Zum Inhalt springen

Unverschuldeter Crash mit dem Rennrad - Was nun.


 Teilen

Empfohlene Beiträge

Hallo Freunde,

 

Mein Schwiegervater hatte letzte Woche einen unverschuldeten Crash mit dem Rennrad.

 

Aus einer Seitenstraße mit Vorrang geben Schild ist ein Postauto ungebremst raus gefahren und mein Schwigadad, voll in den vorderen Kotflügel.

 

Schadensausmaß persönlich: gebrochene Rippe, starke Schmerzen am ganzen Körper

 

Materieller Schaden: Helm kaputt, Handy kaputt, Carbonrad (Pinarello Prince) von außen beinahe unbeschädigt, Carbonlenker steht schief und lässt sich im Steuerrohr nur mit Widerstand hin und her drehen.

 

Unfall war leider ohne Zeugen, da aber die Rettung gebraucht wurde, wurde der Unfall von der Exekutive aufgenommen.

 

Nun meine Frage:

 

Wie geht man am besten vor ?

 

Die Post Tussi hat den Unfall ihrem Arbeitgeber nicht gemeldet und arbeitet offensichtlich nicht mehr dort... (innerhalb einer Woche ?!?!?)

 

Unsere nächste zuständige Poststelle hat uns versichert, das alles ihre Schuld ist und wir den Schaden bitte nach Wien zur Zentrale melden sollen.

 

So, wie stellen wir nun den Schaden fest ?

 

Handy und Helm sind einigermaßen klar.

 

Wie geht man mit dem Rad um, das äußerlich fast unversehrt ist. Bei so einem Crash, würde ich den Rahmen nie im leben weiterfahren.

Dazu kommt, das dass Rad gebraucht, aber fast neuwertig gekauft wurde.

 

 

Zum Fachhändler gehen und eine Expertise oder ein Angebot auf einen Tauschrahmen stellen lassen ?

 

Wie sieht es mit dem Schmerzensgeld aus ?

 

 

Vielleicht hat hier jemand schon was ähnliches erlebt und kann nützliche Tipps geben.

 

Danke.

 

Lg

 

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

er braucht einen rechtsanwalt..man könnte lang u breit erklären, was strafrechtlich vorliegt, was versicherungstechnisch usus ist - aber im fall einer fahrlässig schweren körperverletzung u sachschaden wäre für mich der weg zum juristen (gut wenn er eine rechtsschutzversicherung hat, aber selbst ohne pflicht) das allererste, sobald ich mich wieder bewegen kann.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Danke Reini.

 

Rechtsschutz Versicherung hat er.

 

Dann werden wir wohl oder übel einen Advokaten suchen müssen. Ich glaube Dad wollte das gerne rein über die Versicherung der Post abhandeln, aber die werden sich sicher irgendwie abputzen wollen.

 

Kann nur meine Erfahrungen weitergeben.

Bei Körperverletzung braucht Dein Schwiegervater normalerweise gar nichts selbst abhandeln.

Läuft dann automatisch alles über das Gericht.

Vorrausgestzt der Sachverhalt (und das scheint so, da die Post ja ihre Schuld schon zugegeben hat) ist klar,

wird die Postlerin als Angeklagte und Dein Schwiegervater wird als Geschädigter/Zeuge geführt.

Das Gericht legt dann die Strafen usw fest.

Anwalt braucht Dein Schwiegervater eigentlich nur, wenn er sich etwas erstreiten will bzw muß.

Bearbeitet von wolf123
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Post kann für die Fahrerin die Schuld nicht zugeben.

Und die Versicherung der Post wird wie jede Versicherung versuchen möglichst billig davon zu kommen.

--> Rechtsanwalt, ohne Diskussion.

Und schön alle Belege über Unfall- und Folgekosten sammeln!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Post kann für die Fahrerin die Schuld nicht zugeben.

Und die Versicherung der Post wird wie jede Versicherung versuchen möglichst billig davon zu kommen.

--> Rechtsanwalt, ohne Diskussion.

Und schön alle Belege über Unfall- und Folgekosten sammeln!

 

Bei mir war es so.

Die Schuld ermittelt bei Körperverletzung die Polizei.

Strafen und Schmerzensgeld usw wird dann vom Gericht festgelegt.

Ja, Belege würde ich auch alle sammeln.

Bearbeitet von wolf123
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der Unfall mit Polizei und Rettung aufgenommen worden ist, ist zumindest die Schuldfrage und die Verletzungen geklärt.

Es sollte von der gegnerischen Versicherung eine Schadensnummer geben, die dir der Unfallgegner mitteilen soll - oder du schreibst einfach die Versicherung an - mit dem Unfallbericht angefügt.

Wegen des Pinarellos wird es jetzt aber mühsam. Du kannst es vorsorglich zu einem Fachhändler bringen und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur holen - oder den Punkt später machen, nachdem:

Die gegnerische Versicherung wird um eine Besichtigung anfragen und dann einen (meist KFZ) Sachverständigen schicken. Der wird den Zeitwert zugrundelegen (wie beim KFZ) und dann brauchst Zeit und Nerven (und ggf. einen Anwalt) beim streiten - was bis zum Gericht gehen kann (muss aber nicht).

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Allein schon wegen der Sachverständigen-Geschichte ist ein Anwalt ratsam.

Das sollte schon einer für Fahrräder und/oder Faserverbundwerkstoffe sein.

Ev. Röntgencheck machen lassen, kannst ja mal bei den div. Carbon-Reparaturfirmen anfragen was so etwas kostet.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Guten Morgen,

 

also zuerst einmal wünsche ich eine schnelle Genesung:

 

Da ich in diesem Bereich arbeite, würde ich wie folgt vorgehen:

 

Materieller Schaden:

 

Polizei wird sicherlich das Protokoll mit seiner eigenen Aussage ausgehändigt haben oder ? Dieses Protokoll bitte an die gegnerische Versicherung schicken - Versicherungsunternehmen sollte am Polizei-Protokoll stehen (wenn nicht frag deinen Versicherer, der kann dir nachschauen :) )

Auf diese Art wird dir dann der materielle Schaden beglichen. Prinzipiell gilt : kaufst du alles neu nach, und du hast die Rechnungen auch von deinen "alten" Sachen - wird dir die neue Ausrüstung mit Neuwert der alten ersetzt. Fahrrad hast du von einem privaten gekauft ? Da einfach einen Kaufvertrag schreiben ;)

 

Zum Personenschaden:

 

Am besten über den Rechtschutz zum Anwalt und die Höhe des Schmerzensgeld ausrechnen lassen, danach den Schadensersatz bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung einfordern :)

 

Hoffe ich konnte dir helfen.

 

LG und wünsche eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn der Unfall mit Polizei und Rettung aufgenommen worden ist, ist zumindest die Schuldfrage und die Verletzungen geklärt.

Es sollte von der gegnerischen Versicherung eine Schadensnummer geben, die dir der Unfallgegner mitteilen soll - oder du schreibst einfach die Versicherung an - mit dem Unfallbericht angefügt.

Wegen des Pinarellos wird es jetzt aber mühsam. Du kannst es vorsorglich zu einem Fachhändler bringen und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur holen - oder den Punkt später machen, nachdem:

Die gegnerische Versicherung wird um eine Besichtigung anfragen und dann einen (meist KFZ) Sachverständigen schicken. Der wird den Zeitwert zugrundelegen (wie beim KFZ) und dann brauchst Zeit und Nerven (und ggf. einen Anwalt) beim streiten - was bis zum Gericht gehen kann (muss aber nicht).

 

die aufnahme durch die polizei ist keinesfalls gleichzeitig auch die klärung der verschuldensfrage u die ist auch keine valide expertise über entstandene schäden oder erlittene verletzungen.

 

 

die polizei nimmt auf, was von den beteiligten (u der rettung) gesagt wird, vermisst u fotografiert den unfallort u die fahrzeuge.

 

dann gehen die ermittlungsergebnisse an die zuständige staatsanwaltschaft - der sta entscheidet darüber, ob anklage wegen eines strafrechtlichen deliktes erhoben wird. (körperverletzung oder gefährdungsdelikte zb)

 

kommt es zu einem strafprozess, kann (er muss nicht) der strafrichter auch den schadensersatz mit verhandeln, oder die versicherungen gleichen sich aus, oder es braucht ein zivilgericht - wenn der strafrichter das mit verhandeln ablehnen sollte.

 

der unfallgegner wird einen anwalt nehmen, u das sollte man tunlichst selbst auch sofort machen, denn was für den einen klar scheint, ist für den anderen völlig offen.

 

schuld, unschuld oder teilschuld entscheidet nur ein gericht; niemals die polizei, bei strafrechts delikten u schon garnicht über zivilrechtliche angelegenheiten.

 

die einzig sinnvolle reaktion ist den schaden bei der versicherung melden, den rechtsschutz einfordern u einen advokaten machen lassen, wofür er bezahlt u ausgebildet ist.

Bearbeitet von Reini Hörmann
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Thema Rahmen:

lass ihn vom Händler checken, ob er erneuert gehört. Wenn der Händler einen Kostenvoranschlag mit neuem Rahmen stellt, kann es sein (Entscheidung liegt bei gegnerischer Versicherung) dass ein Sachverständiger den Rahmen begutachtet und dann das OK oder die Absage für einen neuen Rahmen gibt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

die aufnahme durch die polizei ist keinesfalls gleichzeitig auch die klärung der verschuldensfrage u die ist auch keine valide expertise über entstandene schäden oder erlittene verletzungen.

 

 

die polizei nimmt auf, was von den beteiligten (u der rettung) gesagt wird, vermisst u fotografiert den unfallort u die fahrzeuge.

 

dann gehen die ermittlungsergebnisse an die zuständige staatsanwaltschaft - der sta entscheidet darüber, ob anklage wegen eines strafrechtlichen deliktes erhoben wird. (körperverletzung oder gefährdungsdelikte zb)

 

kommt es zu einem strafprozess, kann (er muss nicht) der strafrichter auch den schadensersatz mit verhandeln, oder die versicherungen gleichen sich aus, oder es braucht ein zivilgericht - wenn der strafrichter das mit verhandeln ablehnen sollte.

 

der unfallgegner wird einen anwalt nehmen, u das sollte man tunlichst selbst auch sofort machen, denn was für den einen klar scheint, ist für den anderen völlig offen.

 

schuld, unschuld oder teilschuld entscheidet nur ein gericht; niemals die polizei, bei strafrechts delikten u schon garnicht über zivilrechtliche angelegenheiten.

 

die einzig sinnvolle reaktion ist den schaden bei der versicherung melden, den rechtsschutz einfordern u einen advokaten machen lassen, wofür er bezahlt u ausgebildet ist.

 

Aha ok.

Dann hat das Gericht entschieden.Den Prozeß, von der Aufnahme durch die Polizei bis zur Klärung der Schuldfrage durch das Gericht, habe ich nicht mitbekommen.

Dachte die Polizei hat die Schuldfrage geklärt.

 

Das wußte ich auch nicht, dass bei einem Unfall mit erheblicher Körperverletzung, und dazu zählen m.M.n. Brüche, nicht automatisch auch ein Strafverfahren gegen ,in diesem Fall der Lenkerin, wegen fahrlässiger Körperverletzung folgt.

Ist halt für einen Laien ein undurchdringlicher Dschungel.

Bearbeitet von wolf123
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Grundsätzlich ist es immer gut mit der gegnerischen Versicherung Kontakt aufzunehmen. Hatte auch mal einen unverschuldeten Unfall, und da hab ich die gegnerische Versicherung kontaktiert. Die wollten eine Aufstellung was alles beschädigt wurde (teilweise mit Fotos und dem Neupreis) und den Befund vom Krankenhaus.

Haben dann alles brav gezahlt und zusätzlich auch Schmerzensgeld (da gibt es genaue Aufstellungen wie viel man für welche Verletzung bekommt). Dafür habe ich auf eine zivilrechtliche Klage gegen den Taxifahrer, der mich abgeschossen hat, verzichtet. Strafrechtlich wurde natürlich trotzdem angeklagt und ich als Zeuge geladen. Er hat sich dann vor Gericht versucht aus der Sache rauszureden, aber nachdem er mich auf einem Schutzweg abgeschossen hat (und dies auch weitere Zeugen bestätigt haben), hat die Richterin seinen Ausreden keinen Glauben geschenkt. Ging also auch ohne Anwalt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alles Wichtige wurde schon geschrieben. Hatte in meiner Karriere auch schon mehrere (unverschuldete) Unfälle, mein letzter ist schon einige Jahre her. (Nicht nur bei Rechtsschutzversicherung) die Angelegenheit unbedingt einem (auf Verkehrsrecht spezialisiertem !) Anwalt geben. Bis jetzt war es bei meinen Fällen immer so, dass die Höhe des Schmerzensgeldes (und das waren beträchtliche Summen !) vor allem nach der Anzahl der Krankenstandstage bemessen wurde...

 

Das Rad würde ich in eine Werkstatt stellen, die Pinerello führt - die haben aus wirtschaftlichen Gründen ein ziemliches Interesse daran, dem Gutachter (der sich oft in KFZ aber nicht bei Rädern auskennt) zumindest einen Schaden an Rahmen, Gabel und Lenker einzureden (für die Versicherungsgutachter sind die Radschäden im Vergleich zu denen bei KFZ noch immer Peanuts und die haben in allen meinen vier Fällen anstandslos alles bezahlt), die Abwicklung erfolgte immer direkt mit der Versicherung (ich musste kein Geld vorstrecken) und konnte mich nach ein paar Wochen an einem fast neuen Rad erfreuen. Nicht vergessen auch die Schäden an Kleidung, Helm, Schuhen etc. einzufordern !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Freunde,

 

Erstmal danke an alle für die Tipps und Radschläge.

 

Schwiegervater hat das Rad mittlerweile zum Radsport Grassinger (Pinarello Importeur für Österreich und praktischerweise gleich ums Eck) gebracht um einen Kostenvoranschlag zu erhalten.

 

Mit diesem Voranschlag plus allen anderen Auslagen plus Unfallbericht vom Krankenhaus (war stationär in Behandlung), werden wir die Post konfrontieren.

 

Sollte das Angebot entsprechend ausfallen, ist es gut. Falls nicht, mit Anwalt über den Rechtsschutz.

 

Übrigens hat mir DAD erzählt, er wäre beim ÖAMTC speziell fürs Rad versichert. Bringt das was in der Abwicklung ?

 

Lg

Tom

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Post Tussi hat den Unfall ihrem Arbeitgeber nicht gemeldet und arbeitet offensichtlich nicht mehr dort... (innerhalb einer Woche ?!?!?)

 

Wahrscheinlich arbeitet die Fahrerin als Selbständige oder für irgendein Transportunternehmen etc. jedenfalls ist sie vermutlich nicht bei der Post angestellt ("Outsourcing")

Somit wird sich die Post nur insofern für den Unfall interessieren, weil sie vermutlich Fahrzeughalter (oder wie nennt man das?) ist und gleichzeitig Auftraggeberin oder Kundin der Fahrerin bzw. deren Firma.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Freunde,

 

 

Übrigens hat mir DAD erzählt, er wäre beim ÖAMTC speziell fürs Rad versichert. Bringt das was in der Abwicklung ?

 

Lg

Tom

 

Eventuell meint er eine Unfallversicherung mit doppelter Leistung bei Radunfällen.... gab da mal eine Aktion.... einfach in der Polizze nachforschen

 

Gruß und gute Besserung!

wolf

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wahrscheinlich arbeitet die Fahrerin als Selbständige oder für irgendein Transportunternehmen etc. jedenfalls ist sie vermutlich nicht bei der Post angestellt ("Outsourcing")

Somit wird sich die Post nur insofern für den Unfall interessieren, weil sie vermutlich Fahrzeughalter (oder wie nennt man das?) ist und gleichzeitig Auftraggeberin oder Kundin der Fahrerin bzw. deren Firma.

 

Für den Sachschaden zählt letztlich, welches KFZ in den Unfall verwickelt war und bei welcher Versicherung es versichert ist.

Beim Schmerzensgeld, ist wichtig, wer gelenkt hat und wer Schuld ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Auf jeden Fall mal nachfragen !

 

Beri meinem Unfall vor einem Jahr (eine Autofahrerin hab mich auf der Linksabbiegerspur links überholt und abgeschossen obwohl ich korrekt eingereiht war) habe ich auch meinen Rechtschutz beim Arbö aktiviert!

Ich habe mir damals das Becken gebrochen und das Radl war ein Totalschaden.

 

Meine Erfahrungen: Die strafrechtliche Verfolgung meiner Unfallgegnerin wurden auf grund einer Diversion eingestellt, d.h. mein Anwalt und ich mussten auf zivilrechtlichem Wege meine Schadensersatzsprüche geltend machen.

 

Insoferne ist es wesentlich, dass Du alles dokumentiert und belegen kannst! Ohne Rechtsanwalt hätte ich keine Ahnung gehabt, was da alles zu beachten wäre!

 

Am besten ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag vom defekten Radl machen lassen & Bei Schadensbesichtigung auf jeden Fall Händler zuziehen!

Führe ein Schmerzentagebuch - Dein Anwalt weiss mehr hierzu!

Heilungsverlauf von Ärzten dokumentieren lassen & alle Rechnungen, Schreiben, etc. aufheben!

 

Noch ein Tipp: Wenn der Schaden eindeutig festgestellt worden ist, versuchen Versicherungen gerne, mit einer (manchmal nicht gerechtfertigten) Teilschuld Deine zivilrechtlichen Ansprüche zu mindern - daher ist hier ein Anwalt umungänglich!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Freunde,

 

Erstes Teilergebniss:

 

Begutachtung vom Fachhändler ergab nur, das die offensichtlich Beschädigten Bauteile getauscht werden müssen. Inkl. entsprechendem Angebot.

 

Am Ende des Angebotes schreiben die dann, das keine Rahmenschäden festgestellt werden konnten, aber Folgeschäden durch den Sturz nicht ausgeschlossen werden können.

Ist für uns natürlich nicht sehr hilfreich.

 

 

Für mich würde das heißen, das man den Rahmen eigentlich vom Carbon Fachmann überprüfen lassen müsste.

 

Gibt es da in Österreich entsprechende Firmen ? Ein Angebot von denen würde vermutlich schon reichen.

 

Erste Google Suche hat mir nur einen in NRW Germany ausgespuckt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

 Teilen

×
×
  • Neu erstellen...