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Wie (genau) führt man ein Schmerztagebuch?


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Liebe Forumsmitglieder,

 

leider wurde ich letzte Woche von einem Auto, welches mit überkolen wollte, gestreift und ich kam zu Sturz.

Dabei habe ich mir einen stabilen Beckenbruch zugelegt.

Es gab Zeugen für den Unfall, Polizei und Rettung waren da, alles wurde aufgenommen und dokumentiert.

Rechtschutz besteht, dieser hat mir geraten, ein Schmerztagebuch zu führen.

 

Meine Frage an Euch: Wie (genau) protokoliert man das?

Ich habe sowas vorher nie gemacht! Es ist mein erster Unfall mit Personenschaden.

 

Hat evt. jemand von Euch eine Vorlage, die er mir evt. auch per PM zusenden kann?

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sorry, konnte am Smartphone nicht tippen.

 

Genau genug kann es gar nicht sein, wenn es um Versicherungen und Beweise geht.

 

Eventtuell hilft dir das Tagebuch auch im Heilungsverlauf. Es fiel mir schwer, bei meiner Schulterverletzung im Juni, mich genau zu erinnern, wann ich welche Behandlung hatte. Hätte ich mir notieren sollen.

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Danke, genau genug ist natürlich klar.

Ich werde mir selbstverständlich sämtliche Behandlungen und Termine notieren; mein Arzt hat mir auch schon seine Hilfe in Bezug auf ein Schreiben zum Heilungs/Behandlungsverlauf zugesagt!

 

Ich bin ja froh das es bei mir relativ "problemlos" ablaufen wird - muss net operiereren sondern der Bruch heilt quasi "von selber"... Therapiekosten etc. sind ja leicht nachzuweisen...

 

Aber dieses Schmerztagebuch bereitet mir halt Kopfzerbrechen weil irgendwie alles total subjektiv ist?!?

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Natürlich ist es subjektiv, es geht ja schließlich auch um Dich und deine Schmerzen ! Ich würde die Eintragungen handschriftlich vornehmen, dann kann niemand behaupten es ist kopiert. Zusätzlich würde ich notieren wie stark die Verletzung, und die daraus resultierenden Schmerzen, dich in deinen persönlichen Leben behindert haben. Sogar den Verlust an Trainingstagen würde ich geltend machen..

Alles Gute und eine dementsprechende Besserung ! lg

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Die Klassifizierung leichte/mittlere/starke ist diejenige, die dann der Sachverständige bzw. das Gericht zur Ausmittlung des Schmerzengeldes verwendet. Hierzu werden die Schmerzperioden bewertete und man erhält für pro Tag = 24 Stunden (!) für leichte rund € 110,--, mittlere 220,-- und starke 330,--. Leichte Abweichungen gibt es je nach Oberlandesgerichtssprengel.

 

Hast du also z.B. tagsüber beim Gehen Schmerzen, sitzt aber hauptsächlich im Büro, dann wäre es halt wichtig, wie lange du gehen musstest. Oder es schmerzt besonders bei der nötigen Therapie, auch Zeiten notieren. Hast du also "nur" bei der täglichen Physio 1 Stunde (mittlere) Schmerzen, dann wären die € 220,-- erst nach rund 24 Therapien erreicht.

 

Ich rate meinen Klienten dazu, es mit der Klassifizierung nicht zu übertreiben und lasse sie "leichte, mittlere und starke" notieren.

 

Leichte: Es ist etwas da, was stört, aber man kann sein Tagesprogramm durchziehen, auch sporteln, Freizeit genießen, aber eben nicht unbeeinträchtigt. Schmerzmittel sind, wenn man sie z.B. nicht gut verträgt, oder schon zu lange hatte, nicht unbedingt nötig.

 

Mittlere: Das Pflichtprogramm inklusive arbeiten, wenn nötig, wie z.B. bei Selbständigen, ist erledigbar, aber der Schmerz bestimmt den Ablauf, die Dauer, die Pausen. Freizeitprogramm will man da keines mehr, sondern lieber Ruhe, Liegen etc. Schmerzmittel werden, wenn auch nicht in hohen Dosen, genommen.

 

 

Starke: Der Schmerz überdeckt alles andere. Man ist nur damit beschäftigt, den Schmerz auszuhalten, oder durch entsprechende Maßnahmen (Liegen, Sitzen etc.) bzw. Medikamente wegzubekommen.

 

 

Wenn dann der beschwerdefreie Zustand eingetreten ist, kann man schauen, wie viele volle 24 Stunden (deshalb oben das Rufzeichen) der jeweiligen Kategorie zusammen gekommen sind und dann näherungsweise zu einem Ergebnis kommen.

 

Sachverständige bewerten dann aber auch Phasen, wo man z.B. infolge starker Schmerzmittel keine Schmerzen hatte, dafür aber "tilt" war, mit z.B. leichten Schmerzen, weil für die Ausmittlung des Schmerzengeldes nicht nur "Schmerzen" sondern alle "Unbilden", also Beeinträchtigungen zu bewerten sind. Also z.B. für einen bewegungsaffinen Hobbysportler die Unlustgefühle durch eine verletzungsbedingte Sportpause usw.

 

 

Notieren sollte man auch, wenn man Hilfe Anderer benötigte, diese aber keinen Lohn dafür bekamen (z.B. Hilfe durch Angehörige). Auch dafür bekommt man ERsatz (den man dann weitergeben könnte...). Im Normalfall werden hierfür je voller Stunde Hilfstätigkeit rund € 10,-- akzeptiert.

 

Viele Erfolg, aber noch wichtiger: Rasche und vollständige Genesung!!!

 

lG

 

Michael

Bearbeitet von NoDoc
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als Gedankenanstoß:

Überlege dir auch etwas zum Thema "Folgeschäden".

 

Bei Gericht heißt es dann immer so lapidar: Damit sind alle Folgeschäden abgegolten.

Aus leidvoller Erfahrung kann ich dir sagen: lass dich auf so etwas nicht ein.

Eventuell privat einen Sachverständigen aufsuchen der dich zu dem Thema beraten kann

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Hey Nodoc, vielen Dank für Deine super Tipps!

Werde nach bestem Wissen und Gewissen das ausfüllen - auch wenn es viel Arbeit sein wird!

 

Frage: Darf man da auch mehrere Tage "zusammenfassen" ?

Z.B.: von 2.1. bis 8.1. Bettruhe, Schmerzen da und dort bei diesem und jenem..... oder muss das wirklich tageweise ausgefüllt werden?

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als Gedankenanstoß:

Überlege dir auch etwas zum Thema "Folgeschäden".

 

Bei Gericht heißt es dann immer so lapidar: Damit sind alle Folgeschäden abgegolten.

Aus leidvoller Erfahrung kann ich dir sagen: lass dich auf so etwas nicht ein.

Eventuell privat einen Sachverständigen aufsuchen der dich zu dem Thema beraten kann

 

Auch vielen Dank für Deinen Tipp!

Aber lt. Orthopäde sollte das ein "harmloser" Schambeinastbruch sein....

 

Wie auch immer - erst wird ausgeheilt und am Schluss abgerechnet :-)

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Zusammenfassen ist durchaus sinnvoll. Vor allem musst du davon ausgehen, dass der SV, ders dann im Endeffekt beurteilt, aufgrund SEINER Erfahrung festlegt, wie lang dir was weh getan hat...Also so tierisch ernst darf man das nicht nehmen. Es gibt Bücher mit Urteilssammlungen, da kannst im Verzeichnis hinten z.B. nach "Elle" suchen und dann findet man alle Urteile, wo eine Elle verletzt war und die dazu gehörigen Beträge, die jeweils zugesprochen wurden. Also so auf Minuten wird nicht gerechnet.

 

Alles Gute noch einmal!

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Zusammenfassen ist durchaus sinnvoll. Vor allem musst du davon ausgehen, dass der SV, ders dann im Endeffekt beurteilt, aufgrund SEINER Erfahrung festlegt, wie lang dir was weh getan hat...Also so tierisch ernst darf man das nicht nehmen. Es gibt Bücher mit Urteilssammlungen, da kannst im Verzeichnis hinten z.B. nach "Elle" suchen und dann findet man alle Urteile, wo eine Elle verletzt war und die dazu gehörigen Beträge, die jeweils zugesprochen wurden. Also so auf Minuten wird nicht gerechnet.

 

Alles Gute noch einmal!

 

Das bedeutet also dass ich nicht täglich stundenweise genau aufschreiben muss wie lange ich leichte, mittlere,.. Schmerzen hatte da dies der Gutachter schätzt?

Es genügt also zu schreiben was mir wann wie stark weh getan hat?

 

Verstehe ich das richtig? Oder ist es doch in meinem Sinne wenn ich das sooo genau wie oben beschrieben mache?

 

 

Und noch eine Frage - meine Mutter wird in der Genesungszeit auf meine kleine Tochter aufpassen - wie mache ich diesen Anspruch korrekt geltend? Soll sie eine Art formloses Schreiben ansetzen mit dem Sie (gerne durch Zeugenaussagen) ihre Hilfe bestätigt?

Bearbeitet von rote_laterne
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Deine Aufzeichnungen sind hilfreich, damit man abschätzen kann, ob das Ergebnis der Versicherung/SV/Gericht halbwegs dazu passt. Wenn du die Zeit und Muße hast, dann notier so genau, wie es dich freut (am besten dann in eine Excel Datei spielen), genauer ist sicher kein Fehler, nur wenn man dann wieder mobil ist oder arbeiten geht, hat man meistens keinen Kopf mehr und dann fasst man halt eher zusammen.

 

Pfleg/Angehörigenleistungen:

Auch auflisten, wer was in welcher Zeit für dich getan hat, was du sonst selbst hättest erledigen können (Kinder hüten, Fahrtendienste, usw.). Den Ersatz dafür bekommst DU, es müssen daher nicht alle helfenden Hände selbst dann Ansprüche stellen.

 

 

Übrigens kann auch dein Arbeitgeber Regress für die Zeit, wo er Lohn weiter zahlen muss, du aber nicht arbeitest, verlangen.

 

 

lG

 

Michael

 

P.S. wenn du mir deine Diagnose als PM schickst, kann ich einmal in den Urteilssammlungen nachschauen, ob ich ein passendes Urteil finde und was dort zugesprochen wurde.

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