleuchtung) Mir hat einmal ein Polizist gesagt, € 25 würden "pro Delikt" anfallen. Fehlt dir also vorne der weiße und hinten der rote Rückstrahler, würde das € 50 ausmachen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schwarzerRitter Geschrieben 19. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2017 Ein Schwertransporter, Mähdräscher oder was auch immer hat seine orange Rundumkennleuchte sehrwohl dauernd an. Ich weiß schon was du sagen willst, der eine Satz war mMn nur zu pauschal Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
123mike123 Geschrieben 19. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2017 Das ist auch richtig so. Blinkende, fahrende Lichter haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Grund: Man kann die Entfernung zu blinkenden Lichtern wesentlich schlechter einschätzen als die zu dauernd leuchtenden Lichter. Und trotzdem sind hinten rot blinkende Lichter erlaubt und sicher von Vorteil, weil man ein blinkendes Licht aus dem Augenwinkel (wenn man gerade nicht besonders aufmerksam ist) einfach viel besser erkennt. Besser die Entfernung schwer abschätzen können, als ein Licht ganz übersehen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
FendiMan Geschrieben 19. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 19. Oktober 2017 Was nutzt das, wenn ich den Radfahrer dadurch sehe, aber die Entfernung falsch einschätze und ich den Radfahrer trotzdem überfahre. Und wo steht, das blinkende Lichter hinten erlaubt sind? In der Fahrradverordnung steht nichts von Blinken: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20001272 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini Hörmann Geschrieben 20. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2017 wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
schwarzerRitter Geschrieben 20. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2017 Und wo steht, das blinkende Lichter hinten erlaubt sind? Auf der Seite die hier im ersten Post verlinkt ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kandyman Geschrieben 20. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2017 wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt* In Österreich ist es eher umgekehrt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Reini Hörmann Geschrieben 20. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2017 (bearbeitet) gerade im österreich kann - im gegensatz zum case law system (zb usa) nur bestraft werden, was gesetzlich verboten ist. nullum crimen, nulla poena sine lega - kein verbrechen, keine strafe ohne gesetz - nachzulesen parag. 1 stgb oder art.7 Emrk *wenn du gegenteiliges kennst, bring ein konkretes beispiel* Bearbeitet 20. Oktober 2017 von Reini Hörmann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NoFatMan Geschrieben 20. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2017 (bearbeitet) Ich fahre grundsätzlich mit entsprechender Lampe ( Lupine Pico und/oder Tesla ) und mindestens 2 Rücklichtern*, wenn ich damit rechnen muss in die Dunkelheit zu kommen, bzw in der N8 zu trainieren. Zusätzlich trage ich dann entweder ein Gilet zB. https://www.wowow.be/products/details/flandrien/ oder einen Kreuzgürtel https://www.wowow.be/products/details/cross-belt/ Im Sommer verwende ich fluroreszierende Socken und Handschuhe von Bontrager oder die Craft Glow Kollektion für die Dämmerung Dies mache ich nicht, weil ich Angst vor einer Polizeikontrolle habe, hatte in den letzten 40 Jahren KEINE, sondern weil ich den anderen Verkehrsteilnehmern die MÖGLICHKEIT geben möchte mich zu sehen. Voriges Jahr hat mich im Gegenlicht des Sonnenunterganges ein Autofahrer übersehen und beinahe zusammengeführt. Er war total schockiert und hat immer wieder gestammelt, habe dich nicht gesehen, habe dich nicht gesehen. Ich war von Kopf bis Fuß ich ASSOS schwarz gekleidet - aus diesem Vorfall habe ich die Konsequenz gezogen ICH muss sichbarer weden .... * Heuer fiel mir bei einer N8fahrt das Rücklicht aus. GsD hatte ich USB Kabel und Lupine Ladeadapter mit, sonst hätte ich blöd dagestanden .... Bearbeitet 20. Oktober 2017 von NoFatMan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AndiG65 Geschrieben 20. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 20. Oktober 2017 Das mit dem Gegenlicht ist wirklich gefährlich! Weiß von einem Fall wo das mitten am Nachmittag in einem kleinen Waldstück tödlich ausgegangen ist. Seither dreh ich auch bei Sonnenschein das Rücklicht auf. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
yellow Geschrieben 21. Oktober 2017 Teilen Geschrieben 21. Oktober 2017 (bearbeitet) Auf die Felgen: schwarze, für die Felgen gemachte (= zugeschnittene) Reflektorfolie. Das fällt gar nicht auf, und klappt sogar bei einem RR. Jedenfalls viel attraktiver als die grindigen Speichenstäbe und uman Arm (oder Bein) so ein Reflexionsbandl, im Idealfall gleich mit aktiver Beleuchtung ... leuchtet (und reflektiert) richtig gut, kost an Nasenrammel und großartig Mitbringvolumen / -gewicht hats auch keins Bearbeitet 21. Oktober 2017 von yellow Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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