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Verhüllungsverbot - Radeln im Winter


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Schwieriger Fall:

Wenn jetzt der Bukkake Teilnehmer dessen Gesicht aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung nicht erkannt werden soll bereits mit der Latexmaske bekleidet, im Winter mit dem Fahrrad zur Gang Bang Location fährt - ist das dann legal, illegal oder ein Grenzfall der im Ermessen des Exekutivbeamten liegt?

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:rofl:

 

Schwieriger Fall:

Wenn jetzt der Bukkake Teilnehmer dessen Gesicht aufgrund seiner gesellschaftlichen Stellung nicht erkannt werden soll bereits mit der Latexmaske bekleidet, im Winter mit dem Fahrrad zur Gang Bang Location fährt - ist das dann legal, illegal oder ein Grenzfall der im Ermessen des Exekutivbeamten liegt?

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Ehrlich, bei aktuell +10 Grad, brauch ich keinen Mundschutz, selbst am Hals ist mir selbst ein dünner Buff zur Zeit noch viel zu warm.

Der eine aktuelle Fall (einer Studentin die zu Fuß unterwegs war) ist mit +14 Grad sogar bei noch wärmeren Temp. passiert (mit einem warmen Wollschal). Da frag ich mich schon :confused:

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Ab wann Winter ist entscheidet leider der Polizist, gibt schon 2 Fälle in den letzten Tagen wo es lt. Beamten "nicht kalt genug" war und abgemahnt wurde.

 

das war glaub ich beides innerhalb der ersten Tage des Verhüllungsverbots. Da hat auch noch niemand was von "bei sportlicher Betätigung erlaubt" gesagt.

 

Wie schauts aus wenn man im Sommer mit Fullfacehelm durch die Stadt braust?

 

bzgl der "Frau mit dem Wollschal" - manche tragen halt Schals (quasi das ganze Jahr über) aus modischen Gründen. Warum sollte da jemand was dagegen haben?

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Bei der Frau mit Wollschal steht a bissl Aussage gegen Aussage.

- wie gesagt, zu Fuß gehen und Handy lesen ist keine sportliche Aktivität. Hat also hier im Thread nix verloren.

 

Wen der Anzeigentext interessiert (Anzeige.jpg) oder der Artikel (hier).

Meiner Meinung nach, wurde die Anzeige bewußt in Kauf genommen, um gegen das Gesetz zu klagen.

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Passt schon so. Wahlvolk anheizen ist net wirklich ein guter Anlass für Gesetzgebung....

 

Aber es hat ja funktioniert

 

Frauen verbrennen kommt aktuell nicht so gut, also besser Burkaverbot - Humanismus eben (der mit Human nix zu tun hat).

 

Du findst es also voll ok dass sich die Polizei damit befasst wenn wer mim Schal rumläuft? Und ned totalen Schwachsinn?

 

Unter jedem Schal könnte eine Burka versteckt sein - Wehret den Anfängen.

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Du findst es also voll ok dass sich die Polizei damit befasst wenn wer mim Schal rumläuft? Und ned totalen Schwachsinn?

 

Wenn man sich den Fall genauer ansieht, erkennt man die Absicht. Hat aber mit Radsport nix zu tun.

Für die Polizei sind 30 Amtshandlungen in 30 Tagen (in ganz AT) auch nichts tragisches (20 davon die es absichtlich provoziert haben). Das würde also jeden 3ten Tag eine Diskussion bei einer normalen Amtshandlung bedeuten. Ich glaube, dass es weitaus mehr Diskussionen wegen Falschparkens gibt.:zwinker: Die Diskussion ist also künstlich hochgebauscht worden. Da braucht es keine Satire.

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Wenn man sich den Fall genauer ansieht, erkennt man die Absicht. Hat aber mit Radsport nix zu tun.

Für die Polizei sind 30 Amtshandlungen in 30 Tagen (in ganz AT) auch nichts tragisches (20 davon die es absichtlich provoziert haben). Das würde also jeden 3ten Tag eine Diskussion bei einer normalen Amtshandlung bedeuten. Ich glaube, dass es weitaus mehr Diskussionen wegen Falschparkens gibt.:zwinker: Die Diskussion ist also künstlich hochgebauscht worden. Da braucht es keine Satire.

 

Und so beginnt der schleichende Verlust der persönlichen Freiheit. :bounce:

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Das wäre mir aber wirklich noch nicht aufgefallen. Ich fühle mich keiner Freiheit beraubt.

Was geht dir ab?

Das monatliche KKK Treffen?:devil:

 

Nur kurz drei gedanken angerissen:

 

Das wir hier diskutieren und das man sich überlegen muss ob man mit Schal über dem Mund in der Öffentlichkeit sein darf ohne das die Chance besteht angezeigt zu werden. Schränkt mich ein.

 

Das Faschingsverkleidungen nur noch im Fasching erlaubt sind, für alle. Wenn mein Kind also mit einer Verkleidung die eine Gesichtsmaske beinhaltet (Batman, etc.) in den Kindergarten gehen will ist das VERBOTEN, laut Gesetz.

 

Die Polizei muss erstmal jede Übertretung eines Gesetzes Anzeigen, erst ein Gericht darf entscheiden ob eine Übertretung auch vorgelegen ist oder nicht. Das AGesVG ist derart offen gehalten das sehr viel hineinfallen kann.

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das ist inakkurat - das gesetz sieht abmahnung- organmandat - anzeige - festnahme vor, ist ein verwaltungsdelikt u nicht gerichtlich strafbar.

 

eine solche übertreung wird vom polizeijuristen geahndet, wenn eine abmahnung nicht ausreichend erschien u ein organmandat nicht bezahlt wurde.

 

es kann allerdings bis zum verwaltungsgericht gehen - wenn der angezeigte den instanzenweg durchgeht.

 

mmn ist das gesetz schwierig durchzusetzen u grundrechtlich bedenklich.

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